Mal etwas Allgemeines: Im Forum "Karlsruhe" schrieb unlängst ein Moderator:
"Es gab hier einen kontroversen Thread, Noa Navaro hat verlangt, dass alle Beiträge sich selbst betreffend entfernt werden. Dieses Recht hat sie, sowohl juristisch als auch nach unseren Boardregeln, in sofern haben wir dem Wunsch gern und unverzüglich Folge geleistet."
Dies ist falsch, zumindest was den juristischen Aspekt betrifft. Im Geltungsgebiet des Grundgesetzes gilt allgemein das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es basiert auf Artikel 5 GG und findet seine Schranken u. a. in der persönlichen Ehre der Person.
Wird also eine Äußerung über eine Person getan, so ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Äußerung ehrverletzend ist oder nicht, also ob es sich um eine sog. "Schmähkritik" handelt oder nicht. Die Grenzen dafür sind relativ hoch angesetzt. Um eine Äußerung als Schmähkritik zu qualifizieren ist es regelmäßig erforderlich, dieser Person die Würde des Menschen mehr oder weniger vollumfänglich abzusprechen und darauf zu zielen, sie in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen. Das BVerfG hat die Anforderungen an Schmähkritik relativ hoch gehängt, eben weil dem Grundrechtschutz des Art. 5 eine hohe Bedeutung beigemessen wird.
Ist die Äußerung dagegen nicht ehrverletzend, besteht seitens einer natürlichen oder juristischen Person grundsätzlich erst einmal kein Unterlassungsanspruch einer Äußerung gegenüber, die sie betrifft.
Zusammenfassung: Auf der Rechtsgrundlage der Normen aus GG (Art. 5) und BGB (§§ 823, 1004) besteht seitens einer Person (natürlich oder juristisch) kein Anspruch darauf, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht über sie äußert.
In dem speziellen Einzelfall wäre noch zu prüfen, ob diese Person, die sich mit einer Geste der Beleidigung ("Stinkefinger") in der Öffentlichkeit präsentiert, nicht konkludent eingewilligt hat, dass sie ebenfalls straflos beleidigt werden kann.
S.
Sa, 05.Jul 2008, 17:16
@ macrubber
Ob sie nun das juristische Recht hatte oder nicht ist in diesem Fall eher zweitrangig.
Denn in den Boardregeln steht, dass ein(e) jede(r), hier im Forum, das Recht hat Beiträge über sich löschen zu lassen. Sollte er/sie dies wünschen muss die Person aber auch mit der Konsequenz leben, dass alle Beiträge über sie gelöscht werden. Ein Rosinen rauspicken fällt in diesem Fall raus.
Sollten sich die Boardregeln ändern würde Dein Einwand weiter in den Vordergrund rücken. Solange dies nicht geschieht ist es müßig darüber zu diskutieren.
Gruß
Kid
Ob sie nun das juristische Recht hatte oder nicht ist in diesem Fall eher zweitrangig.
Denn in den Boardregeln steht, dass ein(e) jede(r), hier im Forum, das Recht hat Beiträge über sich löschen zu lassen. Sollte er/sie dies wünschen muss die Person aber auch mit der Konsequenz leben, dass alle Beiträge über sie gelöscht werden. Ein Rosinen rauspicken fällt in diesem Fall raus.
Sollten sich die Boardregeln ändern würde Dein Einwand weiter in den Vordergrund rücken. Solange dies nicht geschieht ist es müßig darüber zu diskutieren.
Gruß
Kid
Sa, 05.Jul 2008, 17:19
Ich denke, dass man den Tatbestand wie oft in der Juristerei so oder so auslegen kann. Wir wollen das darauf auch gar nicht ankommen lassen.
Daher besteht dieses Recht gemäß Boardregeln. Und spätestens wenn die Dame diese vor Gericht zitiert, hat sie auch juristisch das Recht, diese Beiträge löschen zu lassen.
Daher besteht dieses Recht gemäß Boardregeln. Und spätestens wenn die Dame diese vor Gericht zitiert, hat sie auch juristisch das Recht, diese Beiträge löschen zu lassen.
Grüße
Latexus

Latexus

Sa, 05.Jul 2008, 17:29
Könnte man. In dem Falle ist der Rechtsrahmen aber eindeutig. Wenn keine Schmähkritik, dann kein Recht auf Löschung des Beitrages. Das haben schon andere ausprobiert. Von Franz-Josef Strauß bis hin zu Professoren, die auf meinprof.de kritisiert wurden. Ihre Anträge wurden vor den Gerichten alle abgewiesen.Latexus hat geschrieben:Ich denke, dass man den Tatbestand wie oft in der Juristerei so oder so auslegen kann.
Die Boardregeln kenne ich nicht. Wenn die eine Löschung hergeben, sei Euch das Löschen unbenommen.Latexus hat geschrieben: Wir wollen das darauf auch gar nicht ankommen lassen.
Daher besteht dieses Recht gemäß Boardregeln.
Nein, wie ich erläutert hatte, hat sie dieses Recht nicht. Sie kann einen Antrag stellen. Ob das Gericht ihr aber folgen wird ist mehr als zweifelhaft.Latexus hat geschrieben: Und spätestens wenn die Dame diese vor Gericht zitiert, hat sie auch juristisch das Recht, diese Beiträge löschen zu lassen.
Juristisch besteht, wie dargelegt, nur dann ein Löschungsanspruch wenn die Äußerung primär darauf abzielt, jemanden zu schmähen. Die Äußerung "X zeigt auf ihrer Präsentation den Stinkefinger. Das finde ich Sch...." besteht aus einer beweisbaren Tatsachenbehauptung (und ist damit nur in ganz eng begrenzten Fällen überhaupt justiziabel, da der Wahrheit entsprechend) und einer Meinungsäußerung, die Grundrechtsschutz genießt.
Ihr könnt Euch also bei der Löschung von Beiträgen nicht auf den Gesetzesrahmen berufen sondern nur auf die Boardregeln.
Sa, 05.Jul 2008, 17:40
so what, ist doch egal worauf.
Wenn jemand ein Problem damit hat, hier erwähnt zu werden, dann löschen wir denjenigen eben und auch die Beiträge.
Von uns möchte auch niemand überhaupt vor Gericht gezogen werden.
Aber damit Deine Juristenseele ihre Ruhe hat, habe ich meine disbezügliche Formulierung ein wenig angepasst.
Wir wollen hier friedlichen freudigen Austausch untereinander, allein die User sehen das gelegentlich anders.
Das Studium der Boardregeln im Bereich Board Dominaforum sei Dir an der Stelle dann mal empfohlen.
Wenn jemand ein Problem damit hat, hier erwähnt zu werden, dann löschen wir denjenigen eben und auch die Beiträge.
Von uns möchte auch niemand überhaupt vor Gericht gezogen werden.
Aber damit Deine Juristenseele ihre Ruhe hat, habe ich meine disbezügliche Formulierung ein wenig angepasst.
Wir wollen hier friedlichen freudigen Austausch untereinander, allein die User sehen das gelegentlich anders.
Das Studium der Boardregeln im Bereich Board Dominaforum sei Dir an der Stelle dann mal empfohlen.
Grüße
Latexus

Latexus




