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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 09.Jul 2016, 15:45
Lady Velvet Steel hat geschrieben:So wie sich das im bundesrat abzeichnet, wird da keiner mucken. Der Drops ist gelutscht.
Die an der Regierung beteiligten Parteien benötigen dort allerdings für eine Billigung auch die Unterstützung durch die Grünen.
Lady Saba hat geschrieben:nur mal so zur Info am 07.07.2016 wurde gegen 15:00 Uhr der Gesetz mit den Stimmen der Koalition verabschiedet.
Jetzt muss man natürlich erstmal schauen ob es nun einfach durch Bundesrat und Bundesräsidenten gebilligt wird, oder ob es hier noch zu Verzögerungen kommt.

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 09.Jul 2016, 16:09
Xipolis: Das Gesetz ist durch. Die Hoffnung, dass der Bundespräsident dies kassiert, ist gleich Null.

Diejenigen, die meinen, dass Fakten und Praktiker "emotionale" Themen in der Gesetzgebung beeinflussen können, liegen falsch. Ob dies jemals der Fall war, weiss ich nicht, ausser eben bei Themen, die öffentlich wenig diskutiert werden und/oder komplex sind (nach Meinung der Politiker und Öffentlichkeit). Dies ist bei vielen anderen Gesetzen genau gleich wie beim neuen Sexualstrafrecht, Mietpreisbremse, etc. - es gibt genügend Fachleute, die andere, weniger populistische, aber realistischere und wirksamere Umsetzungen von "Problemen" vorschlagen, aber jeder Politiker, der sich z.B. gegen das neue Sexualstrafrecht stellen würde, würde politischen Selbstmord begehen, da impliziert würde, dass er Sexualstraftaten verharmlost! Und wer kann z.B. schon gegen ein "Prostituiertenschutzgesetz" sein?

Thema lohnt sich hier nicht gross zu diskutieren, aber evtl. ist die Schweiz ein Beispiel, wie es weiter gehen wird. In der Schweiz gab es vor einigen Jahren Volksabstimmungen für Verfassungsänderungen, die von Experten kritisiert wurden, aber die natürlich vom Volk angenommen wurden, da es vermeintlich um "Opferschutz" geht. Zwei Beispiele sind die Unverjährbarkeit von Kindsmissbrauch (Mord verjährt, aber Kindsmissbrauch nicht und nach 40-50 Jahren sind solche Fälle eben schwierig nachzuweisen) und die Verwahrungsinitiative (Verwahrung von Straftätern auf Lebenszeit ohne jegliche Überprüfung). Beides tönt ja gut, wer könnte für Kindsmissbrauch sein oder dass Mörder/Vergewaltiger wieder rauskommen, falls ein Rückfallrisiko besteht. Egal, obwohl Themen ja völlig anders sind ist der Vergleich insofern interessant, da jetzt die Probleme auftauchen, vor dem Praktiker, Menschenrechtler, etc. gewarnt haben. Gesetze und Verordnungen sind kaum umsetzbar, widersprechen Grundrechten, internationalen Vereinbarungen, etc. und es kommt zu Klagen.

Anders gesagt, hilft bei diesem Thema jetzt einzig der juristische Weg (aber wird schwierig, teuer und langwierig) oder der Versuch, dass die Umsetzung dieser Gesetze auf Landesebene versucht wird zu beeinflussen und ich weiss nicht, ob dies in Deutschland möglich ist.

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 09.Jul 2016, 17:02
Ich habe mir die Reden von Schwesig und jene der Grünen- Politikerin, also 1x Pro, ein Mal kontra, angehört.

Frau Schwesig argumentiert, dass es zwei Gruppen Frauen gäbe - die einen, die selbstbestimmt und frei der Prostitution nachgehen würden, die anderen, die unter Zwang stünden und dies jenen nicht möglich sei.

Bis dahin mag das stimmen, obwohl schon hier suggeriert wurde, dass es sich die Waage halten würde, also 50 - 50.
Auf unseren BDSM bezogen, nur hier kann ich basiert und fundiert mitreden, trifft das in keinem Fall so zu. Eher 99 - 1.

