Re: weitere Infos zum ProstSchG
Fr, 22.Sep 2017, 20:32hierzu passt: https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de/
Sobald in diesen Themenzimmern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stattfinden, handelt es sich um eine Prostitutionsstätte, die selbstverständlich angemeldet werden muß.Verbleibt die Variante als Themenzimmervermietung, also reine Vermietung ohne Weisungsbefugnis.
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