Das Virus bahnt sich seinen Weg, mit Maske oder ohne. Wie der Streeck schon sagte: Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben. In Kombi mit dem, was im Filmbeitrag fachkundig geäußert worden ist, kennt unser Körper in den meisten Fällen das Virus bereits und wird es problemlos abwehren. 80 - 90 Prozent von uns merken davon nichts oder nur wenig. Die anderen 10 Prozent sind die Risikogruppen vornehmlich alter Menschen mit Vorerkrankungen, die besonderen Schutz bedürfen.
Soviel als klare Erkenntnis aus dem Film-Beitrag des sogenannten " Verschwörungstheoretikers ". Übrigens sehr respektlos für einen Fachmann dieses Kalibers ( s. wikepedia ).
Ich persönlich habe mich halt früh von dem Gedanken verabschiedet, man könne Corona verhindern.
Meinungsunterschiede gibt es im Kern nur dazu, ob man es ganz natürlich laufen lässt mit in Folge nur einigen Einschränkungen, wozu aber kein Berufsverbot mehr gehören sollte, oder anzustreben, es nicht zu bekommen bis zu einer Impfung.
Ich vertrete Ersteres, andere das Zweite - ist ja auch legitim.
Und ganz richtig - es gab in den vergangenen Wochen diverse Menschenansammlungen, ohne, dass sich diese in den Statistiken negativ bemerkbar gemacht haben.
Das sollte man akzeptieren, denn es ist eine gute Nachricht.
Was noch die Schlachthöfe angeht und die auffallend hohe Anzahl positiver Testungen:
Da gibt es nunmehr das Angebot einer Anzahl Ärzte, die alle rund 1500 positiven Schlachtereiarbeiter- nach dem neuen PCR - auf deren Kosten nochmals testen würden, um garantiert zutreffende Ergebnisse zu bekommen. Antwort steht noch aus, wenn denn eine kommt.
Und der Unsinn zum Berufsverbot der Prostitution ist wirklich offenkundig, ganz richtig. 2 Personen im Raum, Plexiglasmaske, Hygiene ( es wird kaum woanders derart viel desinfiziert oder gereinigt ), dazu jederzeitiges Zutrittsrecht für Behörde, die das alles jederzeit kontrollieren kann, Konzepte liegen vor.
Außer Ignoranz keine Reaktion, es ist Verarsch-ung in Reinform. Und dazu stehe ich auch.
DomHunter
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Di, 23.Jun 2020, 13:00Um ganz ehrlich zu sein gibt es seit dem Beginn der Pandemie keine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Vieles kann bei näherer Betrachtung in Frage gestellt bzw. widerlegt werden. Ich bin enttäuscht von unseren Verfassungsrichtern die hier viel aktiver sein bzw der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit mehr Augenmerk schenken müssten.
Zur Politik nur so viel, ich glaube es traut sich keiner das Thema "Prostitution" als Einzelfall zu entscheiden. Wenn hier die Kontaktbeschränkungen fallen dann nur im Zusammenhang mit einem kompletten Ablauf/Aufhebung der Corona-Schutzverordnungen.
Was Rheinland-Pfalz vor hatte war lobenswert und überraschend zugleich. Allerdings gab es da wohl enormen Druck von außen da es ja wieder rückgängig gemacht wurde. Der Mitarbeiter der das Hygienekonzept ausarbeiten musste tut mir im Übrigen heute noch Leid :-)
Zur Politik nur so viel, ich glaube es traut sich keiner das Thema "Prostitution" als Einzelfall zu entscheiden. Wenn hier die Kontaktbeschränkungen fallen dann nur im Zusammenhang mit einem kompletten Ablauf/Aufhebung der Corona-Schutzverordnungen.
