Nicht nur Dominas kobern manchmal nach, auch das Finanzamt bittet unter Umständen den Gast zur Kasse.
Von Zeit zu Zeit geben ja ausländische Gastdominas in deutschen Studios Gastspiele. Für den Kunden einer solchen Dame ergeben sich (rein theoretisch) steuerliche Konsequenzen.
Ist der Kunde Unternehmer (ganz gleich ob Arzt, Anwalt, Vermieter, Ebay- Händler oder sonst was). hat er nach § 13b Absatz 2 und Absatz 1 Nr. 1 UStG, als Leistungsempfänger, die Umsatzsteuer für die Dame einzubehalten und abzuführen. Das gilt auch und obwohl die empfangene Leistung absolut nichts mit dem Unternehmen des Kunden zu tun hat.
Also liebe Studiobesucher, bitte beim nächsten Besuch bei einer ausländischen Gastdomina den steuerlichen Pflichten nachkommen! Natürlich könnt ihr euch von der Gastdomina eine Bescheinigung des Finanzamts „über die Ansässigkeit im Inland“ vorlegen lassen. Damit seid ihr dann auf der sicheren Seite.






