Die Stadt Berlin untersagt unter Anderem auch Prostitution ab sofort. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis 19.4.2020.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 15.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 12:09Das stimmt so leider nicht - Prostitutionsstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen, Sexarbeit woanders darf noch ausgeführt werden. Wo kämen wir da denn hin, wenn wir Sexarbeit allgemein untersagen und Sexarbeitenden damit Anspruch auf Entschädigung ermöglichen??
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 12:22.... oder KurzabeiterINNEN-Geld. ;-)
VG
JD
VG
JD
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 12:28@ Velvet Steel
Richtig. Gemeldete Betriebsstätten bleiben geschlossen. Private Zimmervermietungen oder gar Hotels gehören nicht dazu.
Dennoch sollten Umsatzausfälle generell geltend gemacht werden, gerade, wenn man Punkt für Punkt bis dato alle Auflagen erfüllte und einen zugelassenen Betrieb inne hat. Immerhin versprach der Staat ja vollmundig Hilfe vom Klein bis Großunternehmer.
Mir ging es hier im Dominaforum ausschließlich darum, dass Sessionberichte in dieser Zeit nicht angesagt sind aus nachvollziehbaren Gründen.
Dann:
" Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. " Steht so in der Verordnung der Senatskanzlei Berlin. Für mich ein dehnbarer Begriff, womöglich ist das Zusammensein von Domina und Gast bereits eine Veranstaltung? Oder doch nicht? ...;-)
DomHunter
Richtig. Gemeldete Betriebsstätten bleiben geschlossen. Private Zimmervermietungen oder gar Hotels gehören nicht dazu.
Dennoch sollten Umsatzausfälle generell geltend gemacht werden, gerade, wenn man Punkt für Punkt bis dato alle Auflagen erfüllte und einen zugelassenen Betrieb inne hat. Immerhin versprach der Staat ja vollmundig Hilfe vom Klein bis Großunternehmer.
Mir ging es hier im Dominaforum ausschließlich darum, dass Sessionberichte in dieser Zeit nicht angesagt sind aus nachvollziehbaren Gründen.
Dann:
" Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. " Steht so in der Verordnung der Senatskanzlei Berlin. Für mich ein dehnbarer Begriff, womöglich ist das Zusammensein von Domina und Gast bereits eine Veranstaltung? Oder doch nicht? ...;-)
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 12:37Fallen aber nicht unter die von Berlin verbotenen „Prostitutionsveranstaltungen“ auch jegliche gewerbliche sexuelle Handlungen unabhängig vom Ort des Geschehens?
VG
JD
VG
JD
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 13:08Also für mich ist das eindeutig: Prositition ist nicht erlaubt. Darunter fallen nach meinem Verständnis auch "Sexarbeiterinnen".
Es kann eine Entschädigung auf Basis des letzten Steuerbescheids geltend gemacht werden, sobald die Krise vorbei ist.
Es kann eine Entschädigung auf Basis des letzten Steuerbescheids geltend gemacht werden, sobald die Krise vorbei ist.
Bello e impossibile
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 13:27Eine Prostitutionsveranstaltung nach ProstSchG ist nicht das Treffen einer Sexarbeiterin mit einzelner Kundschaft, das ProstSchG definiert da sehr genau.
Kurzarbeitergeld trifft nur auf Angestellte zu, also unsere Reinigungsfachkraft.
Es gibt in Berlin bis dato keine Auflagen für Solo Sexarbeitende, also auch keinen Anspruch auf Entschädigung. In Stuttgat ist das z.B. anders, dort ist sämtliche Prostitution untersagt. Das betrifft auch die Soloselbständigen.
Denkt mal drüber nach, ob ihre eure Lieblingsprovider nicht evtl. mit Chat, Cam oder Telefonsessions unterstützen möchtet. Viele Kolleg*innen können sich den massiven Einbruch nicht leisten.
Kurzarbeitergeld trifft nur auf Angestellte zu, also unsere Reinigungsfachkraft.