Was Rheinland-Pfalz vor hatte war lobenswert und überraschend zugleich. Allerdings gab es da wohl enormen Druck von außen da es ja wieder rückgängig gemacht wurde. Der Mitarbeiter der das Hygienekonzept ausarbeiten musste tut mir im Übrigen heute noch Leid :-)
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Di, 23.Jun 2020, 15:18Wenn hier die Kontaktbeschränkungen fallen dann nur im Zusammenhang mit einem kompletten Ablauf/Aufhebung der Corona-Schutzverordnungen.devotisthot hat geschrieben: ↑Di, 23.Jun 2020, 13:00Um ganz ehrlich zu sein gibt es seit dem Beginn der Pandemie keine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Vieles kann bei näherer Betrachtung in Frage gestellt bzw. widerlegt werden. Ich bin enttäuscht von unseren Verfassungsrichtern die hier viel aktiver sein bzw der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit mehr Augenmerk schenken müssten.
Zur Politik nur so viel, ich glaube es traut sich keiner das Thema "Prostitution" als Einzelfall zu entscheiden. Wenn hier die Kontaktbeschränkungen fallen dann nur im Zusammenhang mit einem kompletten Ablauf/Aufhebung der Corona-Schutzverordnungen.
Was Rheinland-Pfalz vor hatte war lobenswert und überraschend zugleich. Allerdings gab es da wohl enormen Druck von außen da es ja wieder rückgängig gemacht wurde. Der Mitarbeiter der das Hygienekonzept ausarbeiten musste tut mir im Übrigen heute noch Leid :-)
Sehe ich nicht ganz so. Spätesten wenn kontaktintensive Sportarten wie z.B. Ringen wieder zugelassen werden, sollte das uns besonders interessierende Verbot nicht mehr zu halten sein. - Nur um diese "Kontaktdaten" werden wir (wahrscheinlich) nicht so schnell herumkommen...
LG
Claire
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Di, 23.Jun 2020, 16:23....nur mal so zur Einstimmung was uns in unserer neuen "Corona Spielrealität" erwartet...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Di, 23.Jun 2020, 16:34TVPuppeClaire hat geschrieben: ↑Di, 23.Jun 2020, 15:18
Spätesten wenn kontaktintensive Sportarten wie z.B. Ringen wieder zugelassen werden, sollte das uns besonders interessierende Verbot nicht mehr zu halten sein.
In NRW ist sogar Kontaktsport (mit bis zu 10 Personen in geschlossenen Räumen) wieder erlaubt während man bei Prostitution (wo sich meist nur 2 Personen im Raum aufhalten) weiterhin abblockt. In Berlin werden ab Samstag zumindest die allgemeinen Kontaktbeschränkungen wieder aufgehoben.
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 10:55https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... juli-2020/
S. § 13, leider war genau das zu erwarten.
In Verbindung mit § 21 Abs 3 gilt das Verbot im übrigen bis zum 31.8.2020
S. § 13, leider war genau das zu erwarten.
In Verbindung mit § 21 Abs 3 gilt das Verbot im übrigen bis zum 31.8.2020
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 11:12..nicht ganz... lt. §21. Absatz 3 sagt: " im übrigen tritt die Verordnung am 31. August 2020 außer Kraft...fanrheinmain hat geschrieben: ↑Mi, 24.Jun 2020, 10:55https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... juli-2020/
S. § 13, leider war genau das zu erwarten.
In Verbindung mit § 21 gilt das Verbot im übrigen unbegrenzt ...
Dann gibt es hoffentlich eine neue Verordnung und (oh Wunder) stehen dann bei Betriebs-Verboten nur noch Discos und Clubs drin.
So muss niemand eine Wiederaufnahme / Wiederzulassung verkünden, und sich damit in gewissen Kreisen unbeliebt machen.
Ich setze auf die Niederländer. - Wenn die den bisher kommunizierten 1. September für die "Wiederaufnahme" nicht herausschieben (und die Corona Lage übersichtlich bleibt) ist auch bei uns am 31.8 Schluss mit dem Verbot...
