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Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 16.Mär 2020, 08:23
Die Stadt Berlin untersagt unter Anderem auch Prostitution ab sofort. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis 19.4.2020.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 15.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.



DomHunter
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Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 16.Mär 2020, 12:28
@ Velvet Steel
Richtig. Gemeldete Betriebsstätten bleiben geschlossen. Private Zimmervermietungen oder gar Hotels gehören nicht dazu.
Dennoch sollten Umsatzausfälle generell geltend gemacht werden, gerade, wenn man Punkt für Punkt bis dato alle Auflagen erfüllte und einen zugelassenen Betrieb inne hat. Immerhin versprach der Staat ja vollmundig Hilfe vom Klein bis Großunternehmer.
Mir ging es hier im Dominaforum ausschließlich darum, dass Sessionberichte in dieser Zeit nicht angesagt sind aus nachvollziehbaren Gründen.
Dann:
" Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. " Steht so in der Verordnung der Senatskanzlei Berlin. Für mich ein dehnbarer Begriff, womöglich ist das Zusammensein von Domina und Gast bereits eine Veranstaltung? Oder doch nicht? ...;-)



DomHunter
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Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 16.Mär 2020, 13:27
Eine Prostitutionsveranstaltung nach ProstSchG ist nicht das Treffen einer Sexarbeiterin mit einzelner Kundschaft, das ProstSchG definiert da sehr genau.
Kurzarbeitergeld trifft nur auf Angestellte zu, also unsere Reinigungsfachkraft.
Es gibt in Berlin bis dato keine Auflagen für Solo Sexarbeitende, also auch keinen Anspruch auf Entschädigung. In Stuttgat ist das z.B. anders, dort ist sämtliche Prostitution untersagt. Das betrifft auch die Soloselbständigen.

Denkt mal drüber nach, ob ihre eure Lieblingsprovider nicht evtl. mit Chat, Cam oder Telefonsessions unterstützen möchtet. Viele Kolleg*innen können sich den massiven Einbruch nicht leisten.
Lady Velvet Steel

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Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 16.Mär 2020, 13:59
Soweit ich weiß gilt die Entschädigung auf Basis des letzten Steuerbescheids für ALLE Gewerbetreibenden und Freiberufler. Bin mir allerdings sicher, dass man die Entschädigung nur bekommt, wenn das eigene Geschäft geschlossen werden musste bzw. man seinen Betrieb aus triftigen Grund nicht fortführen kann.
Bello e impossibile

Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 16.Mär 2020, 14:54
Genau richtig. Nachdem es für Solo Selbständige allerdings keine Anweisung gab, ihren Betrieb (als ihre eigene Sexarbeit) einzustellen, sind diese davon nicht betroffen.
Eine Solo-selbständie Sexarbeitende Person ist keine Prostitutionsstätte nach ProstSchG und auch keine genehmigungspflichtige Prostitutionsveranstaltung. Ausser sie würde z.B. "Bums-Parties" anbieten, dann müsste sie diese einstellen, ihre anderweitige Sexarbeitstätigkeit wäre davon jedoch nicht betroffen.
Lady Velvet Steel

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Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin

Mo, 20.Jul 2020, 01:39
Das Corona-bedingte Verbot gilt auch für Dominas ... egal ob im Studio, Daheim, im Auto oder sonst wo, da auch Dominas mit deren Dienstleistungen unter das Prostitutionsschutzgesetz fallen.

Corona-Schutzverordnung :
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Zitat aus der aktuellen Fassung:

§ 7 Verbote

(4) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.

Bußgeld für die Freier:
250 – 5.000 Euro

Nur so zur Kenntnis.
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