Hamburg untersagt unter Anderem auch Prostitution ab sofort. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis 30.4.2020.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 15.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Sa, 25.Apr 2020, 08:08Gibt es hier von den Admins neue Infos wenn es welche gibt zwecks Verlängerung der Schließungen oder hoffentlich baldigen Öffnungen?
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
So, 26.Apr 2020, 06:00Nur ein Gerücht, aber dem gehe ich erstmal nach, bevor ich hier mit einem Datum komme.
DomHunter
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
So, 26.Apr 2020, 08:18@domhunter lt. der Bundesregierung gilt die Aussage „bis auf weiteres“, das gilt leider auch für Hamburg.
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
So, 26.Apr 2020, 13:11Schauen wir mal was DomHunter rausbekommt. Bin gespannt und mit Auflagen im Dominastudio ist es leicht. Desinfiziert wird nach jedem spiel, maske tragen möglich und nur 2 Personen im Raum auch. Aber davon hat die Politik keine Ahnung, die sollten sich mal einer Domina hingeben



Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
So, 26.Apr 2020, 16:06Da wird es etliche geben, die davon Ahnung haben, die leben nicht so „brav“ wie du vllt. denkst.joerg269 hat geschrieben: ↑So, 26.Apr 2020, 13:11Schauen wir mal was DumHunter rausbekommt. Bin gespannt und mit Auflagen im Dominastudio ist es leicht. Desinfiziert wird nach jedem spiel, maske tragen möglich und nur 2 Personen im Raum auch. Aber davon hat die Politik keine Ahnung, die sollten sich mal einer Domina hingeben![]()
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Sa, 16.Mai 2020, 11:55So sieht es derzeit in Hamburg aus.
§ 7 Absatz 1
Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Öffnen einer Prostitutionsstätten für den Publikumsverkehr
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber (bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 2
Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet.
Betrieb einer Prostitutionsvermittlung und Ausübung der Prostitution
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber (bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 3
Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.
Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung
Person, die die Entscheidung über die Veranstaltung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 4
Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden.
Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Person, die die Entscheidung über die Bereitstellung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 5
Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt.
Erbringung sexueller Dienstleistungen
Person, die die Dienstleistung erbringt
Geldbuße: 150 bis 5000 €
Hier der Link zum Bußgeldkatalog:
https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/
§ 7 Absatz 1
Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Öffnen einer Prostitutionsstätten für den Publikumsverkehr
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber (bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 2
Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet.
Betrieb einer Prostitutionsvermittlung und Ausübung der Prostitution
Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber (bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.)
Geldbuße : 5000 €
§ 7 Absatz 3
Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.
Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung
Person, die die Entscheidung über die Veranstaltung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 4
Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden.
Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Person, die die Entscheidung über die Bereitstellung trifft
Geldbuße: 5000 €
§ 7 Absatz 5
Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt.
Erbringung sexueller Dienstleistungen
Person, die die Dienstleistung erbringt
Geldbuße: 150 bis 5000 €
Hier der Link zum Bußgeldkatalog:
https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/
Zuerst zählt der Mensch und nicht die Neigung
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Di, 25.Aug 2020, 16:03www.hamburg.de/coronavirus
Auf der Seite dann mittig den Filmclip aufrufen, Minute 21:30
Hamburg wird demnach ab 1.9. nicht wieder erlauben, man wolle weiter beobachten, sollten die Zahlen stabil bleiben, würde man aber recht bald positiv entscheiden.
Man strebe noch dazu eine einheitliche Lösung aller Nordländer an.
DomHunter
Auf der Seite dann mittig den Filmclip aufrufen, Minute 21:30
Hamburg wird demnach ab 1.9. nicht wieder erlauben, man wolle weiter beobachten, sollten die Zahlen stabil bleiben, würde man aber recht bald positiv entscheiden.
Man strebe noch dazu eine einheitliche Lösung aller Nordländer an.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Do, 27.Aug 2020, 15:56Frau Senatorin wirkt leicht genervt bei der Frage. 

Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Do, 27.Aug 2020, 19:03Nichts im Vergleich zur Branche - für diese ist das extentiell. Frau Senatorin empfängt ja nette staatliche Bezüge, unsereins möchte ja nur legal Brötchen verdienen.
Sie hat sich immerhin festgelegt und nun muss sie sich an ihren Worten messen lassen. Hauptsache, wir lassen nicht nach in unseren Aktivitäten, die nächste medial in Szene gesetzte Demo muss her, Presse scheint gut mitzuarbeiten. Das kann eigentlich nicht mehr lange dauern, es sei denn, das gesprochene Wort ist gar nichts mehr wert.
DomHunter
Sie hat sich immerhin festgelegt und nun muss sie sich an ihren Worten messen lassen. Hauptsache, wir lassen nicht nach in unseren Aktivitäten, die nächste medial in Szene gesetzte Demo muss her, Presse scheint gut mitzuarbeiten. Das kann eigentlich nicht mehr lange dauern, es sei denn, das gesprochene Wort ist gar nichts mehr wert.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Fr, 28.Aug 2020, 18:44Das habe ich in den letzten Monaten schon so oft erlebt aber das sind typische
Politiker Worthüllsen. Viele Worte aber keine echte Aussage auf die man die
festnageln könnte .
Aber dank Berufsverbot habe ich ja genug Zeit um mich weiter dahinter zu hängen.
heute Abend kommt in den Tagesthemen ein Bericht über das Berufsverbot
im Mittagsmagazin wurde er bereits angekündigt.
Aber die Koordination der Betroffenen nimmt zu. Leider haben wir am Anfang alle
unser eigenes Süppchen gekocht aber das hört langsam auf. Das könnte ein ganz
langer und harter Herbst für den Senat werden.
Da man uns Antworten verweigert und eine inhaltliche Auseinandersetzung daher
nicht möglich ist werden wir den Senat halt einfach zermürben.
Politiker Worthüllsen. Viele Worte aber keine echte Aussage auf die man die
festnageln könnte .
Aber dank Berufsverbot habe ich ja genug Zeit um mich weiter dahinter zu hängen.
heute Abend kommt in den Tagesthemen ein Bericht über das Berufsverbot
im Mittagsmagazin wurde er bereits angekündigt.
Aber die Koordination der Betroffenen nimmt zu. Leider haben wir am Anfang alle
unser eigenes Süppchen gekocht aber das hört langsam auf. Das könnte ein ganz
langer und harter Herbst für den Senat werden.
Da man uns Antworten verweigert und eine inhaltliche Auseinandersetzung daher
nicht möglich ist werden wir den Senat halt einfach zermürben.
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Fr, 28.Aug 2020, 21:30Hallo Sinaah
Ich habe den Bericht in den Tagesthemen gesehen. Aus meiner Sicht sehr objektiv dargestellt.
Ich kann nur nicht nachvollziehen , warum die Betreiberin eines Bordells angibt sehr viele Steuern gezahlt zu haben aber keinerlei Unterstützungsleistungen vom Staat erhält.
VG
JD
Ich habe den Bericht in den Tagesthemen gesehen. Aus meiner Sicht sehr objektiv dargestellt.
Ich kann nur nicht nachvollziehen , warum die Betreiberin eines Bordells angibt sehr viele Steuern gezahlt zu haben aber keinerlei Unterstützungsleistungen vom Staat erhält.
VG
JD
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
So, 30.Aug 2020, 06:19@sinahh
Wichtig auch, zu wissen, dass bis auf Thüringen und Sachsen ( jetzt ab 1.9. ) alle anderen BL, in denen wieder gearbeitet werden darf, dieses erklagt worden ist.
Auch liegen bestimmte Informationen vor, dass die Politik den Gerichten jetzt mehr freie Hand lässt und den " Schwarzen Peter " dorthin abschiebt.
Sofern sich auch in Hamburg nichts weiter bewegt seitens der politischen Entscheider, sollte man über eine Klage nachdenken auch hier. Das könnte erfolgversprechender sein. Die nächste Idee wäre, den Kläger, der ja stellvertretend für alle vorgeht, mit den Kosten nicht alleine zu lassen.