LG
Claire
Habe ich selbst schon bemerkt und korrigiert, aber


Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 14:06Könnte gut sein, dass es nun ganzjährig verboten bleibt. Bei Tönnies haben sich die Viren in den gekühlten Zerlegeräumen besonders stark verbreitet. Ende August wird man dann eher eine zweite Welle aufgrund des kühleren Wetters verhindern wollen anstatt sich auf neue Lockerungen einzulassen. Kann natürlich auch anders kommen aber die Karten stehen jetzt schlecht.
https://www.tagesschau.de/regional/nord ... s-101.html
https://www.tagesschau.de/regional/nord ... s-101.html
Zuletzt geändert von Shoelover12 am Mi, 24.Jun 2020, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 14:11Warum sollten die Niederlande mehr Gewicht haben? In der Schweiz ist ja schon seit dem 6.6. wieder offen, Österreich zieht auch bald nach, deutlich vor dem 1.9. Bei uns wird sich dieses Jahr möglicherweise nichts mehr bewegen. Aktuell diskutiert das Saarland die Einführung des Nordischen Modells. Das wird noch lustig werden hier...TVPuppeClaire hat geschrieben: ↑Mi, 24.Jun 2020, 11:12Ich setze auf die Niederländer. - Wenn die den bisher kommunizierten 1. September für die "Wiederaufnahme" nicht herausschieben (und die Corona Lage übersichtlich bleibt) ist auch bei uns am 31.8 Schluss mit dem Verbot...

Life is too short to ignore your passions
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 15:23Gerichtsbeschluss: Berlin bleibt weiter dicht, bis mindestens 4. Juli :
https://www.gmx.net/magazine/regio/berl ... t-34821692
so long
naughtyBoy
https://www.gmx.net/magazine/regio/berl ... t-34821692
so long
naughtyBoy

Richtig gut wird´s nur, wenn das Herz dahinter steht!
oder
Wenn du liebst, was du tust, wirst du nie wieder in deinem Leben arbeiten (Konfuzius)
oder
Wenn du liebst, was du tust, wirst du nie wieder in deinem Leben arbeiten (Konfuzius)
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mi, 24.Jun 2020, 15:39-tja warum ....
Die Schweiz und Österreich grenzen an relativ wenig besiedelte Gebiete von Baden Würtemberg und Bayer.
Angebot im Paysex konzentriert überwiegend auf grössere Städte und deren nahe Umgebung.
Auch diejenigen, die öfter bis regelmäßig Paysex in Anspruch nehmen, wohnen eher (es gibt immer Ausnahmen) in einer größeren Stadt als auf dem Lande.
Da Flugreisen zum Paysex-Vergnügen für die meisten nicht so auf dem Zettel stehen, heißt das in der Regel Autofahren
Um das bestehend Angebot in der Schweiz nutzen zu können sind es es z.B. aus Karlsruhe 2 Stunden+ Autofahrt und aus Stuttgart sogar 3 Stunden.
Um von München z.B. nach Salzburg zu kommen benötigt man ca. 1,5 - 2 Stunden
Was will ich damit sagen: Paysex Tourismus nach Österreich und in die Schweiz ist für viele keine wirkliche Alternative.
Bei den Niederlanden sieht das etwas anders aus.
Rechts von der Grenze das bevölkerungsreichste Bundesland NRW mit vielen Großstädten teilweise weniger als 1, maximal 1,5 Stunden von den Niederländischen Großstädten Arnheim, Venlo, Roermond, Maastricht entfernt.
Ein großes legales Angebot an allen erdenklichen Dienstleistungen (auch im SM-Bereich), deutsche Sprachkenntnisse unter den Anbieterinnen sehr verbreitet, Preisniveau am unteren Ende dessen was z.B. im SM- Bereich in Köln oder Düsseldorf (von Stuttgart und München reden wir gar nicht erst) aufgerufen wird.
Und unser deutschen Ladies aus Duisburg, Köln, Düsseldorf und Aachen haben es auch nicht weit.....die könnten sofern sie einen europäischen Pass besitzen, auch jenseits der Grenze arbeiten....