Dann meint Schwesig, man interessiere sich für die Opfergruppe, für die musste man was tun und lobt das Gesetz über den grünen Klee, meint, damit sei es vollbracht.
Die schlüssigen Gegenargumente der Grünen- Frontfrau wurden ignoriert - das, was verabschiedet wurde, ist eben NICHT geeignet zum Schutz von Prostituierten, die unter Zwang stehen.
Es stellt das Ergebnis von Kompromisszwang dar - 2 Jahre brauchte man, um überhaupt eine gemeinsame Linie zu finden und echte Lösungen würden mit der CDU nicht gemeinsam verabschiedet werden können.
Das hier war wohl das einzig Mögliche und wen juckt es, ob es inhaltlicher Nonsens ist ( was die Meldepflicht und der Gesprächszwang der Frauen selbst angeht ) oder nicht.

Im Prinzip redete Frau Schwesig die Inhalte schön, in einem kleinen Nebensatz entfuhr ihr, dass es deutschlandweit nur 44 Gewerbeanmeldungen gäbe.
Keine Ahnung, woher sie diese Zahl nimmt, aber ich kenne die Vielzahl Kundinnen und RG, die monatlich rausgehen und darf damit klar feststellen:
Die geäußerte Zahl 44 ist glattweg erfunden und falsch.

Es ist die Konstellation unserer Regierung an sich, sind diese ewig unzureichenden Kompromisse, die Besseres verhindern, nicht nur hier.

Ich bin aber der Meinung, dass man lieber gar nichts verabschieden sollte, als etwas, was die Situation einiger Frauen nur verschlimmert.
Unsere Oberen erhoffen sich aber zu einem ganz wesentlichen Teil mehr Kontrolle darüber, wer verdient, wieviel und was sie an weiteren Steuergeldern eintreiben können.

Wenn sie sich da mal nicht irren.




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Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 11.Jul 2016, 00:32
cm hat geschrieben:ist die Schweiz ein Beispiel, wie es weiter gehen wird. In der Schweiz gab es vor einigen Jahren Volksabstimmungen für Verfassungsänderungen,
Volksabstimmungen in dieser Form gibt es in Deutschland nicht.
der Versuch, dass die Umsetzung dieser Gesetze auf Landesebene versucht wird zu beeinflussen und ich weiss nicht, ob dies in Deutschland möglich ist.
Die Länder werden bereits über den Bundesrat beteiligt.
DomHunter hat geschrieben:Bis dahin mag das stimmen, obwohl schon hier suggeriert wurde, dass es sich die Waage halten würde, also 50 - 50.
Auf unseren BDSM bezogen, nur hier kann ich basiert und fundiert mitreden, trifft das in keinem Fall so zu. Eher 99 - 1.
Eine Trennung nach Arten der Prostitution wird es sicher nicht geben, da diese ja sehr vielfältig sind. Beispielsweise werden die Studentinnen im gehobenen Escortsegment, dass sicher ähnlich sehen.

Das insgesamt jede zweite Prostituierte in Deutschland bezwungen wird, ist meines Erachtens völlig unglaubwürdig.
was die Meldepflicht und der Gesprächszwang der Frauen selbst angeht
Interessant werden sicher auch die Umsetzungvorgaben: Wie kann ich als Kunde sicher sein, dass ich es nicht mit Illegalen (Zwangs-)Prostituierte zu tun habe? Muss ich mir im Falle eines Falles die Bescheinigung zeigen lassen (der Arbeigeber muss ja auch den Führerschein in gewissen abständen kontrollieren)?

Was passiert in dem Beratungsgespräch wenn die Prostituierte nicht so gesprächig ist? Kann der Arzt dann das Ausstellen des Scheins verweigern?

Und Kondompflicht: Ich hatte bei allen SM-Sessions, noch nie ein Gummi drüber gehabt. Wie wird das denn nun umgesetzt? Und wie wird es geprüft (verdeckte Ermittlerinnen)?

Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 11.Jul 2016, 00:37
Gesundheitsberatung und Evaluierung der Handlungsfähigkeit werden räumlich und personell von der eigentlichen Ausstellung des Hurenausweises getrennt sein. Aber ja, die ausstellende Person kann tatsächlich die Genehmigung verweigern und bei Verdacht auf eine etwaige Zwangshandlung die Behörden einschalten.

Genaue Feinheiten werden wir erst erfahren, wenn der endgültoge Gesetzestext mit Handlungsanweisungen vorliegt. Hübsch wird's nicht und abgwendet wird's auch nicht mehr. Die Hoffnung kann man sich mal schön in die Haare schmieren.
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Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 11.Jul 2016, 06:55
Xipolis hat geschrieben:Interessant werden sicher auch die Umsetzungvorgaben: Wie kann ich als Kunde sicher sein, dass ich es nicht mit Illegalen (Zwangs-)Prostituierte zu tun habe?
Keine Zwangsprostituierte würde vom Zuhälter vor deinen Augen ins Zimmer geprügelt werden, keine Hure würde dir etwas darüber erzählen.

Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte zu etwaigem Zwang für einen Besucher.

Es kann aber sein, dass du zufällig in ein Haus gerätst, welches die Pol gerade unter Wind hat und wo gerade durchsucht/ kontrolliert/ observiert wird.
Vielleicht hat eine beim Pflichtgespräch etwas zweideutig erzählt, nicht so gemeint und die eh schon gestresste Sachbearbeiterin dann in Einwegekommunikation, die ja sowieso mit Fehlern behaftet ist, mit Dramatik der Pol weitergegeben.

Du also nichtsahnend in voller Aktion, Pol kommt rein, nimmt deine Personalien auf und stellt dich erstmal unter Tatverdacht.
Ermittlungsverfahren, heißt, Brief nach Hause...vielleicht nur schriftliche Anhörung, eher Aussage direkt mit Vorladungstermin.

Du selbstverständlich zum Anwalt, danach natürlich Verfahrenseinstellung aus Mangel an Beweisen.

ABER:
Bis dahin hat es deine Frau/ Freundin mitbekommen, denn so ein Absender ist ja nicht gerade üblich und weckt Neugier.
Am Ende bist du gestresst, du hast Geld ausgegeben.
Und: Du gehst so schnell nicht wieder in jenes Haus.

Mit der Methode kann die Pol, wenn sie will, Bordelle etc. austrocknen und die werden dann irgendwann schließen.

Kann so kommen, muss nicht.

Ich mache mir gerade einen " Film " von der zukünftigen Internet- Fakeabteilung: Pseudonyme, die vermehrt von dieser Thematik behaupten, Stimmung erzeugen, Gerüchte in die Welt setzen. Und wir hier im DF, die dann wohl 24 Stunden rund um die Uhr beschäftigt sein werden.

Hier mit Mühe raus - bei Fratzenbuch dann munter weiter.
Kann gerne erst nach 2018 passieren - oder besser gar nicht.



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Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 11.Jul 2016, 13:37
DomHunter hat geschrieben:Du selbstverständlich zum Anwalt, danach natürlich Verfahrenseinstellung aus Mangel an Beweisen.
Die Mittelgebühr für einen Rechtsanwalt nach RVG für solch einen Fall wie hier, wenn Vertretung erfolgen soll, (Grundgebühr, Gebühr für das Vorverfahren, TK-Pauschale) beträgt incl. MwSt 458,10 €. Verdient sich der Anwalt noch die Einstellungsgebühr nach RVG VV 4141 sind wir bei 654,50 €.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 13.Jul 2016, 14:42
Xipolis: Punkt 1: Glaube mir, mir ist schon bewusst, dass es in Deutschland keine Volksabstimmungen gibt .... es ging darum darzustellen und so habe ich es auch erklärt, was passiert, wenn ein "populistisches" Gesetz bzw. Verfassungsartikel eingeführt wird, der in der Praxis "wenig" bring und schwierig umzusetzen ist.

