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SM-Recht und Gesetz und Urteil

Do, 20.Mai 2004, 00:35
Hallo Forumsgemeinde,
habe gerade Folgendes bei Yahoo gesichtet:

BGH prüft Bedeutung von Einwilligung bei sadomasochistischem Sex

Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch über die Frage verhandelt, welche Bedeutung einer generellen Einwilligung des Partners zukommt, wenn sadomasochistische Handlungen tödlich enden. Im konkreten Fall hatte ein zur Tatzeit 60-jähriger Mann bei Sexspielen seine drei Jahre jüngere Lebensgefährtin mit einem Metallrohr erwürgt. Das Landgericht Kassel verurteilte ihn im vergangenen September wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.
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Ist wohl schwer herauszufinden ob es "nur" ein Unfall war.
Aber so etwas könnte ja auch einmal in irgendeiner Form bei unseren Spielchen passieren, und dann, Schicksal? :shock:
MfG
sausauger
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