Es gibt in Berlin bis dato keine Auflagen für Solo Sexarbeitende, also auch keinen Anspruch auf Entschädigung. In Stuttgat ist das z.B. anders, dort ist sämtliche Prostitution untersagt. Das betrifft auch die Soloselbständigen.
Denkt mal drüber nach, ob ihre eure Lieblingsprovider nicht evtl. mit Chat, Cam oder Telefonsessions unterstützen möchtet. Viele Kolleg*innen können sich den massiven Einbruch nicht leisten.
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 13:59Soweit ich weiß gilt die Entschädigung auf Basis des letzten Steuerbescheids für ALLE Gewerbetreibenden und Freiberufler. Bin mir allerdings sicher, dass man die Entschädigung nur bekommt, wenn das eigene Geschäft geschlossen werden musste bzw. man seinen Betrieb aus triftigen Grund nicht fortführen kann.
Bello e impossibile
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 16.Mär 2020, 14:54Genau richtig. Nachdem es für Solo Selbständige allerdings keine Anweisung gab, ihren Betrieb (als ihre eigene Sexarbeit) einzustellen, sind diese davon nicht betroffen.
Eine Solo-selbständie Sexarbeitende Person ist keine Prostitutionsstätte nach ProstSchG und auch keine genehmigungspflichtige Prostitutionsveranstaltung. Ausser sie würde z.B. "Bums-Parties" anbieten, dann müsste sie diese einstellen, ihre anderweitige Sexarbeitstätigkeit wäre davon jedoch nicht betroffen.
Eine Solo-selbständie Sexarbeitende Person ist keine Prostitutionsstätte nach ProstSchG und auch keine genehmigungspflichtige Prostitutionsveranstaltung. Ausser sie würde z.B. "Bums-Parties" anbieten, dann müsste sie diese einstellen, ihre anderweitige Sexarbeitstätigkeit wäre davon jedoch nicht betroffen.
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 30.Mär 2020, 15:54Man sollte es doch lieber z.Zt. lassen - auch wenn man meint nicht als Prostituierte zu agieren:
https://www.bild.de/bild-plus/regional/ ... .bild.html
https://www.bild.de/bild-plus/regional/ ... .bild.html
Bello e impossibile
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 30.Mär 2020, 16:03Juhu endlich ein Bild-Link! Geil! Ich dachte eigentlich die wollten dass wir als sexy Spargelstecher auf die Felder geschickt werden 

Alle 11 Minuten verhaut eine Domina einen Sklaven auf Dominaforum.net...
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Do, 02.Apr 2020, 13:28Wenn dem so wäre, würde ich mich diesem Job übergangsweise anschließen. :D
Bello e impossibile
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 20.Jul 2020, 01:39Das Corona-bedingte Verbot gilt auch für Dominas ... egal ob im Studio, Daheim, im Auto oder sonst wo, da auch Dominas mit deren Dienstleistungen unter das Prostitutionsschutzgesetz fallen.
Corona-Schutzverordnung :
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Zitat aus der aktuellen Fassung:
§ 7 Verbote
(4) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
Bußgeld für die Freier:
250 – 5.000 Euro
Nur so zur Kenntnis.
Corona-Schutzverordnung :
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Zitat aus der aktuellen Fassung:
§ 7 Verbote
(4) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
Bußgeld für die Freier:
250 – 5.000 Euro
Nur so zur Kenntnis.
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 20.Jul 2020, 11:03OMG!
Alle Berliner Dominas! Sofort aufhören zu arbeiten!
Da hat uns endlich einer die Verordnung erklärt!!!!
Alle Berliner Dominas! Sofort aufhören zu arbeiten!
Da hat uns endlich einer die Verordnung erklärt!!!!
Re: Allgemeinverfügung Stadt Berlin
Mo, 20.Jul 2020, 11:04Kenbo, du jast leider übersehen, dass wir Mitte März die erste Berliner VO diskutiert haben, die aus der du zitierst ist schon der 3. Nachschlag.