Das passiert übrigens gerade jetzt im SM-Bereich in den Niederlanden. Das ist noch Pause, aber in Belgien ist wieder vieles legal möglich. Also buchen sich einige Damen aus den Niederlanden (auch solche die ursprünglich aus Deutschland kommen) Studios oder andere SM-Räumlichkeiten in Belgien und sind dort tätig.
Bin gerade dabei dort einen Termin für die nächste Woche zu machen.
Wenn also der "besondere Tourismus" in die Niederland ab dem 1. September anläuft (und das wird er, denn "Grundbedürfnisse" werden befriedigt sobald sich dazu eine legale bezahlbare Möglichkeit ergibt - ich spreche hier nicht von SM, das ist eher ein Luxusbedürfnis -) macht es überhaupt keinen Sinn mehr, in NRW ein Verbot aufrechtzuerhalten, und die Wirtschaftskraft des in Frage stehenden Berufsstandes abwandern zu lassen. Und wenn NRW "fällt" dann ....
LG
Claire (die die Hoffnung nicht so schnell aufgibt) - Wie sagen doch die Engländer "it is over when its over" (and not a second before!)
Die Schweiz und Österreich grenzen an relativ wenig besiedelte Gebiete von Baden Würtemberg und Bayer.
Angebot im Paysex konzentriert überwiegend auf grössere Städte und deren nahe Umgebung.
Auch diejenigen, die öfter bis regelmäßig Paysex in Anspruch nehmen, wohnen eher (es gibt immer Ausnahmen) in einer größeren Stadt als auf dem Lande.
Da Flugreisen zum Paysex-Vergnügen für die meisten nicht so auf dem Zettel stehen, heißt das in der Regel Autofahren
Um das bestehend Angebot in der Schweiz nutzen zu können sind es es z.B. aus Karlsruhe 2 Stunden+ Autofahrt und aus Stuttgart sogar 3 Stunden.
Um von München z.B. nach Salzburg zu kommen benötigt man ca. 1,5 - 2 Stunden
Was will ich damit sagen: Paysex Tourismus nach Österreich und in die Schweiz ist für viele keine wirkliche Alternative.
Bei den Niederlanden sieht das etwas anders aus.
Rechts von der Grenze das bevölkerungsreichste Bundesland NRW mit vielen Großstädten teilweise weniger als 1, maximal 1,5 Stunden von den Niederländischen Großstädten Arnheim, Venlo, Roermond, Maastricht entfernt.
Ein großes legales Angebot an allen erdenklichen Dienstleistungen (auch im SM-Bereich), deutsche Sprachkenntnisse unter den Anbieterinnen sehr verbreitet, Preisniveau am unteren Ende dessen was z.B. im SM- Bereich in Köln oder Düsseldorf (von Stuttgart und München reden wir gar nicht erst) aufgerufen wird.
Und unser deutschen Ladies aus Duisburg, Köln, Düsseldorf und Aachen haben es auch nicht weit.....die könnten sofern sie einen europäischen Pass besitzen, auch jenseits der Grenze arbeiten....
Das passiert übrigens gerade jetzt im SM-Bereich in den Niederlanden. Das ist noch Pause, aber in Belgien ist wieder vieles legal möglich. Also buchen sich einige Damen aus den Niederlanden (auch solche die ursprünglich aus Deutschland kommen) Studios oder andere SM-Räumlichkeiten in Belgien und sind dort tätig.
Bin gerade dabei dort einen Termin für die nächste Woche zu machen.
Wenn also der "besondere Tourismus" in die Niederland ab dem 1. September anläuft (und das wird er, denn "Grundbedürfnisse" werden befriedigt sobald sich dazu eine legale bezahlbare Möglichkeit ergibt - ich spreche hier nicht von SM, das ist eher ein Luxusbedürfnis -) macht es überhaupt keinen Sinn mehr, in NRW ein Verbot aufrechtzuerhalten, und die Wirtschaftskraft des in Frage stehenden Berufsstandes abwandern zu lassen. Und wenn NRW "fällt" dann ....
