Gilt jetzt auch in der Stahlstraße, dass 2G+ durch Geboostert ersetzt weden kann? Danke für die Auskunft.
Slavemadegay
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Do, 13.Jan 2022, 16:28Hier im Forum wurde mehrfach auf die Seite verwiesen und dort steht was anderes.
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/ ... ggle-id-10
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/ ... ggle-id-10
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Do, 13.Jan 2022, 17:18Die Coronaverordnungen ändern sich gerade schneller als eine Domina die Stiefel geschnürt hat. Bitte deswegen sicherheitshalber immer die offiziellen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer/Städte beachten, wir kommen nicht immer dazu jeden Tag updates zu machen.Ageo01 hat geschrieben: ↑Do, 13.Jan 2022, 16:28Hier im Forum wurde mehrfach auf die Seite verwiesen und dort steht was anderes.
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/ ... ggle-id-10
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Do, 13.Jan 2022, 19:58Jasmin hat heute im WhatsApp status stehen:
Ab heute Gebooserte ohne Schnelltest
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Do, 13.Jan 2022, 22:02ist vom 14.12.2021.Ageo01 hat geschrieben: ↑Do, 13.Jan 2022, 16:28Hier im Forum wurde mehrfach auf die Seite verwiesen und dort steht was anderes.
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/ ... ggle-id-10
Mit Verlaub. Es ist Januar 2022.
-j-
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 07:17Hallo Liebe Kollegen,
nur weil jemand sagt, es gilt das nicht mehr, muss man dem noch nicht glauben. Ich finde als Datenquelle den Link, den ich gepostet habe übersichtlicher als die
"Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 11. Januar 2022"
Ich unterstelle, dass die Webseite des Lands Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/corona
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
aktuell und richtig ist.
Gerade noch geprüft und in der CoronaSchVO steht das:
"(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder
als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im
Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
....
7. Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme
sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen."
Die zusätzlichen Dokumente/Anordnungen und Paragrafen habe ich nicht gelesen, ob es dort Ausschlüsse gibt. Bin auch kein Rechtsanwalt.
P.S. Vielen Dank Madame Simone für den Link und die Arbeit in der Organisation
nur weil jemand sagt, es gilt das nicht mehr, muss man dem noch nicht glauben. Ich finde als Datenquelle den Link, den ich gepostet habe übersichtlicher als die
"Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 11. Januar 2022"
Ich unterstelle, dass die Webseite des Lands Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/corona
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
aktuell und richtig ist.
Gerade noch geprüft und in der CoronaSchVO steht das:
"(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder
als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im
Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
....
7. Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme
sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen."
Die zusätzlichen Dokumente/Anordnungen und Paragrafen habe ich nicht gelesen, ob es dort Ausschlüsse gibt. Bin auch kein Rechtsanwalt.
P.S. Vielen Dank Madame Simone für den Link und die Arbeit in der Organisation
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 07:43Was bedeutet 2G+ und welche Personen sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen?
Die 2G+-Regel bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Die 2G+-Regel gilt unter anderem für:
die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen, Fitnessstudios etc.) - Ausnahmen gelten unter anderem für den Profisport;
die Nutzung von Hallenschwimmbädern und Wellnesseinrichtungen (Saunen, Thermen, Sonnenstudios etc.);
Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen bei der Nutzung durch Personen, die nicht als Beschäftigte, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Lehrgangsteilnehmende etc. unmittelbar dem Betrieb oder der Einrichtung angehören, wenn diese Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt;
alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt;
das gemeinsame Singen von Chormitgliedern, sowie andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches);
Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen (Maßstab: Mitsingen/Schunkeln/Tanzen);
Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (z.B. Hochzeiten);
sexuelle Dienstleistungen.
Keine zusätzliche Testpflicht für Geboosterte und Genesene
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung
entweder über eine Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen
oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Die 2G+-Regel bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen.
Die 2G+-Regel gilt unter anderem für:
die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen, Fitnessstudios etc.) - Ausnahmen gelten unter anderem für den Profisport;
die Nutzung von Hallenschwimmbädern und Wellnesseinrichtungen (Saunen, Thermen, Sonnenstudios etc.);
Betriebskantinen, Schulmensen, Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen bei der Nutzung durch Personen, die nicht als Beschäftigte, Studierende, Schülerinnen und Schüler, Lehrgangsteilnehmende etc. unmittelbar dem Betrieb oder der Einrichtung angehören, wenn diese Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt;
alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt;
das gemeinsame Singen von Chormitgliedern, sowie andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches);
Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen (Maßstab: Mitsingen/Schunkeln/Tanzen);
Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (z.B. Hochzeiten);
sexuelle Dienstleistungen.
Keine zusätzliche Testpflicht für Geboosterte und Genesene
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung
entweder über eine Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen
oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 08:33das ist die Kurzform für alle die sich nicht durch den kompletten Text wühlen wollen:
Auszug aus der Coronaschutzverordnung NRW gültig bis zum 9.2.2022
Auszug aus der Coronaschutzverordnung NRW gültig bis zum 9.2.2022
Die 2G+-Regel gilt unter anderem für:sexuelle Dienstleistungen.
eine zusätzliche Testpflicht für Geboosterte und Genesene
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung
entweder über eine Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen
oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 14:12Hier mal wieder was aktuelles:
https://prostitution2020.online/schutzg ... -moeglich/
Es wird immer besser

https://prostitution2020.online/schutzg ... -moeglich/
Es wird immer besser


Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 15:22Klingt doch super. Dann kann der Cuckold die Tests für alle abnehmen 

Be aware what you wish, it might come true!
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Fr, 14.Jan 2022, 23:08Na ja. Da lass ich mich lieber "Boostern" und der Cuckold kann von mir aus zuschauen.casablanca67 hat geschrieben: ↑Fr, 14.Jan 2022, 15:22Klingt doch super. Dann kann der Cuckold die Tests für alle abnehmen![]()

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Sa, 15.Jan 2022, 11:03Die Testung erfolgt unter Aufsicht, wohl im Vorzimmer. Sagt ja keiner, dass da einer bei der Session anwesend zu sein hat. Und wer als Aufsicht geeignet ist - der Begriff ist weit gefasst. Im Prinzip jemand, der als solcher anerkannt ist und das ist z. B. eine einfache Tresenkraft im Fitnessstudio bzw. jemand, der in der Lage ist, die Abläufe Testung - Weiterleitung an die sogenannte " Covid-Control " mit E-Mail und Handynummer weiterzugeben.
In der Straße braucht es da eigentlich nur eine Person, die damit im Schwerpunkt beauftragt ist und einen Rechner hat ;-)
DomHunter
In der Straße braucht es da eigentlich nur eine Person, die damit im Schwerpunkt beauftragt ist und einen Rechner hat ;-)
DomHunter