Zu Deinem 2. Punkt: Gesetze werden durch die Verwaltung, Polizei, Behörden, etc. in Deutschland je nach Bundesland und Gemeinde anders umgesetzt. Egal ob es in der Theorie gleich sein sollte oder nicht. In Bayern ist es anders als in Hamburg und in Stuttgart anders als in Berlin.

Ob der Bundesrat bzw. der Bundespräsident dieses Gesetz noch stoppen bzw. ändern wird, werden wir ja sehen.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 02:49
Der Bunderat hat am 23.09.2016 entgegen den Ausschussempfehlungen die beiden Entwürfe (Prostitutionsschutz bzw, Menschenhandel/Zwangsprostitution) passieren lassen und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.

Aus dem Protokoll zum Prostitutionsgesetz:
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Drucksache 457/16, zu Drucksache 457/16)

Uns liegt die Wortmeldung von Frau Staatsministerin Spiegel aus Rheinland-Pfalz vor.

Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz begrüßt zwar das Ziel des Gesetzes,
Prostituierte besser zu schützen und die Menschen, die in der Prostitution arbeiten, zu stärken. Wir sind allerdings ebenso der Meinung, dass das Gesetz dieses
Ziel nicht ausreichend verfolgt.

Die Regelungen für Prostitutionsstätten sollen die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern, und das begrüßen wir. Es ist beispielsweise gut, dass
unwürdige Sexualpraktiken wie der Flatrate-Sex in Zukunft nicht mehr erlaubt sind.

Aber von einem verbesserten Schutz der Prostituierten kann keine Rede sein. Das Gesetz sieht vielmehr zahlreiche Sanktionen vor, wenn Prostituierte ihrer Anmeldepflicht und der Pflicht zur Gesundheitsberatung nicht nachkommen. Wir warnen davor, dass die Prostituierten dadurch auf unnötige Weise stigmatisiert werden können. Es verfestigt sich der Eindruck, dass das Gesetz wohl eher der Kontrolle als dem Schutz der Prostituierten dient. Meine Damen und Herren, die Prostituierten in Deutschland haben ein Gesetz verdient, das sie besser schützt. Es steht zu befürchten, dass diese zusätzlichen Pflichten viele in die Illegalität treiben, da sie für ihre Tätigkeit auf den Schutz durch Anonymität angewiesen sind.

Gerade der Umstand, dass die Interessenvertretungen der Menschen in der Prostitution diese zusätzlichen Pflichten ablehnen, sollte aufhorchen lassen. Der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie Deutschland und die Deutsche Aidshilfe sagen ebenso, dass die zusätzlichen Pflichten stigmatisierend sind und dass man sich stattdessen lieber einen besseren Schutz gewünscht hätte.

Auch die Bundesratsausschüsse für Frauen und Jugend sowie für Gesundheit empfehlen übereinstimmend, die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte zu streichen.

Rheinland-Pfalz hätte sich an dieser Stelle den Ausbau des freiwilligen Informations- und Beratungsangebots gewünscht, weil dies nicht stigmatisierend für die Prostituierten ist.

Auch die Kondompflicht halten wir für falsch; denn es stellt sich die Frage, die mir bis heute noch keiner beantworten konnte: Wie will man eine solche Pflicht ernsthaft kontrollieren? Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen sagt zu Recht, dass dies nicht überprüfbar ist.

Wir brauchen an dieser Stelle Nachbesserungen,die dem Schutz der Prostituierten dienen.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz unterstützt die Absicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Denn viele für die Umsetzung entscheidende Fragen lässt das Gesetz unbeantwortet, es überlässt die Lösung den Ländern. Darüber hinaus fehlt nach wie vor eine nachvollziehbare und vollständige Kostenabschätzung des Gesetzesvorhabens durch die Bundesregierung. Der Bund sollte eine möglichst weitgehende Kostenbegrenzung für die Länder und für die Kommunen vorsehen und eine dauerhafte Kompensierung der Kosten in Aussicht stellen.

Wir bauen weiter auf den Bund und appellieren an ihn, nachzubessern. – Vielen Dank.

