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ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrolle?

Fr, 01.Dez 2017, 18:51
Eine Frage die mich wegen des unsäglichen neuen Gesetzes beschäftigt:

Was passiert eigentlich bei einer unangekündigten Kontrolle im Rahmen des ProstSchGesetz?

Konkret würde mich Folgende Situation interessieren:

Ein Gast ist mitten in einer Session, nackt, gefesselt, geknebelt, mit einem riesigen Dild.. im Anus, mitten drinn halt :-)

Es klingelt an der Studiotür und die „netten“ Beamten der zuständigen Behörde wollen gerne unangemeldet eine Kontrolle des Etablissements durchführen.
Die Hausdame weißt darauf hin, das hinter einer bestimmten Tür gerade die Session läuft.

Dürfen die Beamten dann ohne weitere Erlaubnis direkt den Raum betreten und in die Session hineinplatzen oder nicht?
Gelten hier die Persönlichkeitsrechte des Gastes noch?

Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Fr, 01.Dez 2017, 19:10
In München haben wir seit eh und je regelmäßige Kontrollen von der Sitte. Die Beamten lassen die Damen, die gerade mitten in einer Session sind, von Kolleginnen aus dem Raum holen, die Kollegin springt derweilen kurz ein und nach zwei, drei Minuten kehrt die Domina zurück - ohne, dass der Gast irgendwas mitbekommt.
In einen Raum reingegangen ist meines Wissens von den Beamten noch nie jemand - nicht mal wenn ein Gast drinnen vor Schmerzen um Hilfe geschrien hat ;)
Alle 11 Minuten verhaut eine Domina einen Sklaven auf Dominaforum.net...

Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Fr, 01.Dez 2017, 20:35
Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, auf das hier angespielt wird, trifft ausschliesslich bei Sessions in Privatwohnungen zu, selbst wenn das BVerG das wieder herstellen sollte, betrifft das kontrollen in Studios gar nicht, das sind Prostitutionsstätten, keine Privatwohnungen.
Lady Velvet Steel

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Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Fr, 01.Dez 2017, 22:18
Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume dürfen die Kontrollbehörden schon seit je betreten (ist im jeweiligen landesrecht Polizei geregelt), die Privatwohnungen der Sexarbeitenden bzw. der Betreibenden jedoch nicht so ohne weiteres. das ist jetzt neu. Bitte genau aufpassen, im Detail steckt die Tücke.
Lady Velvet Steel

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Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Fr, 01.Dez 2017, 22:18
Wow, ihr habt Euch ja ganz schön intensiv mit dem Gesetz beschäftigt!
Ganz schön erschreckend was da alles geregelt wurde.

Das sind ja schon beinahe französische bzw. amerikanische Verhältnisse.

Soweit habe ich das erstmal verstanden.
Frage: Macht es dabei einen Unterschied ob die Polizei selbst kontrolliert bzw. bei einer Kontrolle dabei ist oder was ist wenn die Beamten der Ordnungsbehörde ohne Polizei auf „Kontrollgang“ sind?
Aus meiner Wahrnehmung hat die Polizei durchaus andere Vollmachten und Befugnisse als der gemeine Beamte. (Gemein im Sinne von gewöhnlich natürlich :-)
Oder gelten hier gleiche Rechte und Möglichkeiten?

Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Mo, 04.Dez 2017, 06:49
Speziell in Bayern unterscheidet man zwischen verdächtigen Stätten und unverdächtigen.
Auch werden Gastfrauen kurz vor derem angekündigtem und veröffentlichtem Auftritt angerufen und direkt nach bestimmten Substanzen gefragt bzw. kondomfrei usw.
Falsche Antwort macht sich nicht gut.
Test- Gäste z.B. in Nürnberg sind gang und gäbe - da kommt es drauf an, wie diese jeweiligen Besuche abliefen.
Dann gibt es Betriebe, die niemals negativ auffielen, aber eben auch andere.
Derlei Dinge werden betreffend der Vorgehensweise der Pol mit einspielen und natürlich der " Ehrgeiz " der uniformierten Akteure als Solches.
Zum Glück gibt es Bundesländer bzw. Exekutive als Solches, die deren Prioritäten anders setzen- und doch ist klar, dass Pol. mit dem neuen Gesetz theoretisch annähernd Narrenfreiheit besitzt in Ausführung, ein paar passende Begründungen in die Berichte und das wars schon. Dagegen angehen kostet Geld und wird kaum zu etwas führen.





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Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Mo, 04.Dez 2017, 16:50
DomHunter hat geschrieben:
...Test- Gäste z.B. in Nürnberg sind gang und gäbe - da kommt es drauf an, wie diese jeweiligen Besuche abliefen.

DomHunter
Test-Gäste?
Von amtswegen?
(Wo kann man sich da bewerben?!)

Im ernst: Diese „Gäste“ outen sich dann doch bestimmt vor der eigentlichen Session?
Oder erst nachdem der Hintern grün und blau ist?
(Werden da etwa Beamte hinversetzt, welche sich eine Disziplinarstrafe eingehandelt haben?)

Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Mo, 04.Dez 2017, 17:18
...danke für die Aufklärung!

Ich kanne das bisher nur vom hörensagen, das Finanzbeamte mal Essen gehen oder zum Friseur um herauszfinden ob Schwarzgeld gemacht wird.

Das sind ja schon fast amerikanische Methoden:
Dort gibt es speziell geschulte, attraktive Polizistinnen, welche von sich aus Männer wegen Sex für Geld auf der Straße ansprechen.
Wer darauf eingeht wird nach der Geldübergabe verhaftet und öffentlich geoutet!

Re: ProstSchGesetz: Was dürfen die Beamten bei einer Kontrol

Mo, 04.Dez 2017, 21:18
@Guenter58095:
Danke für Deine Erläuterungen.
Ich wusste, das die Amis solche Methoden anwenden.
Das es so heftig ist wusste ich nicht!
Das Outing verstößt doch eigentlich schon gegen gängige Menschenrechte?!
Der arme Kerl mit seinen Fetisch bloßgestellt!

@Michael1970:
Vermutlich hast Du sogar Recht!
Ich war mal an einem Sonntag in Naples FL in einem Supermarkt um alkolfreies Bier zu kaufen.
Ein Mitarbeiter dort hat mich dann erstmal darauf hingewiesen, dass ich Sonntags nicht mal vor dem Regal mit Alkoholika stehen darf! (Wegen Gottesdienst und blablabla)
Als ich ihm sagte das ich alkoholfreies Bier kaufen möchte, war er völlig verunsichert und hat erstmal den Sheriff angerufen.
Der hat verfügt, das ich am Sonntag auch kein alkoholfreies Bier kaufen darf! (Bier ist Bier, basta!)
Nebenan im Regal gab es allerlei Schusswaffen zu kaufen und die hätte ich sogar am Sonntag bekommen. Mit Munition und Einweisung!
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