LG
Claire (die die Hoffnung nicht so schnell aufgibt) - Wie sagen doch die Engländer "it is over when its over" (and not a second before!)
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Do, 25.Jun 2020, 06:51Guenter. hat geschrieben: ↑Mi, 24.Jun 2020, 19:16Manchmal scheint es schneller zu gehen als gedacht. Jedenfalls bei unseren Nachbarn:TVPuppeClaire hat geschrieben: ↑Mi, 24.Jun 2020, 11:12(…)
Ich setze auf die Niederländer. - Wenn die den bisher kommunizierten 1. September für die "Wiederaufnahme" nicht herausschieben (und die Corona Lage übersichtlich bleibt) ist auch bei uns am 31.8 Schluss mit dem Verbot...
Sexarbeiterinnen dürfen am 1. Juli wieder arbeiten.
Zitat aus der gerade laufenden Pressekonferenz des niederländischen Ministerpräsidenten Rutte. Nachtclubs und Diskotheken sollen aber weiter geschlossen bleiben.
https://nos.nl/liveblog/2338330-eveneme ... klaar.html
https://www.dutchnews.nl/news/2020/06/d ... s-crucial/
Sexarbeiterinnen dürfen am 1. Juli wieder arbeiten.
Nachtclubs und Diskotheken sollen aber weiter geschlossen bleiben.
und damit hat man eine pragmatische, realistische Risikobewertung getroffen .
Corona-Regeln für den Paysex werden noch bis zum 1. Juli ausgearbeitet. Die niederländische Vereinigung des Gewerbes hatte folgendes selber vorgeschlagen:
Gebrauch von Masken und Handschuhen, kein Oralsex, und beim GV sollen sich die Partner nicht ansehen = kein direkter Sichtkontakt. -Mal sehen auf was man sich bis zum 1. Juli verständigt.
Wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung...
LG
Claire
Zuletzt geändert von TVPuppeClaire am Do, 25.Jun 2020, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Do, 25.Jun 2020, 07:55Zu Sachsen aus der aktuellen Pressekonferenz mit Staatssekretär Uwe Gaul: Es habe Signale von deutschen Gerichten gegeben und von anderen Bundesländern, aber man wolle dahingehend einheitlich vorgehen und da in anderen BL niemand zum 1.7. öffnen wolle bereits, habe man sich in Sachsen auch dagegen entschieden. Kurz: Keiner traut sich, den Anfang zu machen ohne Begründung.
DomHunter
DomHunter
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Do, 25.Jun 2020, 08:14Hier mal eine Urteilsbegründung eines Gerichtes in Berlin nach eingereichter Klage einer Betreiberin. Kern des negativen Urteils auch wieder körperliche Nähe und schlecht gelüftete Räume sowie einiges mehr. Für den Einen oder Anderen vielleicht ganz interessant und für guten Anwalt Futter, um dem entgegenzuwirken, indem man den Gerichten vielleicht mal eine moderne, gut durchlüftete Betriebsstätte zeigt mit den tollen Plexiglasmasken, Konzepte einreicht mit womöglich maximaler Kundenzahl pro Frau oder Raum, erlaubten und vorläufig nicht durchzuführenden Sexualpraktiken, dem Hinweis auf jederzeitiges polizeiliches Zutrittsrecht bei einhergehender uneingeschränkter Kontrollmöglichkeit sowie Listen, die eingesehen werden können zur zusätzlichen Kontrolle usw.. Denn es kann Beschwerde eingelegt werden.:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung vom 24.06.2020
" Prostitutionsstätten in Berlin dürfen immer noch nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das derzeit geltende Betriebsverbot in einem Eilverfahren bestätigt.