Man könnte einen Spendenaufruf machen, hier würde ich mich einbringen und direkte Kontaktaufnahmen starten, den Klingelbeutel hab ich schon rausgeholt :-).
So eine Klage kostet rund 2000 Euro. Wir sind weitgehend bei Facebook vernetzt und sollten dazu direkt kommunizieren.
Bei Interesse schreib mir bitte eine PM.
DomHunter
Wichtig auch, zu wissen, dass bis auf Thüringen und Sachsen ( jetzt ab 1.9. ) alle anderen BL, in denen wieder gearbeitet werden darf, dieses erklagt worden ist.
Auch liegen bestimmte Informationen vor, dass die Politik den Gerichten jetzt mehr freie Hand lässt und den " Schwarzen Peter " dorthin abschiebt.
Sofern sich auch in Hamburg nichts weiter bewegt seitens der politischen Entscheider, sollte man über eine Klage nachdenken auch hier. Das könnte erfolgversprechender sein. Die nächste Idee wäre, den Kläger, der ja stellvertretend für alle vorgeht, mit den Kosten nicht alleine zu lassen.
Man könnte einen Spendenaufruf machen, hier würde ich mich einbringen und direkte Kontaktaufnahmen starten, den Klingelbeutel hab ich schon rausgeholt :-).
So eine Klage kostet rund 2000 Euro. Wir sind weitgehend bei Facebook vernetzt und sollten dazu direkt kommunizieren.
Bei Interesse schreib mir bitte eine PM.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Mo, 31.Aug 2020, 06:27Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass sich im Senat die Konservativen durchgesetzt haben, die im Windschatten der Pandemie die Prostitution wieder ganz verbieten wollen, entgegen dem Rat aller Fachleute. Denn wie sollte sich sonst erklären lassen, dass andere körpernahe Dienstleistungen inzwischen wieder angeboten werden dürfen? An den fehelnden Hygienekonzepten kann es ja nicht liegen, da wurde ja was erarbeitet.
Eine Klage scheint mir der richtige Weg zu sein. Verwaltungsgerichte sind gar nicht angetan davon, wenn das Gebot der Verhältnismäßigkeit (und dann auch noch in so eklatanter Weise) missachtet wird.
Schöne Grüße
MacHeath
Eine Klage scheint mir der richtige Weg zu sein. Verwaltungsgerichte sind gar nicht angetan davon, wenn das Gebot der Verhältnismäßigkeit (und dann auch noch in so eklatanter Weise) missachtet wird.
Schöne Grüße
MacHeath
Da ist doch einer schon der Satan selber,
Der Metzger er und alle andern Kälber,
Der schlimmste Hund der größte Hurentreiber,
Wer kocht ihn ab, der alle abkocht? - Weiber!
Das fragt nicht ob er will, er ist bereit.
Das ist die sexuelle Hörigkeit.
Der Metzger er und alle andern Kälber,
Der schlimmste Hund der größte Hurentreiber,
Wer kocht ihn ab, der alle abkocht? - Weiber!
Das fragt nicht ob er will, er ist bereit.
Das ist die sexuelle Hörigkeit.
Re: Allgemeinverfügung der Stadt Hamburg
Mo, 31.Aug 2020, 09:30@ Domhunter
Der Senat will heute oder morgen nocheinmal diskutieren.
Der Berufsverband hat bereits eine Frau bestimmt die
stellvertretend klagen wird. Wenn sich jemand an den Kosten
beteiligen will dann bitte dort melden die sammeln das Geld ein.
Das wird aber erst gestertet wenn bis einschließlich 1.9 nichts vom
Senat kommt.
Der Senat will heute oder morgen nocheinmal diskutieren.
Der Berufsverband hat bereits eine Frau bestimmt die
stellvertretend klagen wird. Wenn sich jemand an den Kosten
beteiligen will dann bitte dort melden die sammeln das Geld ein.
Das wird aber erst gestertet wenn bis einschließlich 1.9 nichts vom
Senat kommt.