Präsident Stanislaw Tillich: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Spiegel!

Als Nächster erteile ich Frau Bundesministerin Schwesig vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Wort.

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Prostituiertenschutzgesetz legen wir Ihnen ein Gesetz vor, mit dem wir die Situation von Frauen und Männern in der Prostitution verbessern wollen.

Wir haben in Deutschland die Situation, dass viele Frauen und auch Männer in der Prostitution ausgebeutet werden, dass sie Gewalt erleben. Deshalb wollen wir Prostituierte mit klaren Regeln für dieses Gewerbe besser schützen, so wie es auch der Bundesrat eingefordert hat. Sie werden im Weiteren auch über das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel beraten.

Über Prostitution wird offen nicht viel gesprochen. Die wenigsten wollen damit zu tun haben. Aber offenbar gehen viele hin, denn es ist ein millionenschweres Gewerbe. Dieses Gewerbe wird oft im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Rücken der Frauen ausgetragen, aber sie profitieren nicht davon.

Die Frauen in diesem Gewerbe sind in ganz unterschiedlichen Situationen. Ja, es gibt die selbstbestimmte Prostituierte, die ihre eigenen Regeln klarmachen und einfordern kann. Aber viele Frauen und auch Männer können das nicht. Sie sind in der Hand der Zuhälter, die alles bestimmen und sie ausbeuten.

Es war richtig, dass die Prostitution legalisiert wurde. Damit war die Möglichkeit gegeben, dass Frauen und auch Männer aus dem Dunkelfeld in die Legalität kommen. Es war aber nicht richtig, dass keine Regeln aufgestellt worden sind. Salopp gesagt hat jede Pommesbude in Deutschland schärfere Regeln und bessere Kontrollen als Bordelle – und das kann nicht sein.

Deshalb haben der Bundesrat, aber auch die Kommunen zu Recht eingefordert, dass es Regeln gibt. Sie stellen wir jetzt gemeinsam auf. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz kommt.

In der Debatte gibt es ganz unterschiedliche Pole. Die einen halten weiter an der Liberalisierung dieses Gewerbes fest und sagen, eigentlich kann es bleiben, wie es ist. Aber noch einmal: Die wenigsten Frauen – nur eine Handvoll – haben sich mit diesem Gewerbe angemeldet. Wir wissen jedoch, dass viele darin tätig sind. Der andere Pol in der Diskussion ist: am besten alles verbieten.

Ich halte von beiden Extremen nichts und habe mich bemüht, in den letzten zwei Jahren eine gemeinsame Diskussion darüber zu führen, welche Regeln wir aufstellen können, die dem Schutz der Frauen dienen, vor allem der Frauen, die dieses Gewerbe eben nicht selbstbestimmt ausüben. Wir haben Regeln für die Bordelle aufgestellt sowie Anmeldepflichten und gesundheitliche Beratung für die Prostituierten festgeschrieben. Wir haben abgewogen, wie viel Schutz Frauen und Männer im Prostitutionsgewerbe brauchen und wie viele Regeln dafür notwendig sind.

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung 2014 gefordert: „An erster Stelle steht eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten.“ Die Erlaubnispflicht kommt jetzt. Wir haben heute keine Vorgaben und Bedingungen für den Betrieb von Bordellen. Betreiber und Betreiberinnen können dort machen, was sie wollen. Das tun sie zum großen Teil auch. Wir führen die Erlaubnispflicht ein.

Weiter heißt es in Ihrer Entschließung:

Eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiberinnen und Betreiber sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche
Bedingungen sollten in diesem Rahmen festgelegt werden.


Auch das führen wir ein. Es ist dringend notwendig, klare Auflagen für den Betrieb von Bordellen zu erteilen und zum Beispiel auszuschließen, dass Personen, die einschlägig vorbestraft sind, diese betreiben.

