Goddess Kara
Jungdomina Cynthia - erotisch & unberechenbar
Velvet Divine
Lady C. Winter zickige arrogante Dominanz
Domina Filme & Chat
Red Rose !!!Das neue Domina-Studio !!!
Telefonerziehung
Hier Ihre Werbung
Hier Ihre Werbung

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Sa, 23.Sep 2017, 11:55
Ich wüsste nicht welche der Parteien im Wahlkampf sich zur Änderungen oder Verbesserungen des Gesetzes geäußert hätten. Weder von Herrn Schulz noch den Grünen auch nicht von den Linken und die Piraten spielen eh keine Rolle mehr.

Wir gehören zu den Minderheiten und die finden in der Politik keine Beachtung.

Re: weitere Infos zum ProstSchG

So, 24.Sep 2017, 06:49
Die Grünen waren schon eindeutig gegen das Gesetz, die SPD unterliegt leider der Krankheit der halbseidenen Kompromisse, die wiederum im Ergebnis Richtung CDU Willen tendieren.
Und CDU Wille ist eindeutig komplettes Verbot ( CSU Uhl hat alles ja gemeinsam mit der Schwarzer, Alice, ins Rollen gebracht )
Die Linken sind da nicht klar positioniert, denke aber, dass sie den Unsinn des Gesetzes verstehen - wenn sie sich damit mal beschäftigen sollten.




DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mo, 25.Sep 2017, 07:56
Es ist wirklich erschreckend. Und solche Leute finanziere ich mittels brav entrichteter Steuergelder...manchmal bin ich froh, dass es mit dem Prost-Gesetz nicht noch schlimmer gekommen ist.
Im BUND hat m. E. die SPD das noch zu verhindern gewusst, dazu die öffentliche Thematisierung der Sexworkerinnen in diversen Medien. Ansonsten wäre das komplette Verbot mit Sicherheit schon auf dem Tisch.
Und es beruhigt mich keinesfalls, dass mit den Grünen ein erklärter Gegner auch des abgeschwächten Gesetzes zur Regierung gehören wird, denn sowas ist und bleibt immer Fallobst und Kompromissware für selbst definiertem " Höherem ".





DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mo, 25.Sep 2017, 09:40
Hallo Tanja,

dein Bericht ist Treffend geschrieben.

Übrigens, schön dass ich dich jetzt Persönlich kennengelernt habe.

Am Freitag habe ich meinen Konzessionsantrag per Einschreiben abgeschickt und bin nun gespannt auf die Antwort.

Gerne halte ich euch auf den laufenden – auch wenn ich nicht der Schreiber bin.

Das Beratungsgespräch habe ich am 5.10. mit Ann zusammen.
Auch da bin ich gespannt was raus kommt.
Denn ich finde es ehrlich gesagt, anmaßend das mir ein Fremder/Fremde sagt ob ich es ausleben kann oder nicht. Ob ich unter Zwang stehe oder nicht.

Diese Menschen wissen gar nicht was ich alles erlebt habe um jetzt im Studio meine Neigung auszuleben.

Warten wir mal ab was das Ergebnis ist.

Bis dahin allen ein sehr schöne Zeit.
Dominate Grüße Lady Jana
http://www.Lady-Jana.de
http://www.galeriedesade.com/Hamburg/La ... a1479.html
http://www.DAS-Dominastudio.eu

Engel & Teufel
Nur wer es Erlebt – weiß was es Bedeutet

Mein Motto
Träume nicht dein Leben – Lebe deinen Traum

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mo, 25.Sep 2017, 11:02
Da wären wir wieder bei den Strohmännern und - Frauen wie seinerzeit in den 70/80er...die werden Hochkonjunktur bekommen, denn diversen Luden geht erst diese Tage ( wie erwartet ) ein Licht auf ----> :-D :-D
Geld verdienen für die Unterschrift auf nem Stück Papier und die Verantwortung für alles Kommende. Willkommen in der neuen alten Zeit oder die Beantwortung der Frage, was für ein bekacktes Gesetz da nun in die Realität umgesetzt wird.



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mo, 25.Sep 2017, 17:21
Die Behörde in Hamburg äußerte sich beim Betreiber-Treffen ähnlich: Die Zuverlässigkeitsprüfung müssen alle über sich ergehen lassen, die - in welcher Art und und Weise auch immer - weisungsbefugt sind, was die Arbeitsabläufe angeht: Security, Hauswirtschafter, Hausdame, Geschäftsführer usw.

Gruß,
Lady Tanja
_______________________
www.lady-tanja-hamburg.de
http://blog.lady-tanja-hamburg.de
www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 07:43
Richtet sich also zum Beispiel in Hamburg alles danach, wie ehrgeizig man da als Behörde agiert, denn mindestens jedes zweite Etablissement gehört dem Verein.
Das würde hier Krieg geben und die Pol hätte über Monate hinweg nichts anderes mehr zu tun.

Verbleibt die Variante als Themenzimmervermietung, also reine Vermietung ohne Weisungsbefugnis. Unartiger, hast du dahingehend Infos aus der - Praxis - bzw. vom RA?
Würde nicht wenige, die hier mitlesen, interessieren. Lt. Rundmail der Sexworker haben viele deren Betrieb noch nicht angemeldet ( Fristsetzung dafür 1.10.2017 ), ich bin gerade dabei, fleißig diese Mail weiterzuleiten und da ist es sehr relevant zu wissen, - was - man überhaupt meldet bzw. die richtigen Denkanstöße zu geben.



