Liegt wohl eher im Ermessensspielraum der Behörde als im Ermessenspielraum der SW. Eine Prostitutionsstätte wird sie ja eh angemeldet haben müssen.Lädt eine Prostituierte eigene (Stamm)Kunden zu einem Gangbang oder einem SM-Event, wird man nicht von einem "offenen Teilnehmerkreis" sprechen können.
Gruß,
Lady Tanja