Ja, wir führen auch eine Anmeldepflicht für Prostituierte ein. An dieser Stelle möchte ich auf Ihre Kritik eingehen, sehr geehrte Frau Spiegel. Die Anmeldepflicht ist gerade im Interesse der Frauen notwendig, die bisher nur vom Zuhälter vertreten worden sind, die damit für uns nicht sichtbar sind und deshalb auch in den Debatten nicht vorkommen können, weder in den Talkshows noch in den Verbänden, die sie vertreten. Es ist wichtig, dass die Frauen gesehen werden, damit sie beraten werden können und damit eine Einschätzung möglich ist, ob sie diesen Beruf selbstbestimmt ausüben oder ob sie im Zweifel in einer Zwangslage sind. Nur durch die Anmeldepflicht gelingt es uns, jeder Prostituierten die notwendige gesundheitliche Beratung zukommen zu lassen. Die Vertrauensperson für Prostituierte sollte die Sozialarbeiterin oder der Arzt sein, nicht der Zuhälter.

Ich finde, dass mit den Missständen in der Prostitution Schluss sein muss. Man kann über das eine oder andere lange diskutieren. Ich werbe aber dafür, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird. Liebe Frau Spiegel, Sie haben es in Ihrer Rede selbst klar gesagt. Es geht nicht nur um das Verzögern des Inkrafttretens. Vielmehr haben Sie selbst Nachbesserungen eingefordert. Wir haben aber alle lange darüber diskutiert. Nachdem viele Jahre nichts geregelt worden ist und man zugeschaut hat, wie die Zustände immer schlimmer wurden, halte ich es für notwendig, dieses Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, damit es zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Ich kann Ihnen zusagen, dass wir Kommunen und Länder gerne bei der Umsetzung unterstützen; denn wir alle haben das Interesse, die Frauen und Männer in der Prostitution zu schützen durch klare Regeln der Legalisierung, damit wir Ausbeutung und Gewalt in Zukunft verhindern. – Herzlichen Dank.

Präsident Stanislaw Tillich: Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin Schwesig.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu Protokoll*) abgegeben haben Frau Ministerin Rundt (Niedersachsen) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).

*) Anlagen 6 und 7

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor.

Wer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.

Wir kommen zu der in Ziffer 2 empfohlenen Entschließung. Ich rufe auf:

Buchstabe a! – Minderheit.

Buchstabe b! – Minderheit.

Buchstabe c! – Minderheit.

Buchstabe d! – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 03:07
Im übrigen wird es im Rahmen der Umsetzung zu einer behördlichen Prüfung kommen, ob eine Frau, die sich (weiterhin) prosituieren will auch nach Einschätzung/Beurteilung dieser Behörde über genügen "Reife" hinsichtlich Ihrer Entscheidung verfügt.

Demnach müssen - so schreibt die SZ - die Kommunen die Anmeldung einer Prostituierten ablehnen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass diese nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt.


Jetzt bleibt noch die Verkündigung durch den Bundespräsidenten und dessen Prüfungsrecht hinsichtlich der Konformität zu unserem Grundgesetz.

http://www.huffingtonpost.de/howard-cha ... 93518.html

Ich frage mich an der Stelle auch, ob die Lobbyarbeit hier nicht total versagt hat.

Naja, dafür bekommt man in Frankfurt im bekanntesten Stripclub beim RH gerne auch Bewirtungsbelege, wenn man mal wieder mit den Chinesen hin musste, wenigstens da funktioniert alles.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 11:45
Xipolis hat geschrieben: Ich frage mich an der Stelle auch, ob die Lobbyarbeit hier nicht total versagt hat.
Wieso? Die gut finanzierte und wirtschaftlich ausgezeichnet vernetzte Lobbyarbeit der AbolitionistInnen hat doch wunderbar funktioniert.

Kein Wunder das wir handvoll ehrenamtliche Sexarbeiterinnen ohne weitreichendes Pressenetzwerk, fundierte wirtschaftliche Kontakte und Finanzierung da nicht mit anstinken konnten.

