Wir kommen zu
Tagesordnungspunkt 6:
Gesetz zur
Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum
Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Drucksache 457/16, zu Drucksache 457/16)
Uns liegt die Wortmeldung von Frau Staatsministerin Spiegel aus Rheinland-Pfalz vor.
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz begrüßt zwar das Ziel des Gesetzes,
Prostituierte besser zu schützen und die Menschen, die in der Prostitution arbeiten, zu stärken. Wir sind allerdings ebenso der Meinung, dass das Gesetz dieses
Ziel nicht ausreichend verfolgt.
Die Regelungen für Prostitutionsstätten sollen die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern, und das begrüßen wir. Es ist beispielsweise gut, dass
unwürdige Sexualpraktiken wie der Flatrate-Sex in Zukunft nicht mehr erlaubt sind.
Aber von einem verbesserten Schutz der Prostituierten kann keine Rede sein. Das Gesetz sieht vielmehr zahlreiche Sanktionen vor, wenn Prostituierte ihrer Anmeldepflicht und der Pflicht zur Gesundheitsberatung nicht nachkommen. Wir warnen davor, dass die Prostituierten dadurch auf unnötige Weise stigmatisiert werden können. Es verfestigt sich der Eindruck, dass das Gesetz wohl eher der Kontrolle als dem Schutz der Prostituierten dient. Meine Damen und Herren, die Prostituierten in Deutschland haben ein Gesetz verdient, das sie besser schützt. Es steht zu befürchten, dass diese zusätzlichen Pflichten viele in die Illegalität treiben, da sie für ihre Tätigkeit auf den Schutz durch Anonymität angewiesen sind.
Gerade der Umstand, dass die Interessenvertretungen der Menschen in der Prostitution diese zusätzlichen Pflichten ablehnen, sollte aufhorchen lassen. Der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie Deutschland und die Deutsche Aidshilfe sagen ebenso, dass die zusätzlichen Pflichten stigmatisierend sind und dass man sich stattdessen lieber einen besseren Schutz gewünscht hätte.
Auch die Bundesratsausschüsse für Frauen und Jugend sowie für Gesundheit empfehlen übereinstimmend, die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte zu streichen.
Rheinland-Pfalz hätte sich an dieser Stelle den Ausbau des freiwilligen Informations- und Beratungsangebots gewünscht, weil dies nicht stigmatisierend für die Prostituierten ist.
Auch die Kondompflicht halten wir für falsch; denn es stellt sich die Frage, die mir bis heute noch keiner beantworten konnte: Wie will man eine solche Pflicht ernsthaft kontrollieren? Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen sagt zu Recht, dass dies nicht überprüfbar ist.
Wir brauchen an dieser Stelle Nachbesserungen,die dem Schutz der Prostituierten dienen.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz unterstützt die Absicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Denn viele für die Umsetzung entscheidende Fragen lässt das Gesetz unbeantwortet, es überlässt die Lösung den Ländern. Darüber hinaus fehlt nach wie vor eine nachvollziehbare und vollständige Kostenabschätzung des Gesetzesvorhabens durch die Bundesregierung. Der Bund sollte eine möglichst weitgehende Kostenbegrenzung für die Länder und für die Kommunen vorsehen und eine dauerhafte Kompensierung der Kosten in Aussicht stellen.
Wir bauen weiter auf den Bund und appellieren an ihn, nachzubessern. – Vielen Dank.
Präsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Spiegel!
Als Nächster erteile ich Frau Bundesministerin Schwesig vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Wort.
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Prostituiertenschutzgesetz legen wir Ihnen ein Gesetz vor, mit dem wir die Situation von Frauen und Männern in der Prostitution verbessern wollen.
Wir haben in Deutschland die Situation, dass viele Frauen und auch Männer in der Prostitution ausgebeutet werden, dass sie Gewalt erleben. Deshalb wollen wir Prostituierte mit klaren Regeln für dieses Gewerbe besser schützen, so wie es auch der Bundesrat eingefordert hat. Sie werden im Weiteren auch über das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel beraten.
Über Prostitution wird offen nicht viel gesprochen. Die wenigsten wollen damit zu tun haben. Aber offenbar gehen viele hin, denn es ist ein millionenschweres Gewerbe. Dieses Gewerbe wird oft im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Rücken der Frauen ausgetragen, aber sie profitieren nicht davon.
Die Frauen in diesem Gewerbe sind in ganz unterschiedlichen Situationen. Ja, es gibt die selbstbestimmte Prostituierte, die ihre eigenen Regeln klarmachen und einfordern kann. Aber viele Frauen und auch Männer können das nicht. Sie sind in der Hand der Zuhälter, die alles bestimmen und sie ausbeuten.
