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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Fr, 06.Okt 2017, 23:22
1. Gibt es denn bis jetzt nur Drohungen von Exkolleginnen, oder tatsächlich schon Schliessungen vom Amt?

2. Gab es schon Anschreiben der Ämter an die Kolleginnen, die jetzt ohne Konzession alleine weitermachen?

3. Gab es diesbezüglich Besuche der Behörden?

Falls 1, 2, oder 3 bis jetzt noch gar nicht mit Ja beantwortet werden könne, reden wir hier über Mutmassungen. Panik hilft in diesem Fall niemandem, am allerwenigsten den Kolleginnen, deren Existens bedroht ist.

Solider anwaltlicher Rat, konkrete (schriftliche) Auskünfte von den Behörden, Dokumentation der Schriftstücke mit den Ex-Kolleginnen sind da wesentlich sinniger.

Falls ich mich in der Lage sehen sollte, dass ich meine Existenz auf diese weise bedroht sehen würde, würde ich als allererstes bei der zuständigen Behörde schriftlich Auskünfte einholen und damit sofort zu meinem Anwalt gehen.

Und das alles noch bevor ich irgendwie in Kommunikation mit der Ex-Kollegin trete.
Ausserdem würde ich sofort das Schloss austauschen lassen und mir das Quittieren lassen.
Lady Velvet Steel

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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Fr, 06.Okt 2017, 23:26
Und ja, das Amt darf den Betrieb einer konzessionspflichtigen Prostitutionsstätte untersagen. Nun haben diese Damen dort aber keine konzessionierungpflichtige Prostitutionsstätte, bewegen sich also völlig im grünen Bereich.

Die Tätigkeit als Prostituierte könnte theoretisch auch noch untersagt werden, aber das ist so einfach nicht und erfordert besonderer Umstände (wiederholter Verstoss gegen Auflagen zum Beispiel, etc). Spästestens nachdem das erste mal der Betrieb einer konzessionierungspflichtigen Prostitutionsstätte wegen Werbung von anderen leuten unterstellt worden ist, würde ich da aber so schnell vors Verwaltungsgericht ziehen und Widerspruch einlegen.

Darauf warten wir doch gerade, das Gesetz von der Seite her auseinandernehmen zu können.

Und ja, es wird in Zukunft jede Menge Behördenwillkür und Machtmissbrauch geben.
Wundert mich nur, dass das manchen erst jetzt auffällt.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Sa, 07.Okt 2017, 15:05
Dann ist es ja in etwa so, wie ich es mir gedacht habe: Mutmassungen und Befürchtungen.

Zuerst einmal: Cool bleiben.

Auch die Ordnungsbehörden wissen, dass man Firmen nicht von jetzt auf gleich auflösen kann. Die zugehörige Korrespondenz mit der Nachsuchung um Auflösung bzw. damit verbundenen Listen bitte schön dokumentieren, auch die telefonischen Auskünfte (mit wem habe ich wann unter welcher Nummer telefoniert und was wurde gesagt?), ich würde aber auf schriftlicher Kommunikation bestehen.

So hat man den Nachweis, dass man sich um eine Auflösung bzw. Umschreibung der Firma bemüht. Das Gleiche Vorgehen beim Umschreiben des Mietvertrages anwenden.

Das ganze begleiten durch eine offizielle und dokumentierte Ankündigung auf der Website. Dann auch noch die Unterlassung an die Exkollegin dokumentieren.
Und sicherheitshalber noch die Schlösser austauschen, damit alte Schlüssel nicht mehr funktionieren.

So sehe ich überhaupt gar kein Problem. Klar ist das nervig. Das würde mich auch total nerven.

Aber kein Grund, seine Existenzgrundlage gefährdet zu sehen. Vor allem, wenn die durch das plötzlich alleine arbeiten verursachten Umsatzeinbrüche auch noch dokumentiert werden.

Bedenke: Auch die Ämter sehen sich in einer Umbruchphase und müssen erst mal mit den ganzen Umstellungen klarkommen. Und sauber geführte Dominastudios stehen überhaupt gar nicht weit oben auf dem Gefährdungsradar. Also locker bleiben.

Die betroffenen Kolleg*innen können sich auch gerne an den BesD oder rein Betreibende an den BSD wenden.

Ausserdem immer den link zum Beschwerdeformular weiterreichen. So können wir diese Problematiken sammeln und weiterreichen.

