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Re: Meldepflicht beschlossen

Fr, 08.Apr 2016, 20:24
Runpax hat geschrieben:(1) Mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter
Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder
ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land ver-
bunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren
anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt
Wirbt ein Freier an? Oder wird er selbst nicht vielmehr angeworben? Befördern. weitergeben, beherbergen oder aufnehmen trifft wohl kaum auf Freier zu, es sei denn sie laden die Dame ins eigene Auto oder ins Hotelzimmer.

Deutsche Sprache sagt gar nix, die kann auch in Kasachstan, Australien oder Südafrika erlernt worden sein - der Ausweis ist ausschlaggebend.

Problematisch sind insbesondere die einundzwanzig, da es hier keinerlei zusätzlicher Zwangslage bedarf und es ausschließlich auf's Alter ankommt - um sich da abzusichern hilft tatsächlich nur noch die Ausweiskontrolle (möglichst noch mit Foto, damit man's nachher beweisen kann) ...

Ansonsten besagt der Paragraph "unter Ausnutzung" - ausnutzen kann ich jedoch nur, wenn mir die Zwangslage bekannt ist, sonst nutze ich nicht aus. Daher letztlich immer die Frage, ob der Freier es wusste oder die Sache so krass war, dass er zumindest davon ausgehen musste, dass die Dame unter Zwang handelt.

Bezüglich wirtschaftlicher Zwangslage: Schulden wegen zuviel Versandhaus- oder Shopping-TV-Bestellungen oder weil der Ex die Dame in die Schuldenfalle gerissen hat gelten nicht als Zwangslage (so zynisch es leider klingt - es gibt ja noch Hartz IV und die Privatinsolvenz als Alternative), Schulden, die von einem Schlepper, "Betreuer" oder ähnlichem fingiert wurden schon.

Wie bei der Juristerei üblich bleibt abzuwarten was die nächsten Jahren an angewandter Rechtsprechung ergeben werden (sofern das Gesetz nicht vorher schon kassiert wird). Früher habe ich mich immer gewundert, dass Juristen sich nur selten trotz anscheinend eindeutiger Gesetzestexte zu verbindlichen Aussagen hinreissen lassen. Heute weiß ich, dass sie nicht anders können, weil dem Laien eindeutig erscheinende Texte niemals eindeutig genug sind, um nicht doch noch verdreht und ins Gegenteil verkehrt werden zu können ;-).

Re: Meldepflicht beschlossen

Fr, 08.Apr 2016, 22:46
fanrheinmain hat geschrieben:Deutsche Sprache sagt gar nix, die kann auch in Kasachstan, Australien oder Südafrika erlernt worden sein - der Ausweis ist ausschlaggebend.

Problematisch sind insbesondere die einundzwanzig, da es hier keinerlei zusätzlicher Zwangslage bedarf und es ausschließlich auf's Alter ankommt - um sich da abzusichern hilft tatsächlich nur noch die Ausweiskontrolle (möglichst noch mit Foto, damit man's nachher beweisen kann) ...
Also, mein gefühl sagt, mir, daß man sich ab dann stets, Personalausweis, Hurenausweis und Gesundheitskarte zeigen lassen sollte. Zur Beweissicherung am besten abfotographieren.

Oder sich am besten auf einem vorbereiteten schrieb mit Unterschrift bestätigen lassen, dass kein Zwang vorliegt.
Ansonsten besagt der Paragraph "unter Ausnutzung" - ausnutzen kann ich jedoch nur, wenn mir die Zwangslage bekannt ist, sonst nutze ich nicht aus. Daher letztlich immer die Frage, ob der Freier es wusste oder die Sache so krass war, dass er zumindest davon ausgehen musste, dass die Dame unter Zwang handelt.