Aber das grosse Hallo für viele Kolleginnen und auch Freier wird noch kommen, denn den meisten ist tatsächlich immer noch nicht so klar, was da bald auf uns alle zu kommen wird. Die Tantrabranche schläft ja auch noch fast komplett und wähnt sich im Land der Sorglosen.
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Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 13:12
Ich finde, dass man es bereits als Erfolg betrachten kann, dass in verschiedensten Medien diese Thematik besprochen wurde und die Argumente der Gegnerinnen des Gesetzes gehört wurden. Möglicherweise hilft dies, wenn in wenigen Jahren es klar wird, dass bestimmte Punkte unpraktikabel und eher schädlich sind, so dass die mögliche Revision oder Anpassung des Gesetzes etwas besser ausfällt.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz etwas weniger streng ausgelegt wird, aber da habe ich in Deutschland keine Erfahrung.

Es war ja von Anfang an klar, dass es kaum möglich ist, die öffentliche Meinung bzw. den politischen Entscheid zu beeinflussen und dies aus mehreren Gründen:
- Es konnten sich ja nur ganz wenige Sexarbeiterinnen engagieren. Viele Damen in diesem Gewerbe wollten vermutlich aus privaten Gründen (Kinder, etc.) anonym bleiben (auch Angriffe der GesetzesbefürworterInnen muss man erst mal aushalten), andere haben kaum zeitliche und sonstige Ressourcen, viele Sexarbeiterinnen sind Ausländerinnen und nehmen deshalb weniger am öffentliche Diskurs teil und andere haben keine Lust und sind sich eventuell der Konsequenzen nicht bewusst, etc.
- Die meisten Freier denken sowieso nur kurzfristig, denken "ich als Guter bin ja nicht betroffen" und wollen sich sicherlich nicht öffentlich engagieren.
- Es wird kaum ein Politiker geben, der öffentlich dargestellt werden will, dass er die "Zwangsprostitution" oder Flat-Rate-Sex, etc. nicht bekämpft. Egal, ob das Gesetz in diesem Bereich wirkt oder nicht, die Öffentlichkeit würde dies so sehen. Und welcher Politiker engagiert sich für ganz wenige Wähler (da Sexarbeiterinnen ja oft Ausländerinnen sind, sind sie keine Wähler und auch deutsche Sexarbeiterinnen sind keine homogene Gruppe, die politisch von Bedeutung ist). Und die Freier wählen AfD, Linke, etc. - egal welche politische Meinung die Partei über Prostitution hat, denn die meisten Männer, die zu Sexarbeiterinnen gehen, sehen sich nicht als Freier und sind natürlich auch nicht organisiert.
- Die Öffentlichkeit will sich bei einem solchen Thema nicht bis ins Detail damit beschäftigen und sieht bei diesem Thema sowieso kaum Graubereiche.

Übrigens, dass sich einige Damen, die auch gewusst haben, dass die Verhinderung des Gesetzes ganz schwierig wird, sich dennoch engagiert haben, ehrt sie.

Xipolis: Jetzt die Lobbyarbeit zu kritisieren, finde ich etwas unverständlich. Aber die Sexarbeiterinnen hätten ja Dich als Berater nehmen können, der ja vorausgesagt hat, dass der Bundesrat dieses Gesetz kassiert und vermutlich immer noch glaubt, dass Gauck oder eine Verfassungsklage dies verhindern könnte .... oder wie es in der Huffingtonpost stand.


"Eine leicht blauäugige Sicht der Dinge und wahrscheinlich der Unwissenheit über parlamentarische Abläufe geschuldet: der gesamte Tagesordnungspunkt 6 - Prostitutionsgesetz war nämlich inklusive der zwei Redebeiträge und der Abstimmung innerhalb von 12 Minuten erledigt, was bei der üblichen Länge der Tagesordnungspunkts-Listen im Bundesrat nicht wirklich verwunderlich ist."