Die Antragstellerin betreibt in Berlin-Schöneberg ein Bordell. Der Betrieb ist nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer aktuellen Fassung weiterhin bis zumindest 4. Juli 2020 untersagt.
Der auf die Öffnung ihres Bordells gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung der 14. Kammer stellt das Verbot allerdings einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin dar. Dieser Eingriff sei aber bei summarischer Prüfung gegenwärtig noch gerechtfertigt. Das Verbot diene dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie möglich vorzubeugen und damit zugleich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit COVID-19 innerhalb der Bevölkerung zu verringern. Die Untersagung des Angebots sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt erscheine auch geeignet, die Erreichung des Ziels zu fördern. Es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass angesichts der typischen Rahmenbedingungen der Erbringung sexueller Dienstleistungen in geschlossenen Räumen regelmäßig ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Diese seien im Allgemeinen gekennzeichnet durch engen, intensiven Körperkontakt, ständig wechselnde Beteiligte, erhöhte Atemfrequenz und -tiefe infolge körperlicher Anstrengung und sexueller Erregung, einen erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen in der Atemluft sowie von der Arbeit in kleinen, schlecht belüfteten Räumen.
Die Antragstellerin dürfe das Bordell auch dann nicht öffnen, wenn sie ihr Angebot auf erotische Massagen beschränke. Denn auch dabei sei von einem erhöhten Aerosolausstoß in typischerweise eher kleinen, unzureichend mit Frischluft versorgten Arbeitsräumen auszugehen, woraus sich in Verbindung mit dem ständigen Wechsel der Beteiligten (Kunden und ggf. auch Prostituierte) ein insgesamt deutlich erhöhtes Infektionsrisiko ergebe. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine unbemerkt infizierte Prostituierte selbst im Laufe nur eines einzigen Arbeitstages bereits viele Kunden anstecken könnte, die das Virus dann wiederum in ihr familiäres und soziales Umfeld weitertragen könnten. Bei lebensnaher Betrachtung erscheine es auch durchaus wahrscheinlich, dass einerseits nicht wenige Kunden auf das gewohnte erweiterte „Leistungsspektrum“ und/oder günstigere Bedingungen, wie etwa den Verzicht auf das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beider Beteiligter, drängen und andererseits Prostituierte – zumal beim Bestehen eines entsprechenden finanziellen Anreizes – versucht sein könnten, diesen Kundenwünschen nachzukommen. Eine effektive Kontrolle sei ersichtlich schon deshalb nicht möglich, weil die sexuellen Dienstleistungen naturgemäß hinter „verschlossenen Türen“, d.h. außerhalb des Wahrnehmungsbereichs von Kontrollpersonen oder sonstigen Dritten, erbracht würden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber zulässigen körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur, klassische Massage) bestehe nicht, weil der Verordnungsgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums die Infektions- und Ausbreitungsgefahr bei diesen als vergleichsweise geringer habe einschätzen dürfen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss der 14. Kammer vom 23. Juni 2020 (VG 14 L 158/20) "
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
DomHunter
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung vom 24.06.2020
" Prostitutionsstätten in Berlin dürfen immer noch nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das derzeit geltende Betriebsverbot in einem Eilverfahren bestätigt.
Die Antragstellerin betreibt in Berlin-Schöneberg ein Bordell. Der Betrieb ist nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer aktuellen Fassung weiterhin bis zumindest 4. Juli 2020 untersagt.
Der auf die Öffnung ihres Bordells gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung der 14. Kammer stellt das Verbot allerdings einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin dar. Dieser Eingriff sei aber bei summarischer Prüfung gegenwärtig noch gerechtfertigt. Das Verbot diene dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie möglich vorzubeugen und damit zugleich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit COVID-19 innerhalb der Bevölkerung zu verringern. Die Untersagung des Angebots sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt erscheine auch geeignet, die Erreichung des Ziels zu fördern. Es sei nicht ernstlich zweifelhaft, dass angesichts der typischen Rahmenbedingungen der Erbringung sexueller Dienstleistungen in geschlossenen Räumen regelmäßig ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Diese seien im Allgemeinen gekennzeichnet durch engen, intensiven Körperkontakt, ständig wechselnde Beteiligte, erhöhte Atemfrequenz und -tiefe infolge körperlicher Anstrengung und sexueller Erregung, einen erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen in der Atemluft sowie von der Arbeit in kleinen, schlecht belüfteten Räumen.