Bezüglich wirtschaftlicher Zwangslage: Schulden wegen zuviel Versandhaus- oder Shopping-TV-Bestellungen oder weil der Ex die Dame in die Schuldenfalle gerissen hat gelten nicht als Zwangslage (so zynisch es leider klingt - es gibt ja noch Hartz IV und die Privatinsolvenz als Alternative), Schulden, die von einem Schlepper, "Betreuer" oder ähnlichem fingiert wurden schon.
Da hast Du schon Recht. Ich habe schließlich noch nie von einem Kerl gehört, der plöztlich auf den Strich geht wegen Hartz 4. Normalerweise sucht der sich nen anderen Job.
Wie bei der Juristerei üblich bleibt abzuwarten was die nächsten Jahren an angewandter Rechtsprechung ergeben werden (sofern das Gesetz nicht vorher schon kassiert wird). Früher habe ich mich immer gewundert, dass Juristen sich nur selten trotz anscheinend eindeutiger Gesetzestexte zu verbindlichen Aussagen hinreissen lassen. Heute weiß ich, dass sie nicht anders können, weil dem Laien eindeutig erscheinende Texte niemals eindeutig genug sind, um nicht doch noch verdreht und ins Gegenteil verkehrt werden zu können ;-).
Ja, das ist ja das Problem, dass es zu jedem Gesetzewerk noch Buchreihen mit unterschiedlichen Kommentaren dazu gibt, weil es eben jeder anders sieht.

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 09.Apr 2016, 04:30
Kunde/ Gast wird " Zwang " kaum an objektiven Wahrnehmungen festmachen können.
Im Puff baggern sie dich geschult-professionell mit charmantem Lächeln weiter an wie bisher, in Laufstraßen sitzen sie auch nicht in Ketten auf deren Stühlen und in Edelbordellen wird dir auch keine sagen, dass sie gezwungen wird, das zu tun, was die tut.

Kontrollen an sich werden vermehrt mit örtlichem Fokus durchgeführt werden, also in Betriebsstätten, die bereits polizeilich unter Verdacht stehen, wo Erkenntnisse gewonnen werden und bei denen es gilt, dies durch örtliches Eingreifen zu untermauern, um vermehrt Ermittlungsverfahren gegen jene Betriebe einzuleiten.
Hierbei können zufällig anwesende Gäste-Kunden mit einbezogen werden.
Das führt natürlich dazu, jenen Betrieben durch derartige Aktionen Umsätze zu nehmen und diese so auszutrocknen.
Ausnahmsweise keine schlechte Sache an sich - nur ist Willkür Tor und Tür geöffnet, man muss sich komplett auf die ausführenden Organe verlassen und darauf, dass sie verhältnismäßig und geschult vorgehen.

Straftaten an sich müssen einem -Gast- jedenfalls nachgewissen werden - unangenehm und teuer könnten halt nur etwaige Ermittlungen sein, auch mit Kosten verbunden, da Ermittlungen gegen einen selber direkt die Hinzuziehung eines eigenen RA mit sich bringen würde.

Nein, tatsächlich hat man als Gast in Sachen rechtskräftiger Verurteilung nichts zu befürchten, das liegt klar auf der Hand. Es werden m. E. künstliche Barrieren aufgebaut, die Hemmnisse auslösen sollen, zu einer Prostituierten zu gehen.
Gastzahlen und Umsätze sollen gezielt reduziert werden und Prostitution insgesamt deutlich eingedämmt, alles politisch motiviert. Polizei und Verwaltung als Helfershelfer politischer Ziele - und die sind eh schon an deren Kapazitätsgrenzen siehe Flüchtlingsheime / probleme.

Mich als etwaiger Gast beeindruckt das tatsächlich überhaupt nicht und bei mir löst das in keinster Weise die gewünschten Effekte aus, schon deshalb, weil ich zwielichtige Betriebe nicht erst seit gestern meide.
Auch im DF vermarkten wir derartige Läden bewusst nicht, auch nicht für Geld und mittels bezahlter Werbung.
SM Studios dürften in diesem Bezug zu 99 Prozent komplett außen vor sein.



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Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 25.Apr 2016, 16:37
Aus meiner Sicht wird dieses Gesetz auch im Bundesrat problemlos durchgehen. Keine Partei wird das Gesetz blockieren und als verantwortlich für Zwangsprostitution, etc. dastehen wollen. Ich rede nicht darüber, dass das Gesetz Zwangsprostitution verhindert, aber so wird es in den Medien und von der politischen Konkurrenz dargestellt werden. Einzelne Vertreter mögen es bekämpfen, aber auch die Grünen, etc. werden dafür nicht ihre Wahl-Chancen reduzieren, insbesondere da sie in der Vergangenheit beim Thema Sexualität Positionen hatten, die heute untragbar sind und die dann wieder hochkochen würden. Aber wir werden ja sehen, wie opportunistisch die Politiker sind .....