Danke.
Lady Velvet Steel

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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Sa, 07.Okt 2017, 15:45
UnArtiger hat geschrieben: Ja klar, eine gewisse Panik spielt da mit, aber ich gehe Mal davon aus, dass 99% aller Dominas die ein Studio betrieben haben es versäumt haben, ihren Exkolleginnen schriftlich mitzuteilen, dass ab 01.10. der Betrieb eingestellt wird als Studio und etwaige Absprachen, Verträge usw. zum 01.10. auslaufen bzw. hilfsweise gekündigt werden und die Domina nur noch alleine weiterarbeitet. Wer so ein Schreiben an die Exkolleginnen hätte, hätte ja einen Nachweis in der Hand.
Da reicht eine einfache Email. Oder die persönliche Absprache. Und auch wer das erst jetzt erledigt, weil er den Zeitpunkt verschlafen hat, kommt nicht gleich in Teufels Küche. Sofort aktiv werden. Was allerdings mit den ganzen Leuten passiert, die ihren Kopf in den Sand stecken, weiss ich auch nicht. In Berlin haben zum Beispiel viele Betreibende den 1.10. versäumt. Ich spreche da übrigens von der GESAMTEN Branche, nicht nur von der Nische SM.
UnArtiger hat geschrieben:Im Prinzip was die eine Domina macht mit ihrer Unterlassungserklärung ist das halt jetzt in umständlich nachzuholen.
Naja, man kann natürlich Unterlassungserklärungen schreiben, oder eine Email, bzw. Brief und eine enstprechende Ankündigung in der Eigenwerbung machen.
UnArtiger hat geschrieben:Das Dilemma hier zumindest in NRW ist ja, andere Länder kennen ihre Damen ja nichtmal, in NRW wurden die grossen seriösen Portale quasi als Infoquelle von den Behörden genutzt wer neu in einer Stadt ist, wer wo arbeitet und wenn dann so Sachen auftauchen wie Domina x arbeitet nur noch alleine, Domina y macht nun Werbung sie arbeitet in den Mietstudios der Stadt, die Stadt hat aber keinerlei Mietstudios sieht es für die Behörde nunmal so aus als wolle man sie veräppeln und alles ist beim Alten und man macht illegal weiter und wenn Dame y dann noch anfragenden Kunden gegenüber sagt sie arbeitet noch in den Studio hat die Behörde alles in der Hand den Laden zuzumachen. Dann wird es wohl vor Gericht gehen und dann wird Dame y sagen oh habe mich vertan, dann wird das Verfahren evtl. eingestellt, was bleibt ist aber 6 Monate Betriebsstillstand aber laufende Kosten = Domina x ist zahlungsunfähig und muss noch vor Prozessbeginng Mietvertrag und Co. kündigen.
Unsinn, das machen ALLE Bundesländer. Inklusive automatisierter Software. Da hat NRW leider kein Alleinstellungsmerkmal. Wer wirbt, und sei es auf markt.de ohne Gesicht, wird erfasst.

Und nur weil irgendwo irgendwer irgendwas behauptet, hat die Behörde noch nicht alles in der Hand, um den Laden zuzumachen, Erklärung weiter oben.

Es ist wirklich niemandem geholfen, so eine Panik zu verbreiten. Ich wünschte mir, die "Milieuanwälte" und sonstigen "Szenekenner" würden nicht so eine Panik verbreiten und schüren.
Und einen Prostitutionsbetrieb, der nicht existiert, kann man nicht stillegen. Punkt.
Ich kann auch niemandem das Auto beschlagnahmen, der keines hat. Auch wenn ich da 5mal einen Autobeschlagnahmungsbescheid schicke.
UnArtiger hat geschrieben:Und das Alles nur weil eine Exkollegin sich was erpressen will und der unseriöse Werbetreibende da mitspielt und den falschen Eintrag nicht löscht oder korrigiert, ein anderer seriöser Werbetreibende hatte der Dame fristlos gekündigt wegen Verstoßes gegen seine AGBs.

Ist echt unglaublich wie Dominas untereinander miteinander umgehen.
Ich finde es echt unglaublich, wie weltfremd und paranoid manche Leute so sind ;)

Tief durchatmen und einen Entspannungstee trinken. Und ganz entspannt auf die Antwort des Amtes auf deine schriftliche Anfrage zum Thema warten. Denn die hast Du ja sicherlich schon gestellt?

LG
Lady Velvet Steel

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Re: weitere Infos zum ProstSchG

So, 08.Okt 2017, 06:17
UnArtiger hat geschrieben:Mal eine ganz neue Problematik:

Erpressung / Anschwärzen von Dominas untereinander.

Domina x trägt bei sich in der Sedcard ein sie arbeitet bei Domina y. Domina y weiss aber gar nichts davon und könnte jetz von den Behörden Probleme bekommen wenn sie z.B. nur alleine arbeitet und keinerlei Prostitutionsstätte angemeldet hat.

Wie wird sichergestellt / validiert seitens GDS, dass die Arbeitsplatzangabe mit dem Inhaber / Besitzer abgesprochen ist und dieser etwas davon weiss ?

Was ist wenn die Domina x als Arbeitsplatz Mietstudios der Stadt angibt es aber gar kein Mierstudio in der Stadt gibt ?
Oder überhaupt nur eine Domina in der ganzen Stadt. Die Behörden werden dann ja auf die Domina zugehen die das einzige Studio alleine vor Ort betreibt und ihr unterstellen, dass dort die andere Domina auch arbeitet.
Zur Arbeitsplatzangabe von Frauen zu Studios:
Da sind Betreiberinnen gehalten, uns umgehend falsche Einträge zu melden, dann wird die Sedcard rausgenommen.
" Private Locations der Stadt " in der GDS ist alleine für gewerbliche Frauen gedacht, die eben in privaten Räumen ( zum Beispiel im Hotel ) Termine vergeben, nicht aber für einen bewusst falschen Eintrag, nur um sich werbemäßig auszubreiten oder eine Vermieterin zu nötigen / ärgern / erpressen ( oder es nicht verstehen kann bzw. will ).
Dementsprechend nehme ich es jetzt allein auf meine Kappe, die eine bewusste Sedcard nun komplett rauszunehmen - dies in Bezug auf Madame Carah, die ja redlich eine rein private Vermietung auf die Beine gestellt hat und durch sowas keine Schwierigkeiten bekommen darf.

Wir als angesprochenes Werbeportal wollen Spam genauso wie unzutreffende Beiträge verhindern, auch deswegen wurde ja jüngst vieles neu programmiert und es wird noch einige weitere Anpassungen geben.



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Re: weitere Infos zum ProstSchG

Fr, 20.Okt 2017, 13:24
Viel Unruhe in der deutschen Behördenlandschaft, Kosten von rund 25 anstatt 5 Mio, völlig unterschiedlich organisierte Bundesländer, fehlendes Fachpersonal und allgemeiner Tenor: das Prost-Gesetz ist ein " Bürokratiemonster ".

Lesenswert und aktueller Bezug:

https://www.buzzfeed.com/julianeloeffle ... .wrl10bGEe



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