https://www.saarland.de/dokumente/diens ... 6-2020.pdfUngeachtet der Tatsache, dass es sich bei der Prostitution in
Deutschland – anders als im benachbarten Frankreich – nicht ein verbotenes
Gewerbe, vielmehr um einen gesetzlich anerkannten Beruf handelt,
so dass sich eine moralische Bewertung hier von vorneherein verbietet,
liegt es nahe, dass viele Besucher der Einrichtung aufgrund nach wie vor
noch verbreiteter negativer gesellschaftlicher Wertungen dieses Vorgangs
eine nachvollziehbare Scheu an den Tag legen werden, ihre Daten korrekt
anzugeben, um sich nicht bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder
schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der
Einleitung von Quarantänemaßnahmen mit „unliebsamen“ Fragen im
Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen.
Die genannten Umstände lassen es daher aus heutiger Sicht auch bei reduzierten
Infektionszahlen noch nicht als unverhältnismäßig erscheinen, wenn der Antragsgegner
für das Prostitutionsgewerbe nach wie vor ein befristetes Verbot vorläufig ohne die
Möglichkeit einer „Lockerung“ bei Vorlage von Hygieneund Schutzkonzepten vorschreibt.
Re: Covid-19: Neustart im PaySex. Wann und wie?
Mo, 08.Jun 2020, 21:43Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte mit Beschluss vom 03.06.2020 ähnliche Einwände bezüglich dem Nachverfolgen von Infektionsketten (Seite 13):
Was du nicht willst, das man dir tu,
das füg auch keinem anderen zu
(es sei denn, dein Partner ist maso)
das füg auch keinem anderen zu
(es sei denn, dein Partner ist maso)