Klar ist, dass je nach Bundesland das Gesetz anders umgesetzt und kontrolliert wird.

Re: Meldepflicht beschlossen

Do, 12.Mai 2016, 08:51
http://blog.lady-tanja-hamburg.de/?p=3778

Morgen wird wieder mal über uns beraten…diesmal ist es der Bundesrat, der sich mit dem Gesetzesentwurf zum Prostituierten-Schutz-Gesetz auseinandersetzen wird.
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Positiv ist, daß die zuständigen Ausschüsse dem Bundesrat empfehlen, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten, siehe auch: Drucksache 156/1/16 http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
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Viele Kritikpunkte (u.a. vom Berufsverband der erotischen und sexuellen Dienstleistungen, den zuständigen Beratungsstellen, der Aidshilfe usw) sind von den Ausschüssen aufgegriffen worden.
.
Nun bleibt zu hoffen, daß die Abgeordneten des Bundesrates dieser Empfehlung folgen und sich für eine Überarbeitung und Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzesentwurfes aussprechen.
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Folgender Brief wurde gestern persönlich an der Pforte des Bundesrates von einer Kollegin abgegeben:
.
Hydra e.V.
Köpenicker Straße 187/188
10977 Berlin

An die Mitglieder des Bundesrats
Leipziger Straße 3 – 4
10117 Berlin
9. Mai 2016

Betreff: TOP 11 zum ProstSchG am 13. Mai 2016 im Bundesrat
Sehr geehrtes Mitglied des Bundesrats,
am 13. Mai diskutieren Sie den Kabinettsentwurf des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Als Selbstvertretungen vonSexarbeiter_innen und Beratungsstellen für Prostituierte ersuchen wir Sie,
als Bundesratsmitglied den Empfehlungen der Ausschüsse, Drucksache 156/1/16 zu folgen. Insbesondere fordern wir Sie dazu auf, den Punkten 1 bis4 und 16 bis 20 zu entsprechen.
Diese Punkte umfassen insbesondere die Registrierungspflicht, die verpflichtende Gesundheitsberatung, die Kondompflicht, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Zustimmungspflichtigkeit.
Generell bemängeln wir die mangelnde Motivation, demokratische Mittel zurWissensschaffung im Gesetzgebungsprozess über die Mindestanforderungen zu nutzen. Das BMFSFJ ist den Empfehlungen unserer Organisationen, einen Runden Tisch Prostitution einzusetzen, nicht gefolgt. Darin sehen wir einen der Gründe für die verheerende Divergenz zwischen dem Anspruch
Sexarbeiter_innen zu schützen und den real vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen, die den gegenteiligen Effekt einer verstärkenden Vulnerabilität bewirken würden.
Auf Grund der basalen und paradigmatischen Defizite dieses Gesetzentwurfs sollte der Bundesrat bei einer Zustimmungspflicht in Betracht ziehen, dieses Gesetz im Bundesrat und später im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen und dieses Ziel des Koalitionsvertrages nicht zu erfüllen.
Wir sind für ein Gesetz, dass Sexarbeiter_innen die Rechte gibt, die sie vor Ausbeutung schützen und in ihrer Rolle als arbeitende und steuerzahlende Mitglieder der Bevölkerung unterstützt. Hierzu empfehlen wir einen neuen Anlauf in der nächsten Legislaturperiode mit einem Runden Tisch Prostitution nach dem Vorbild in NRW.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Vorstände von Hydra e.V, BesD e.V., BSD e.V., bufaS e.V. und move e.V.
und unabhängige Huren
.
Bleibt nach wie vor zu hoffen, daß das Engagement vieler Sexarbeiterinnen belohnt wird und die Politik diesen unsäglichen Gesetzesentwurf in der Mottenkiste verschwinden lässt.

in diesem Sinne,
LadyTanja
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www.galerie-de-sade.de/Hamburg/Lady-Tanja-a302.html

Re: Meldepflicht beschlossen

Do, 12.Mai 2016, 11:32
Ich wünsche natürlich viel Glück.

