Ich habe gerade nicht die Zeit ausführlich darauf einzugehen, und es ist auch nicht notwendig mich via PN auf die Frage aufmerksam zu machen, und dabei einen abwertenden Begriff für Sexarbeitende zu nutzen. Do better.Torsal hat geschrieben: ↑Fr, 02.Aug 2024, 12:34@Madame Simone:
Warum ist denn das Düsseldorfer Verfahren unter Personen die unter das Prostitutionsschutzgesetz fallen ein Ärgernis?
Die Prostituierten scheinen damit ja gut zu fahren denn es wird ja nur zu einem sehr geringen Anteil eine nachfolgende Stuererklärung bei den Finanzbehörden eingereicht.
Ehrlich gesagt kannte ich das Verfahren nicht und musste mich da erst einmal einlesen.
Resümee:
je nach Festlegung der Steuerbehörde sind pro Arbeitstag 7,50 Euro bis 30,- Euro als Vorauszahlung fällig, die im Nachhinein entweder montlich oder quartlsweise zu zahlen sind.
Habe ich das richtig verstanden?
Steuervorauszahlungen sind doch bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Abgabe der korrekten Steuererklärung durch den Steuerberater allgemein üblich.
Und in der Steuererklärung lassen sich dann auch berufsbedingte Ausaben wie Fahrkosten, Mieten, berufsbezogene Kleidung, Equipment, Krankenversicherung, Haftpflicht, Werbung, die Altersvorsorge , etc. geltend machen.
Da nur 7% der Prostituierten eine Steuererklärung abgeben und dieses aus meiner Sicht seltsamerweise von der Steuerbehörden toleriert wird scheint das Düsseldorfer Verfahren doch für die Prostituierten von finanziellem Vorteil zu sein.
Seltsam finde ich diese Sonderbehandlung aber dennoch. Denn nicht unter das Prostitutionsgesetz fallenden Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben. Notfalls unter dem Zwang von steuerrechtlichen Maßnahmen.
Allerdings beantworten die Informationen hier vielleicht einen Teil Deiner Fragen: https://www.berufsverband-sexarbeit.de/ ... verfahren/