Wirbt ein Freier an? Oder wird er selbst nicht vielmehr angeworben? Befördern. weitergeben, beherbergen oder aufnehmen trifft wohl kaum auf Freier zu, es sei denn sie laden die Dame ins eigene Auto oder ins Hotelzimmer.Runpax hat geschrieben:(1) Mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter
Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder
ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land ver-
bunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren
anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt
Deutsche Sprache sagt gar nix, die kann auch in Kasachstan, Australien oder Südafrika erlernt worden sein - der Ausweis ist ausschlaggebend.
Problematisch sind insbesondere die einundzwanzig, da es hier keinerlei zusätzlicher Zwangslage bedarf und es ausschließlich auf's Alter ankommt - um sich da abzusichern hilft tatsächlich nur noch die Ausweiskontrolle (möglichst noch mit Foto, damit man's nachher beweisen kann) ...
Ansonsten besagt der Paragraph "unter Ausnutzung" - ausnutzen kann ich jedoch nur, wenn mir die Zwangslage bekannt ist, sonst nutze ich nicht aus. Daher letztlich immer die Frage, ob der Freier es wusste oder die Sache so krass war, dass er zumindest davon ausgehen musste, dass die Dame unter Zwang handelt.
Bezüglich wirtschaftlicher Zwangslage: Schulden wegen zuviel Versandhaus- oder Shopping-TV-Bestellungen oder weil der Ex die Dame in die Schuldenfalle gerissen hat gelten nicht als Zwangslage (so zynisch es leider klingt - es gibt ja noch Hartz IV und die Privatinsolvenz als Alternative), Schulden, die von einem Schlepper, "Betreuer" oder ähnlichem fingiert wurden schon.
Wie bei der Juristerei üblich bleibt abzuwarten was die nächsten Jahren an angewandter Rechtsprechung ergeben werden (sofern das Gesetz nicht vorher schon kassiert wird). Früher habe ich mich immer gewundert, dass Juristen sich nur selten trotz anscheinend eindeutiger Gesetzestexte zu verbindlichen Aussagen hinreissen lassen. Heute weiß ich, dass sie nicht anders können, weil dem Laien eindeutig erscheinende Texte niemals eindeutig genug sind, um nicht doch noch verdreht und ins Gegenteil verkehrt werden zu können ;-).