Die Antragstellerin dürfe das Bordell auch dann nicht öffnen, wenn sie ihr Angebot auf erotische Massagen beschränke. Denn auch dabei sei von einem erhöhten Aerosolausstoß in typischerweise eher kleinen, unzureichend mit Frischluft versorgten Arbeitsräumen auszugehen, woraus sich in Verbindung mit dem ständigen Wechsel der Beteiligten (Kunden und ggf. auch Prostituierte) ein insgesamt deutlich erhöhtes Infektionsrisiko ergebe. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine unbemerkt infizierte Prostituierte selbst im Laufe nur eines einzigen Arbeitstages bereits viele Kunden anstecken könnte, die das Virus dann wiederum in ihr familiäres und soziales Umfeld weitertragen könnten. Bei lebensnaher Betrachtung erscheine es auch durchaus wahrscheinlich, dass einerseits nicht wenige Kunden auf das gewohnte erweiterte „Leistungsspektrum“ und/oder günstigere Bedingungen, wie etwa den Verzicht auf das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beider Beteiligter, drängen und andererseits Prostituierte – zumal beim Bestehen eines entsprechenden finanziellen Anreizes – versucht sein könnten, diesen Kundenwünschen nachzukommen. Eine effektive Kontrolle sei ersichtlich schon deshalb nicht möglich, weil die sexuellen Dienstleistungen naturgemäß hinter „verschlossenen Türen“, d.h. außerhalb des Wahrnehmungsbereichs von Kontrollpersonen oder sonstigen Dritten, erbracht würden. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber zulässigen körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur, klassische Massage) bestehe nicht, weil der Verordnungsgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums die Infektions- und Ausbreitungsgefahr bei diesen als vergleichsweise geringer habe einschätzen dürfen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss der 14. Kammer vom 23. Juni 2020 (VG 14 L 158/20) "
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
DomHunter
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Do, 25.Jun 2020, 11:22Und nun mal zu Bayern - was ist zu Prostitution erlaubt bzw. wo, was ist nicht gestattet?
Dazu schrieb eine Prostituierte an Herrn Söder, der die Anfrage an die betreffende Fachstelle weiterleitete.
Die Anbieterin äußerte inhaltlich, in Österreich, Schweiz, Holland dürfe man bereits jetzt oder in Kürze arbeiten, Deutsche würden häufig über die Grenze dorthin fahren und das alles sei doch suspekt. Hier die Antwort:
" Sehr geehrte Frau Exxxx,
Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder dankt für Ihr Schreiben. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass Herr Ministerpräsident Söder in der derzeitigen Ausnahmesituation nicht jedes an ihn gerichtete Schreiben persönlich beantworten kann. Als zuständiges Fachressort wurden wir gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir wissen um die Situation wegen der Schließung der Bordelle in Bayern, uns erreichen entsprechend Mails von Ihren Kolleginnen.
Zunächst:
Gemäß § 11 Abs. 5 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV vom 19.06.2020, diese Verordnung gilt mit Änderungsverordnung vom 22.06. bis zum Ablauf des 05.07.2020), ist einsehbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/…/202 ... bl-2020-34… )
sind Bordellbetriebe und vergleichbare Vergnügungsstätten geschlossen.
