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Re: Vorführung in der Stahlstraße

Sa, 03.Feb 2024, 13:20
das wird jetzt in der nächsten Zeit durchaus so sein, aber wahrscheinlich wird dann auch das Interesse wieder sinken, weil so einen Kontorllaufwand kann man nicht aufrecht erhalten.
Wie ich es so mitbekommen habe, drohen die auch nicht sofort mit Strafen, sondern haben erstmal and die "Vernunft" appeliert und erklärt was erlaubt ist und was nicht.
Ausserdem ist das ja nicht neu, denn diese Vorführungen waren per se auch schon vorher verboten bzw nicht erlaubt, nur hat es eben niemand kontrolliert.
Ob diese Kontrollen nun genacht wurden, weil es Beschwerden gab oder aus anderen Gründen kann ich nicht sagen.
Jedoch wenn man Gäste nackt raus zum Parkplatz schickt oder durch die Strasse peitscht, dann kann es schon sein, dass der allseits bekannte "Tropfen" war.............
Man kann leichter ein Atom zertrümmern, als ein Vorurteil

http://www.myblog.de/janus4252

Re: Vorführung in der Stahlstraße

Sa, 03.Feb 2024, 20:13
Wernie1956 hat geschrieben:
Sa, 03.Feb 2024, 12:56
Wie mir eine DL erzählt hat, gibt es nächste Woche einen "Runden Tisch" mit dem Ordnungsamt, um das Verbot zurückzudrehen. Ansonsten geht es wohl vor Gericht.
Es wird niemals einen Runden Tisch zwischen dem Ordnungsamt und "der Straße" geben. Das ist ja schon fast lustig.
Das sind bundesweit geltende Gesetze, die überall in Deutschland gelten. Da wird das Ordnungsamt garantiert nicht sagen, dass die Gesetze in Essen nicht mehr gelten.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, waren die Vorführungen dort schon immer verboten. Das ist eine öffentliche Straße. Die Vorführungen wurden nur immer geduldet. Leider haben es einige Damen die letzten Jahre massiv übertrieben. Wenn nachts Gäste vor den Parkhäusern nackt angekettet werden und Passanten die Polizei rufen weil sie denken es ist etwas Schlimmes passiert, dann kann ich das Ordnungsamt vollkommen verstehen.

Aber einen Runden Tisch oder Einstellungen von OWi Anzeigen wird es garantiert nicht geben. Ich weiß auch nicht wo und in welche Form dort jemand vor Gericht gehen möchte.

Das Ganze geht natürlich vor Gericht, wenn die Dame am Ende Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt. Dann geht die Sache automatisch vor Gericht. Das wäre aber sehr schlecht, wenn sich eine Dame dazu entscheiden sollte. Denn dann würden sich vor Gericht die Dame, eventuell die Hausbesitzer und der Gast wiedersehen. Dann darf der Gast als Zeuge vor Gericht in Anwesenheit aller Personen Angaben zu seiner Person mit allen Details machen. Ich glaube das möchte kein Gast.

Es wird den Damen und den Gästen nichts anderes übrig bleiben als die Sache zu akzeptieren.

Re: Vorführung in der Stahlstraße

Sa, 03.Feb 2024, 22:20
Wernie1956 hat geschrieben:
Sa, 03.Feb 2024, 12:56
lederfreak hat geschrieben:
Fr, 02.Feb 2024, 22:38
Wie mir eine DL erzählt hat, gibt es nächste Woche einen "Runden Tisch" mit dem Ordnungsamt, um das Verbot zurückzudrehen. Ansonsten geht es wohl vor Gericht.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es da viele Verhandlungsmöglichkeiten gibt.
Das Ordnungsamt kann schwerlich Ordnungswidrigkeiten befürworten.

Ein Gericht wird bei diesem Sachverhalt vermutlich die Klage abweisen!?
Optimismus für Singles: "Mein Bett ist halb voll!"

Re: Vorführung in der Stahlstraße

So, 04.Feb 2024, 00:04
Immerhin gibt es doch auch Fälle, wo das Ordnungsamt doch eigentlich keinen Verstoß feststellen kann. Beispiele:

a) Der Vorhang ist zwar zugezogen, das Fenster ist jedoch gekippt. Dadurch kann man in der Straße deutlich hören, wie drinnen jemand ausgepeitscht wird und seine Schreie nicht mehr unterdrücken kann.

b) Der Gast liegt (mit Badehose bekleidet) auf dem Boden des Kober-Raumes und wird von der (ebenfalls bekleideten) DL durch Trampling oder Ähnliches verwöhnt.

c) Der Gast wird von der DL an der Eingangstüre empfangen durch Ohrfeigen, Anspucken oder Kniestöße in die Weichteile. Vielleicht muss der Gast seiner DL auch die Stiefel oder High Heels küssen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Gast natürlich noch angezogen.

Ich könnte schon damit leben, wenn die DL einzig und alleine darauf verzichten, Geschlechtsteile des Gastes zu präsentieren. Alle anderen Verbote halte ich für übertrieben. Und kann man die Stahlstraße wirklich als öffentliche Straße bezeichnen, wenn dort bestimmte einschränkende Regeln gelten? (Kein Zutritt von Jugendlichen unter 18 Jahren, kein Zutritt für Frauen, die nicht in der Straße ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, usw.)

M(aso)
Werner
masochistischer Rollenspielgenießer und Blitzableiter für weiblich-dominante Launen

Re: Vorführung in der Stahlstraße

So, 04.Feb 2024, 11:38
Ergänzung: Es müsste mindestens eine Allgemeinverfügung nach strengen Kriterien (Verhältnismäßigkeit, Grundrechte) erlassen werden- Verbot für Jugendliche könnte möglich sein, bei Frauen sehe ich das nicht so, die dürfen bei der Nachfrage nach sexuellen DL nicht benachteiligt werden (ob sie die bekommen ist ja was anderes).