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 16:34
cm hat geschrieben:Xipolis: Jetzt die Lobbyarbeit zu kritisieren, finde ich etwas unverständlich. Aber die Sexarbeiterinnen hätten ja Dich als Berater nehmen können, der ja vorausgesagt hat, dass der Bundesrat dieses Gesetz kassiert und vermutlich immer noch glaubt, dass Gauck oder eine Verfassungsklage dies verhindern könnte .... oder wie es in der Huffingtonpost stand.
Zum einen wäre ein Kassieren nicht (mehr) möglich gewesen, sondern nur eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dies haben die beiden zuständigen Bundesrat-Ausschüsse auch empfohlen, etwas anderes habe ich nicht formuliert und das Ergebnis war auch nicht vorhersehbar. Ich möchte hier auch nicht analysieren, da dies den Rahmen des Forums und den Rahmen meiner Zeit sprengt.

Zum anderen bitte ich Dich um Mäßigung, da meine Postings hier meine Meinung und Interessen wiederspiegeln und ich hier keine Beratungen durchführe und auch nicht ohne Mandat durchführen kann. Dies kann ein Forum wie dieses auch nicht leisten.
"Eine leicht blauäugige Sicht der Dinge und wahrscheinlich der Unwissenheit über parlamentarische Abläufe geschuldet: der gesamte Tagesordnungspunkt 6 - Prostitutionsgesetz war nämlich inklusive der zwei Redebeiträge und der Abstimmung innerhalb von 12 Minuten erledigt, was bei der üblichen Länge der Tagesordnungspunkts-Listen im Bundesrat nicht wirklich verwunderlich ist."
Deswegen scheint die Lobbyarbeit hier nicht erfolgreich gewesen zu sein. Möglicherweise hätte es eines anderen oder weiteren Reders bedarft. Oder entsprechende Plenumsanträge. Dazu muss aber die Lobby vorher gezielt auf ausgewählte Personen einwirken.

Es muss nun zwar noch die Verkündung abgewartet werden, dennoch können sich die Verbände bereits hinsichtlich weiteren Vorgehens abzusprechen um das Inkraftreten zumindest vorläufig zu verhindern.
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Kein Wunder das wir handvoll ehrenamtliche Sexarbeiterinnen ohne weitreichendes Pressenetzwerk, fundierte wirtschaftliche Kontakte und Finanzierung da nicht mit anstinken konnten.
Vielleicht sollte mittelfristig Überlegungen zum Aufbau einer professionellen Interessenvertretung finanziert aus den Betreibern getroffen werden.
Aber das grosse Hallo für viele Kolleginnen und auch Freier wird noch kommen, denn den meisten ist tatsächlich immer noch nicht so klar, was da bald auf uns alle zu kommen wird.
Die genaue Umsetzung nebst Finanzierung ist ja den Ländern und Kommunen auch noch nicht klar...
Die Tantrabranche schläft ja auch noch fast komplett und wähnt sich im Land der Sorglosen.
Meines Erachtens betrachten die sich als nicht unter diese Gesetze fallend.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 05.Okt 2016, 21:37
Xipolis hat geschrieben: Vielleicht sollte mittelfristig Überlegungen zum Aufbau einer professionellen Interessenvertretung finanziert aus den Betreibern getroffen werden.
Die Lobby der Betreiber darf sich da gerne so organisieren. Ich weise auf BSD und UEDG hin, beides Lobbyverbände von Betreibern.

Es ist ein Unterschied, ob sich Sexarbeitende zusammenschliessen oder Betreiber - sollte eigentlich auf der Hand liegen, auch haben Sexarbeitende mitunter andere Interessen als reine Betreiber. Beispiel Meldepflicht: Betreibern ist das völlig egal.
Die genaue Umsetzung nebst Finanzierung ist ja den Ländern und Kommunen auch noch nicht klar...
Ja und nun? Willst Du etwa andeuten, die Meldpflicht wird von den Ländern und Kommunen verbaselt, weil sie sich bis jetzt noch nichts genaues ausgedacht haben? Das halte ich mal für Unfug. Meldepflicht wird kommen, und die Finanzierung prophezeihe ich jetzt mal:
xxxxxx kostet dann halt- und zwar die Sexarbeitende.

Meines Erachtens betrachten die sich als nicht unter diese Gesetze fallend.
Schön, dass Du erkannt hast, was ich mit meinem Satz ausdrücken wollte ;)
Lady Velvet Steel

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