Domina Filme & Chat
Lady C. Winter zickige arrogante Dominanz
Telefonerziehung
Hier Ihre Werbung
Jungdomina Cynthia - erotisch & unberechenbar
Velvet Divine
Hier Ihre Werbung
Red Rose !!!Das neue Domina-Studio !!!
Goddess Kara

Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Mo, 16.Mär 2020, 07:57
Hamburg untersagt unter Anderem auch Prostitution ab sofort. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis 30.4.2020.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 15.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.


DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

So, 26.Apr 2020, 16:06
joerg269 hat geschrieben:
So, 26.Apr 2020, 13:11
Schauen wir mal was DumHunter rausbekommt. Bin gespannt und mit Auflagen im Dominastudio ist es leicht. Desinfiziert wird nach jedem spiel, maske tragen möglich und nur 2 Personen im Raum auch. Aber davon hat die Politik keine Ahnung, die sollten sich mal einer Domina hingeben😂😂
Da wird es etliche geben, die davon Ahnung haben, die leben nicht so „brav“ wie du vllt. denkst.

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Sa, 16.Mai 2020, 11:55
So sieht es derzeit in Hamburg aus.

§ 7 Absatz 1
Prosti­tu­ti­ons­stätten im Sinne des Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setzes dürfen nicht für den Publi­kums­verkehr geöffnet werden.
Öffnen einer Prosti­tu­ti­ons­stätten für den Publi­kums­verkehr
Betriebs­in­ha­berin, Betriebs­in­haber (bei juris­ti­schen Personen Geschäfts­führung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 2
Die Prosti­tu­ti­ons­ver­mittlung im Sinne des Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setzes und die Ausübung der Prosti­tution sind nicht gestattet.
Betrieb einer Prosti­tu­ti­ons­ver­mittlung und Ausübung der Prosti­tution
Betriebs­in­ha­berin, Betriebs­in­haber (bei juris­ti­schen Personen Geschäfts­führung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 3
Prosti­tu­ti­ons­ver­an­stal­tungen im Sinne des Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setzes dürfen nicht durch­ge­führt werden.
Durch­führung einer Prosti­tu­ti­ons­ver­an­staltung
Person, die die Entscheidung über die Veran­staltung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 4
Prosti­tu­ti­ons­fahr­zeuge im Sinne des Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setzes dürfen nicht bereit­ge­stellt werden.
Bereit­stellung eines Prosti­tu­ti­ons­fahr­zeuges
Person, die die Entscheidung über die Bereit­stellung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 5
Die Erbringung sexueller Dienst­leis­tungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prosti­tu­ier­ten­schutz­ge­setzes ist untersagt.
Erbringung sexueller Dienst­leis­tungen
Person, die die Dienst­leistung erbringt
Geldbuße: 150 bis 5000 €


Hier der Link zum Bußgeldkatalog:

https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/
Zuerst zählt der Mensch und nicht die Neigung

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Di, 25.Aug 2020, 16:03
www.hamburg.de/coronavirus

Auf der Seite dann mittig den Filmclip aufrufen, Minute 21:30

Hamburg wird demnach ab 1.9. nicht wieder erlauben, man wolle weiter beobachten, sollten die Zahlen stabil bleiben, würde man aber recht bald positiv entscheiden.
Man strebe noch dazu eine einheitliche Lösung aller Nordländer an.


DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Do, 27.Aug 2020, 19:03
Nichts im Vergleich zur Branche - für diese ist das extentiell. Frau Senatorin empfängt ja nette staatliche Bezüge, unsereins möchte ja nur legal Brötchen verdienen.
Sie hat sich immerhin festgelegt und nun muss sie sich an ihren Worten messen lassen. Hauptsache, wir lassen nicht nach in unseren Aktivitäten, die nächste medial in Szene gesetzte Demo muss her, Presse scheint gut mitzuarbeiten. Das kann eigentlich nicht mehr lange dauern, es sei denn, das gesprochene Wort ist gar nichts mehr wert.



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Fr, 28.Aug 2020, 18:44
Das habe ich in den letzten Monaten schon so oft erlebt aber das sind typische
Politiker Worthüllsen. Viele Worte aber keine echte Aussage auf die man die
festnageln könnte .

Aber dank Berufsverbot habe ich ja genug Zeit um mich weiter dahinter zu hängen.
heute Abend kommt in den Tagesthemen ein Bericht über das Berufsverbot
im Mittagsmagazin wurde er bereits angekündigt.

Aber die Koordination der Betroffenen nimmt zu. Leider haben wir am Anfang alle
unser eigenes Süppchen gekocht aber das hört langsam auf. Das könnte ein ganz
langer und harter Herbst für den Senat werden.

Da man uns Antworten verweigert und eine inhaltliche Auseinandersetzung daher
nicht möglich ist werden wir den Senat halt einfach zermürben.

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

So, 30.Aug 2020, 06:19
@sinahh
Wichtig auch, zu wissen, dass bis auf Thüringen und Sachsen ( jetzt ab 1.9. ) alle anderen BL, in denen wieder gearbeitet werden darf, dieses erklagt worden ist.
Auch liegen bestimmte Informationen vor, dass die Politik den Gerichten jetzt mehr freie Hand lässt und den " Schwarzen Peter " dorthin abschiebt.
Sofern sich auch in Hamburg nichts weiter bewegt seitens der politischen Entscheider, sollte man über eine Klage nachdenken auch hier. Das könnte erfolgversprechender sein. Die nächste Idee wäre, den Kläger, der ja stellvertretend für alle vorgeht, mit den Kosten nicht alleine zu lassen.
Man könnte einen Spendenaufruf machen, hier würde ich mich einbringen und direkte Kontaktaufnahmen starten, den Klingelbeutel hab ich schon rausgeholt :-).
So eine Klage kostet rund 2000 Euro. Wir sind weitgehend bei Facebook vernetzt und sollten dazu direkt kommunizieren.
Bei Interesse schreib mir bitte eine PM.



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
Bild
Bild
http://www.flash-emotions.com
Bild
http://www.domina-portrait.com

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Mo, 31.Aug 2020, 06:27
Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass sich im Senat die Konservativen durchgesetzt haben, die im Windschatten der Pandemie die Prostitution wieder ganz verbieten wollen, entgegen dem Rat aller Fachleute. Denn wie sollte sich sonst erklären lassen, dass andere körpernahe Dienstleistungen inzwischen wieder angeboten werden dürfen? An den fehelnden Hygienekonzepten kann es ja nicht liegen, da wurde ja was erarbeitet.
Eine Klage scheint mir der richtige Weg zu sein. Verwaltungsgerichte sind gar nicht angetan davon, wenn das Gebot der Verhältnismäßigkeit (und dann auch noch in so eklatanter Weise) missachtet wird.

Schöne Grüße
MacHeath
Da ist doch einer schon der Satan selber,
Der Metzger er und alle andern Kälber,
Der schlimmste Hund der größte Hurentreiber,
Wer kocht ihn ab, der alle abkocht? - Weiber!
Das fragt nicht ob er will, er ist bereit.
Das ist die sexuelle Hörigkeit.

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg

Mo, 31.Aug 2020, 09:30
@ Domhunter

Der Senat will heute oder morgen nocheinmal diskutieren.
Der Berufsverband hat bereits eine Frau bestimmt die
stellvertretend klagen wird. Wenn sich jemand an den Kosten
beteiligen will dann bitte dort melden die sammeln das Geld ein.

Das wird aber erst gestertet wenn bis einschließlich 1.9 nichts vom
Senat kommt.
Antworten

Zurück zu „Dominas in Hamburg“