In Nordrhein-Westfalen ändert sich in der Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021 auch:
Ungeimpfte können in Bordellen usw. und bei der Erbringung/Inanspruchnahme sexueller Leistungen anstelle eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests künftig auch einen maximal 6 Stunden alten Antigen-Schnelltest nachweisen. (§4 Abs. 3 Nr. 2)
M(aso)
Werner
NRW: Neuregelung der Testpflicht
Do, 30.Sep 2021, 22:22masochistischer Rollenspielgenießer und Blitzableiter für weiblich-dominante Launen