Prostitutionshandlungen allgemein fallen nicht unter § 11 Satz Abs. 5 der 6. BayIfSMV, da dieser nur die Schließung von Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen regelt. Prostitutionshandlungen sind vielmehr als Dienstleistung mit Kundenverkehr anzusehen und unterfallen damit den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 (u. a. Maskenpflicht entfällt, sofern die Dienstleistung sie nicht zulässt) i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 („grundsätzlich“), 3 und 4 der 6. BayIfSMV. Prostitutionshandlungen in angemieteten Räumlichkeiten außerhalb des Sperrbezirks fallen folglich nicht unter § 11 Abs. 5 der 5. BayIfSMV. Ob die Tätigkeitsaufnahme nach anderen Vorschriften, insbesondere nach dem ProstSchG, untersagt ist, können wir nicht beurteilen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.
Somit sind Haus- und Hotelbesuche, Wohnungsprostitution sofern kein Bordellbetrieb in Bayern erlaubt. Wir beschäftigen uns fortwährend mit diesem Thema. Ein konkretes Datum für die Öffnung von Bordellen steht leider noch nicht fest.
Mit unseren besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege "
( Kontaktdaten entfernt. DomHunter )
In München sind 98 Prozent Sperrbezirk, aber die Münchner Stadtgrenze ist ja überall nah dran. Dort ist Haus-Hotel-Escort also demnach zulässig, sofern außerhalb von Sperrgebieten generell in Bayern.
DomHunter
Dazu schrieb eine Prostituierte an Herrn Söder, der die Anfrage an die betreffende Fachstelle weiterleitete.
Die Anbieterin äußerte inhaltlich, in Österreich, Schweiz, Holland dürfe man bereits jetzt oder in Kürze arbeiten, Deutsche würden häufig über die Grenze dorthin fahren und das alles sei doch suspekt. Hier die Antwort:
" Sehr geehrte Frau Exxxx,
Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder dankt für Ihr Schreiben. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass Herr Ministerpräsident Söder in der derzeitigen Ausnahmesituation nicht jedes an ihn gerichtete Schreiben persönlich beantworten kann. Als zuständiges Fachressort wurden wir gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir wissen um die Situation wegen der Schließung der Bordelle in Bayern, uns erreichen entsprechend Mails von Ihren Kolleginnen.
Zunächst:
Gemäß § 11 Abs. 5 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV vom 19.06.2020, diese Verordnung gilt mit Änderungsverordnung vom 22.06. bis zum Ablauf des 05.07.2020), ist einsehbar unter https://www.verkuendung-bayern.de/…/202 ... bl-2020-34… )
sind Bordellbetriebe und vergleichbare Vergnügungsstätten geschlossen.
Prostitutionshandlungen allgemein fallen nicht unter § 11 Satz Abs. 5 der 6. BayIfSMV, da dieser nur die Schließung von Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen regelt. Prostitutionshandlungen sind vielmehr als Dienstleistung mit Kundenverkehr anzusehen und unterfallen damit den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 (u. a. Maskenpflicht entfällt, sofern die Dienstleistung sie nicht zulässt) i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 („grundsätzlich“), 3 und 4 der 6. BayIfSMV. Prostitutionshandlungen in angemieteten Räumlichkeiten außerhalb des Sperrbezirks fallen folglich nicht unter § 11 Abs. 5 der 5. BayIfSMV. Ob die Tätigkeitsaufnahme nach anderen Vorschriften, insbesondere nach dem ProstSchG, untersagt ist, können wir nicht beurteilen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.
Somit sind Haus- und Hotelbesuche, Wohnungsprostitution sofern kein Bordellbetrieb in Bayern erlaubt. Wir beschäftigen uns fortwährend mit diesem Thema. Ein konkretes Datum für die Öffnung von Bordellen steht leider noch nicht fest.
Mit unseren besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege "
( Kontaktdaten entfernt. DomHunter )
In München sind 98 Prozent Sperrbezirk, aber die Münchner Stadtgrenze ist ja überall nah dran. Dort ist Haus-Hotel-Escort also demnach zulässig, sofern außerhalb von Sperrgebieten generell in Bayern.
DomHunter