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Re: Nach Lockerung: Was ist mit Hygienebestimmungen?

Di, 01.Jun 2021, 08:48
Ralf liebt Latex hat geschrieben:
Mo, 31.Mai 2021, 19:42
Niteowl hat geschrieben: Weiß jemand, ob in NRW der Nachweis einer EINFACHEN Impfung genügt, oder muss es der Nachweis einer ZWEIFACHEN Impfung sein?
So weit ich informiert bin :
Johnson Impfstoff 1 Impfung - 14 Tage warten, alle Andern 2 Impfungen - 14 Tage warten dann gilt man als geimpft, nach 6 Monate wird eine Auffrischung fällig. Oder man kann nachweisen das man vollständig genesen ist.

Also nur die1. von 2 Impfungen reicht nicht aus.

Es ist richtig, dass bei den meisten Impfstoffen zwei Injektionen im zeitlichen Abstand von einigen Wochen erforderlich sind, um als " vollständig geimpft" zu gelten. Nach meiner vagen Kenntnis wird aber die zweite Spritze nur benötigt, um eine Langzeit-Wirkung zu gewährleisten. Prinzipiell gilt man aber bereits zwei bis drei Wochen nach der ersten Spritze als kaum noch infektiös.
Von daher wäre es eine pragmatische und sinnvolle Lösung, dass die "einfach Geimpften" keine Tests mehr nachweisen müssen. Deswegen auch meine Frage, ob es dazu nähere Infos gibt.
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"In 1969 I gave up women and alcohol. It was the worst 20 minutes of my life." - George Best

"The big difference between sex for money and sex for free is that sex for money usually costs a lot less." - Brendan Behan

Re: Nach Lockerung: Was ist mit Hygienebestimmungen?

Di, 01.Jun 2021, 09:09
Niteowl hat geschrieben:
Di, 01.Jun 2021, 08:48
Nach meiner vagen Kenntnis wird aber die zweite Spritze nur benötigt, um eine Langzeit-Wirkung zu gewährleisten. Prinzipiell gilt man aber bereits zwei bis drei Wochen nach der ersten Spritze als kaum noch infektiös.
Von daher wäre es eine pragmatische und sinnvolle Lösung, dass die "einfach Geimpften" keine Tests mehr nachweisen müssen. Deswegen auch meine Frage, ob es dazu nähere Infos gibt.
Die medizinische und die gesetzliche Sicht sind leider unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat nun mal entschieden, das es die Lockerungen eben erst bei " vollständig" und nicht schon bei "einfach" Geimpften gibt.
Leider !

Re: Nach Lockerung: Was ist mit Hygienebestimmungen?

Di, 01.Jun 2021, 11:50
Medizinisch ist der Geimpfte genauso infektiös wie der Nicht-Geimpfte, nur sollen die schweren Verläufe bei einem Geimpften abgemildert sein. Nebenwirkungen kurz-mittel-langfristig mal ganz außen vor.
Rechtlich und gesellschaftlich hat der Geimpfte, auch auf unser Thema bezogen, Vorteile, die freilich weitgehend noch zu definieren wären.
Was Re-Openings angeht, wird bis dato von tagesaktuellen Tests von Kunden bei Test-Zentren gesprochen sowie von Tests bei Anbieterinnen, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Und die einzelnen BL handhaben selbst das wiederum individuell.



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Re: Nach Lockerung: Was ist mit Hygienebestimmungen?

Di, 01.Jun 2021, 12:10
Ralf liebt Latex hat geschrieben:
Di, 01.Jun 2021, 09:09
Niteowl hat geschrieben:
Di, 01.Jun 2021, 08:48
Nach meiner vagen Kenntnis wird aber die zweite Spritze nur benötigt, um eine Langzeit-Wirkung zu gewährleisten. Prinzipiell gilt man aber bereits zwei bis drei Wochen nach der ersten Spritze als kaum noch infektiös.
Von daher wäre es eine pragmatische und sinnvolle Lösung, dass die "einfach Geimpften" keine Tests mehr nachweisen müssen. Deswegen auch meine Frage, ob es dazu nähere Infos gibt.
Die medizinische und die gesetzliche Sicht sind leider unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat nun mal entschieden, das es die Lockerungen eben erst bei " vollständig" und nicht schon bei "einfach" Geimpften gibt.
Leider !
Nach der ersten Impfung ist man beim Biontech Impfstoff lt. Aussage von meinem (behandelnden) Arzt zu 70% vor Corona geschützt. Die zweite Impfung ist für einen 100% Schutz also zwingend erforderlich. Der Zeitabstand zwischen den zwei Impfungen hat in meinem Fall 6 Wochen betragen. Erst 2 Wochen nach der zweiten Impfung ist man vollständig geimpft.
Bello e impossibile

Re: Nach Lockerung: Was ist mit Hygienebestimmungen?

So, 20.Jun 2021, 13:49
Nachdem das Ländle kurzfristig, und wenn auch nur per Eilantrag, öffnen darf, hänge ich mich hier mal dran.

"Abstand"/Maske/Kontaktdaten sind ja schon in freier Wildbahn ein Thema. Da nehm ich es mittlerweile wie es kommt.
Mich würde eher interessieren, was den Besuch Studio ausmacht - die Sessioninhalte.
Testpflicht bzw Geimpft sein und alles ist erlaubt?
Oder muss trotz Test/Impfung auf NS/KV, Facesitting oder gar Knebel im Mund verzichtet werden?

In der Schweiz z.b. ist inzwischen offenbar alles wieder erlaubt.
Antworten

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