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 09:07
@DomHunter
Verbleibt die Variante als Themenzimmervermietung, also reine Vermietung ohne Weisungsbefugnis.
Sobald in diesen Themenzimmern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stattfinden, handelt es sich um eine Prostitutionsstätte, die selbstverständlich angemeldet werden muß.

Eine Steige oder ein Stundenhotel dient ja auch dem überwiegenden Zweck der Vermietung zum Zwecke der Prostitution = Prostitutionsstätte.

All diese Definitionen sind klar im Gesetz erläutert und unstrittig.

Gleiches gilt im Übrigen für Prostitutionsveranstaltungen.

Sobald bei einem Domina-Event mit mehreren Gästen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, handelt es sich um eine Prostitutionsveranstaltung, die einer Anmeldung bei den Behörden bedarf (ich meine gelesen zu haben, 4 Wochen im voraus...).

Das Gesetz zu beugen oder zu ignorieren, weil man seine Räume oder die Art der Vermietung umbenennt, die SW nicht mehr sichtbar auf der HP aufführt, o.ä. ist zwar eine schöne Idee, wird aber in der Praxis auf Dauer nicht funzen.

Gruß,
Lady Tanja
_______________________
www.lady-tanja-hamburg.de
http://blog.lady-tanja-hamburg.de
www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 09:18
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§2
Begriffsbestimmungen
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle
Handlung mindestens einer Person an oder vor min-
destens einer anderen unmittelbar anwesenden Person
gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Hand-
lung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen
mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei
denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell
aktiv einbezogen ist.
(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienst-
leistungen erbringen.
(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbs-
mäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbrin-
gung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine
andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür be-
reitstellt, indem er
1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder
durchführt oder
4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und
sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur
Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
(5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahr-
zeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur
Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt
werden.
(6) Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offe-
nen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei
denen von mindestens einer der unmittelbar anwesen-
den Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten
werden.
(7) Prostitutionsvermittlung ist die Vermittlung min-
destens einer anderen Person zur Erbringung sexueller
Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten
des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus
den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten
Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören
_______________________
www.lady-tanja-hamburg.de
http://blog.lady-tanja-hamburg.de
www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 10:32
Dann ist also ein Hotel oder Pension oder die Ferienwohnung am Bauernhof, das deren Zimmer vermietet an ein Pärchen, welches in Wahrheit Anbieterin und Gast darstellt ohne Wissen des Hotels, eine Prostitutions-Betriebsstätte? Dann definiere ich Hotel hiermit neu und zwar deutschlandweit.
Ich meine schon, dass man Theorie und Praxis dann abwarten sollte.
Auch ist die Frage, ob eine Bezahlung IN oder AUßERHALB der Örtlichkeit stattfindet, sicher praktisch nicht ganz unwichtig.


DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 10:40
@DomHunter

Natürlich kann ein Vermieter von Räumlichkeiten nicht unbedingt wissen, ob zwischen Dame und Gast Geld fliesst.

ABER: Wenn die Dame wirbt (z.B. in der GdS oder bei MH), dann sollte der Vermieter lieber die Finger von der Raumanmietung lassen...denn sonst ist er womöglich dran.

Natürlich kann man jetzt abwarten und weitermachen wie bisher. Aber dann darf man sich nicht wundern, wenn die Behörde irgendwann (und sei es in 2 oder 3 Jahren) soviel Kapazität hat, um Überprüfungen anzustellen.

Das ist halt wie mit dem Schwarzarbeiten: Jeder muß für sich entscheiden, ob man das Risiko eingehen möchte, oder eben nicht.

Gruß,
Lady Tanja
_______________________
www.lady-tanja-hamburg.de
http://blog.lady-tanja-hamburg.de
www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 10:58
Die Möglichkeiten, z. B. in der GDS zu werben, werden bei uns bis zum 1.10.17 umgestellt und erweitert sein, damit eben keine Vermieterin ungerechtfertigt dahingehend Probleme bekommt.
Und klar ist auch - wer Raumvermietung betreibt, siehe München oder Bayern, wo dieses System schon lange gang und gäbe ist und man sich passend arrangiert hat, muss natürlich sehr darauf achten, was derjenige in HP oder Werbung allgemein aufführt.
Und wo kein Kläger, da kein Richter - womit wir wieder bei den unzähligen Hotels, Pensionen, Bauernhöfen und eben allgemeinen Raumvermietungen wären, bei denen mit Sicherheit Prostitution nach den Buchstaben des Gesetzes stattfindet, aber dennoch weiter Hotels etc bleiben ;-)
Und da wären wir wieder bei den örtlich Zuständigen in den Ländern, die im Prinzip überhaupt kein Bock auf dieses Gesetz haben und derem Ermessensspielraum, womit sie sich überhaupt beschäftigen müssen und womit lieber nicht.

Danke jedenfalls für all die Gedankenanstöße, nun haben Mitlesende passend Input bekommen für deren eigenen Entscheidungen.
Wichtig bleibt: Bis 1.10.17 muss gemeldet werden - wie auch immer.



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com
Antworten

Zurück zu „Offtopic Dominaforum“