Dann müsste mindestens ein Schild am Anfang der Straße darauf hinweisen, das muss aber dann formal korrekt sein. Bei dem Schild an der Linienstraße geht man davon aus, dass es nicht korrekt ist, bei der Herbertstraße schon. Wo kein Kläger, ist kein Richter...

Grundsätzlich sind alle sexuellen Handlungen, die auf die öffentliche Straße einwirken, und die man mit seinen Sinnen wahrnehmen kann, geeignet, ein öffentliches Ärgernis erregen zu können- auch Lustschreie oder Peitschenhiebe, die man hören kann.

Beim "runden Tisch" sollte man also zunächst klären, was unter "sexuellen Handlungen" zu verstehen ist, also Abgrenzungen vorzunehmen. Das ist nicht einfach, da der Bereich BDSM insgesamt ja eine Sexualpraktik darstellt und auch das "an der Leine führen" und solche Sachen der Sexualität zugerechnet werden können.

Ich bin kein Verwaltungsjurist- vielleicht gäbe es aber eine Möglichkeit über eine Änderung der "Widmung" dieser Straße sexuelle Handlungen auf der Straße zu erlauben- dann würde aber die Stahlstraße ihren reinen öffentlichen Charakter verlieren müssen. Sie wäre quasi ein privat-rechtliches Grundstück der Stadt Essen. Das könnte möglich sein, aber ob es die Stadt und die Ratsherren wollen, ist eine andere Frage...

Re: Vorführung in der Stahlstraße

So, 04.Feb 2024, 19:14
Stefandoreal
Ja, das sich hier die Schreibblockade löst, finde ich auch witzig, begrüsse aber durchaus. %klatsch% Da kommt doch mal wieder Leben in die Bude. %lol%
Das mit dem runden Tisch halte ich allerdings für ausgemachten Blödsinn.
Zum Thema selbst.....ja eigentlich ist ( vorerst ) alles dazu gesagt, bzw. geschrieben. Warten wir doch einfach mal ab, wie sich die Sache weiterentwickelt oder gar im Sande verläuft. Da ich auch des öfteren Vorgeführt wurde und auch schon mal im Koberraum bearbeitet wurde, fände ich es schade, wenn das in Zukunft nicht mehr möglich wäre. Aber unter dem Strich wird es mir nicht die Motivation nehmen, dann eben im stillen Kämmerlein. Oder in der Folterkammer %lol%
So und jetzt an alle, lasst es mal wieder krachen in Form von Berichten und Erfahrungen.

Beste Grüsse Jimmy

Re: Vorführung in der Stahlstraße

Mo, 05.Feb 2024, 15:32
MWerner hat geschrieben:
So, 04.Feb 2024, 00:04
Und kann man die Stahlstraße wirklich als öffentliche Straße bezeichnen, wenn dort bestimmte einschränkende Regeln gelten? (Kein Zutritt von Jugendlichen unter 18 Jahren, kein Zutritt für Frauen, die nicht in der Straße ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, usw.)

M(aso)
Werner
Genau das ist ja eben das Problem, die Stahlstraße ist eine ganz normale öffentliche Straße, die von jeder Person jederzeit begangen werden darf. Auch Frauen und Kinder dürfen ganz normal durch die Straße gehen. Das fremde Frauen nicht durch die Straße gehen dürfen, war eine selbstgemachte Regel einiger Damen in der Straße. Das interessiert aber niemanden. Es gibt in der Stahlstr. ja noch nicht mal Trennwände am Eingang mit Hinweisschildern wie in der Flasshofstr. in Oberhausen oder in der Herbertstr. in Hamburg. Folglich darf man in der Straße im sichtbaren Bereich nur das nachen, was man in jedem kleinen Dorf machen darf. Also gar nichts.

Ich denke mit der Zeit wird sich das Ganze wieder beruhigen und mehr oder weniger in Vergessenheit geraten. Was die Damen nur auf gar keinen Fall machen dürfen, dass ist in den nächsten Wochen einfach mit deN Vorführungen weiter machen. Dann wird das Ganze mit dem Ordnungsamt immer weiter eskalieren.

Noch vor einigen Wochen hätte ich mir nicht vorstellen können, dass für eine Vorführung eine OWi Anzeige geschrieben wird. Jetzt sieht das anders aus. Wer sich persönlich, beruflich, familiär so eine Anzeige nicht leisten kann, der sollte sich dort nie wieder vorführen lassen. Auch nicht in ein oder zwei Jahren. Die Chance das man (und Frau) eine Anzeige bekommt, die wird es ab jetzt für imer geben. Sollte dann man eine Dame das Bußgeld nicht akzeptieren, geht die ganze Sache automatisch vor Gericht. Und das ist schon alleine aus Diskretionsgründen nicht gut.

Re: Vorführung in der Stahlstraße

Mo, 05.Feb 2024, 23:16
@Kash
Ich frage mich gerade, wo der Unterschied ist:
a) Ich gehe durch die Stahlstraße und höre, wie hinter einem geschlossenen Vorhang und einem auf Kipp stehenden Fenster ein Rohrstock pfeift und ein Mann schreit.
b) Ich komme an einem Kirmesplatz vorbei und höre das Kreischen der Fahrgäste auf dem Looping-Karussell.

Was man aus den Wahrnehmungen macht, ist Phantasie.

M(aso)
Werner
masochistischer Rollenspielgenießer und Blitzableiter für weiblich-dominante Launen
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