Das Sexualstrafrecht ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel (siehe Artikel Fischer im Recht unten), wie Politik funktioniert - im Spiel mit Medien, NGOs, andere Interessentengruppen, etc. Es geht nicht um Artikel oder darum ob Fischer 100% Recht hat, aber es zeigt, wie wenig vernünftige Gründe, Praktiker, etc. Einfluss haben, wenn die öffentliche Meinung relativ klar ist und die Moral von jemandem "gepachtet" ist.



http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... r-im-recht

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 14.Mai 2016, 14:49
Seit gestern ist klar- der Bundesrat akzeptiert das Gesetz in jetziger Fassung nicht und fordert Nachbesserungen ein. Das ist schon mal ein Erfolg und nun bleibt abzuwarten, was am Ende dabei rauskommt.

Inhaltlich dürfte es sich auf die zuletzt beschriebenen Inhalte beziehen ( die Registrierungspflicht, die verpflichtende Gesundheitsberatung, die Kondompflicht, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Zustimmungspflichtigkeit ).


DomHunter
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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 14.Mai 2016, 15:41
@DomHunter

Leider stimmt das nicht so ganz...der Bundesrat hat fast den kompletten Gesetzesentwurf gebilligt.
Einen Erfolg kann ich darin nicht sehen.

Es gibt mininimale Änderungen bei der Registrierungspflicht (Anmeldung gilt für ganz Deutschland).
Keine Änderung bei der Kondompflicht.
Keine Änderung bei der Gesundheitsberatung.
Minimale Änderung bei der Unverletztlichtkeit der Wohnung.

Die einzigen wirklich "messbaren" Änderungen beziehen sich auf das Übernachten der SW in ihren Arbeitsräumen (es soll geprüft werden, ob das doch okay ist) und die Tatsache, daß das Gesetz auf Wunsch des Bundesrates ab 01.01.2018 gelten soll.

Das waren die Änderungsvorschläge der Ausschüsse:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Das die Abstimmung im Bundesrat:


Punkt 1. 34 Stimmen Minderheit
2. Minderheit
3. Minderheit
4. Minderheit
5. Minderheit
6. Minderheit
7. Minderheit
8. Minderheit
9. Mehrheit
10. Mehrheit
11. Mehrheit
12. Mehrheit
13. Minderheit
14 Mehrheit
15. Mehrheit
16. Mehrheit
17. Minderheit
18. Minderheit
19. Mehrheit
20 (1-3) Mehrheit
20 (4) Mehrheit
21. Mehrheit

Das die Stellungnahme:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1



Wie nannte es ein User in einem anderen Forum: "Krümel"!

Das Ganze wird jetzt zum Bundestag zurückgespielt und am 02.06.16 erneut beraten.

in diesem Sinne,
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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 14.Mai 2016, 17:23
Ok, danke für die Detailerläuterungen.

Ich sah nur bei N 24 eine Einblendung, der Bundesrat habe den Entwurf abgelehnt und das führte ich selbstredend auf die Eingabe eurer Organsisation zurück.

Freilich hat die regionale Meldepflicht eine besondere Relevanz und Änderungen hierzu würde ich schon etwas höher bewerten.
Insgesamt aber Peanuts, ganz richtig.


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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 14.Mai 2016, 17:47
@DomHunter
Freilich hat die regionale Meldepflicht eine besondere Relevanz und Änderungen hierzu würde ich schon etwas höher bewerten.
Ich bin mir sicher, daß es die Politik richtig geil finden würde, von uns Bewegungsprofile zu erstellen.
Ist aber eine unfassbare Bürokratie mit vielen, vielen Kosten. Das ist wohl das einzige Argument, das für den BR gezählt hat.

lg
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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 14.Mai 2016, 19:50
@ DomHunter:

Der Bundesrat nimmt solche Eingaben zur Kenntnis, wird sie aber in 99,999999% aller Fälle nicht weiter beachten. Schon gar nicht wenn die Aufforderung darin enthalten ist, das Gesetz im Vermittlungsausschuss platzen zu lassen (was ich ehrlich gesagt auch ziemlich vermessen finde, so etwas zu fordern, denn damit wird die Vermittlung als solche ad absurdum geführt)

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