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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 11:49
Lädt eine Prostituierte eigene (Stamm)Kunden zu einem Gangbang oder einem SM-Event, wird man nicht von einem "offenen Teilnehmerkreis" sprechen können.
Liegt wohl eher im Ermessensspielraum der Behörde als im Ermessenspielraum der SW. Eine Prostitutionsstätte wird sie ja eh angemeldet haben müssen.

Gruß,
Lady Tanja
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www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 13:15
@guenter

Ist doch eigentlich ganz einfach:

1 Prostituierte arbeitet alleine = keine Prostitutionsstätte

Anmeldung als SW notwendig
Konzessionierung nicht notwendig

2 Prostituierte arbeiten in einer Räumlichkeit = Prostitutionsstätte
Anmeldung als SW notwendig
Konzessionierung notwendig

Ich bin jedenfalls sehr verwundert, daß es immer noch so viele Betreiber und SW gibt, die so tun, als wäre das Gesetz gestern vom Himmel gefallen.

Gruß,
Lady Tanja
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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 17:37
Wie das rechtlich evtl auch unterschiedlich ausgelegt wird, steht noch nicht fest.

Meiner Ansicht nach ist mit offenen Teilnehmerkreis gemeint, dass der Teilnehmerkreis auch fremden Außenstehenden offen steht. Bei einem geschlossenen Teilnehmerkreis wie z. B. bei einer Hochzeitsgesellschaft, Betriebsfeier oder sonstige Privatverabstaltung ist dem nicht so.
Insofern sehe ich das wie Günter.

Was mich mal praktisch interessiert... Könnte es sein, dass bei einer Anmeldung zur Prostitutionsveranstaltung, dann alle Teilnehmenden also auch Kunden sich ausweisen müssen?
Zuletzt geändert von paul50 am Di, 26.Sep 2017, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
https://twitter.com/paulsupp99

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 19:14
@Gunter, ich werde dann dem Ordnungsamt bei der Anmeldung meiner Prostitutionsveranstaltung erzählen, dass du im Dominaforum eine ganz andere Ansicht hast ;)

Leider ist der zahlende Gast ein Indiz für eine offene Veranstaltung, auch wenn das ganz exklusiv und nur mit Gästeliste ist, etc. Damit geht auch der Büttner mit seinem Kurzkommentar zum ProstSchG konform. Ich wage zu bezweifeln, dass für die Sexarbeitenden da plötzlich ganz neue Auslegungen gemacht werden.

Aber im Zweifelsfall hilft wirklich eine Anfrage bei der Behörde. Am Besten schriftlich, um das später nachweisen zu können.

Gäste müssen sich übrigens nicht ausweisen für die Veranstaltung, ausser zur Altersüberprüfung wie bei allen Parties ab 18.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Di, 26.Sep 2017, 21:39
Und da helfen auch keine seitenlangen Abhandlungen "ich bin aber anderer Meinung" nix.

Maßgebend ist die Rechtsauffassung des zuständigen Sachbearbeiters vom Amt. Der hat das Gesetz mit entsprechenden Erläuterungen ( Kommentaren ) und das setzt der um.
Optimismus für Singles: "Mein Bett ist halb voll!"

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mi, 27.Sep 2017, 00:24
Das kannst Du beim Büttner einfach selbst nachlesen. Das Kapitel über die Prostitutionsveranstaltungen ist ganz kurz und steht im Inhaltsverzeichnis. Ich würde dir das Kapitel sonst fotografieren und hier reinstellen, aber das Büchlein ist im Verband im Umlauf.

Ja, aber du hast Recht, es kommen da in Zukunft noch weitere Unanehmlicheiten hinzu.
Schön, dass es Dir auch auffällt. das wird noch richtig lustig. Nicht.

Du glaubst doch wohk nicht etwa im Ernst, der Gesetzgeber lässt sich durch eine kleine Formalität austricksen? Schliesslich wollen die uns arme xxxxxx ja alle retten.

Hast Du mittlerweile beim Amt angerufen und dich erkundigt? Würde mich interessieren.
Lady Velvet Steel

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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mi, 27.Sep 2017, 15:52
moin zusammen ,
möchte mal alles ein bißchen weiterspinnen .
prostitution ist ja nun in fast allen bereichen ein anerkannter beruf .
nun sollte das neue gesetz dann eventuell den zusatz bekommen , gestandene protituierte auch eine ausbildereignungsprüfung abzulegen (sprich lehrlinge auszubilden), gut sozialversicherungen müssen bezahlt werden und der ganze kram , der dazugehört , aber nach einigen jahren hat es sich automatisiert und brek even ist erreicht .
stabile preise für kunden und ..........
gleiches recht , denke ich .
mfg
ihr könnt den gedanken ja ein wenig weiterspinnen(gute lehrlinge sind nicht so teuer und werden gebraucht)

Re: weitere Infos zum ProstSchG

Mi, 27.Sep 2017, 18:24
moin ,
ich weiß , wäre aber gerecht . gleiches recht für alle bei der gesetzgebung .
die , die eignungsprüfung abnehmen , wären die . die auch das gesetz beschlossen haben oder die damen und herren aus dem bundestag .
wette drauf , das 1viertel ,jenes versuchen würde , deren fanasien ..............
ist es ein beruf ja oder nein????? wenn ja ,dann richtig liebe/r abgeornete/r
mfg
der gedanke gefällt mir aber ,
nun aber die rechts........
gedanken und möglichkeiten .
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