Es war richtig, dass die Prostitution legalisiert wurde. Damit war die Möglichkeit gegeben, dass Frauen und auch Männer aus dem Dunkelfeld in die Legalität kommen. Es war aber nicht richtig, dass keine Regeln aufgestellt worden sind. Salopp gesagt hat jede Pommesbude in Deutschland schärfere Regeln und bessere Kontrollen als Bordelle – und das kann nicht sein.
Deshalb haben der Bundesrat, aber auch die Kommunen zu Recht eingefordert, dass es Regeln gibt. Sie stellen wir jetzt gemeinsam auf. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz kommt.
In der Debatte gibt es ganz unterschiedliche Pole. Die einen halten weiter an der Liberalisierung dieses Gewerbes fest und sagen, eigentlich kann es bleiben, wie es ist. Aber noch einmal: Die wenigsten Frauen – nur eine Handvoll – haben sich mit diesem Gewerbe angemeldet. Wir wissen jedoch, dass viele darin tätig sind. Der andere Pol in der Diskussion ist: am besten alles verbieten.
Ich halte von beiden Extremen nichts und habe mich bemüht, in den letzten zwei Jahren eine gemeinsame Diskussion darüber zu führen, welche Regeln wir aufstellen können, die dem Schutz der Frauen dienen, vor allem der Frauen, die dieses Gewerbe eben nicht selbstbestimmt ausüben. Wir haben Regeln für die Bordelle aufgestellt sowie Anmeldepflichten und gesundheitliche Beratung für die Prostituierten festgeschrieben. Wir haben abgewogen, wie viel Schutz Frauen und Männer im Prostitutionsgewerbe brauchen und wie viele Regeln dafür notwendig sind.
Der Bundesrat hat in seiner Entschließung 2014 gefordert: „An erster Stelle steht eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten.“ Die Erlaubnispflicht kommt jetzt. Wir haben heute keine Vorgaben und Bedingungen für den Betrieb von Bordellen. Betreiber und Betreiberinnen können dort machen, was sie wollen. Das tun sie zum großen Teil auch. Wir führen die Erlaubnispflicht ein.
Weiter heißt es in Ihrer Entschließung:
Eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiberinnen und Betreiber sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche
Bedingungen sollten in diesem Rahmen festgelegt werden.
Auch das führen wir ein. Es ist dringend notwendig, klare Auflagen für den Betrieb von Bordellen zu erteilen und zum Beispiel auszuschließen, dass Personen, die einschlägig vorbestraft sind, diese betreiben.
Ja, wir führen auch eine Anmeldepflicht für Prostituierte ein. An dieser Stelle möchte ich auf Ihre Kritik eingehen, sehr geehrte Frau Spiegel. Die Anmeldepflicht ist gerade im Interesse der Frauen notwendig, die bisher nur vom Zuhälter vertreten worden sind, die damit für uns nicht sichtbar sind und deshalb auch in den Debatten nicht vorkommen können, weder in den Talkshows noch in den Verbänden, die sie vertreten. Es ist wichtig, dass die Frauen gesehen werden, damit sie beraten werden können und damit eine Einschätzung möglich ist, ob sie diesen Beruf selbstbestimmt ausüben oder ob sie im Zweifel in einer Zwangslage sind. Nur durch die Anmeldepflicht gelingt es uns, jeder Prostituierten die notwendige gesundheitliche Beratung zukommen zu lassen. Die Vertrauensperson für Prostituierte sollte die Sozialarbeiterin oder der Arzt sein, nicht der Zuhälter.
Ich finde, dass mit den Missständen in der Prostitution Schluss sein muss. Man kann über das eine oder andere lange diskutieren. Ich werbe aber dafür, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird. Liebe Frau Spiegel, Sie haben es in Ihrer Rede selbst klar gesagt. Es geht nicht nur um das Verzögern des Inkrafttretens. Vielmehr haben Sie selbst Nachbesserungen eingefordert. Wir haben aber alle lange darüber diskutiert. Nachdem viele Jahre nichts geregelt worden ist und man zugeschaut hat, wie die Zustände immer schlimmer wurden, halte ich es für notwendig, dieses Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, damit es zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir Kommunen und Länder gerne bei der Umsetzung unterstützen; denn wir alle haben das Interesse, die Frauen und Männer in der Prostitution zu schützen durch klare Regeln der Legalisierung, damit wir Ausbeutung und Gewalt in Zukunft verhindern. – Herzlichen Dank.
Präsident Stanislaw Tillich: Ich

Ihnen, Frau Bundesministerin Schwesig.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu Protokoll*) abgegeben haben Frau Ministerin Rundt (Niedersachsen) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).
*) Anlagen 6 und 7
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Wir kommen zu der in Ziffer 2 empfohlenen Entschließung. Ich rufe auf:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst.