Ah ja, du sagtest es ja: das Verhältnis geht über ein reines Mietverhältnis weit hinaus.
In dem Fall ist er tatsächlich der Betreiber.
Er könnte sich ja komplett aus dem Geschäft zurückziehen und die Mietende völlig selbständig arbeiten lassen. Dann bräuchte er keine Konzessionierung.
Re: Künstlername für den " Hurenpass "
Do, 14.Dez 2017, 15:34Da hält sich mein Mitleid extrem in Grenzen.
Re: Künstlername für den " Hurenpass "
So, 08.Apr 2018, 19:35Ich finde es offen gestanden furchtbar, dass in einigen Städten die Sexarbeiter/-innen ihre Ausweise oder Alias-Ausweise bezahlen müssen. Bei mir war das mit keiner Gebühr verbunden. Wenn ich mich als Rechtsanwaltsgehilfin, Zahnarzthelferin, Automechanikerin oder Laborantin irgendwo einstellen lassen möchte, muss ich mir i.d.R. auch keinen diffamierenden Ausweis ausstellen lassen, den ich dann bezahlen muss. Nur in diesem Gewerbe wird man dergestalt bloßgestellt; wenn man das mal auf die reguläre Gesellschaft überträgt, wäre das ja so, als müsste ich meinen Arbeitsvertrag bezahlen...
Viel wichtiger ist, dass der Aliasname des Hurenpasses und der des Gesundheitsausweises übereinstimmen.
Natürlich ergibt das für die Ämter Sinn, man ist leichter zu identifizieren, sollten diese auf die Idee kommen jemanden zu suchen, beispielsweise auf Inseratsseiten. Mir wärs auch lieber, wenn man meine Arbeit erleichtern würde und ich nur noch einen Stempel draufsetzen müsste, dann könnte ich mehr Zeit darauf verwenden das perfekte Verhältnis für Kakaopulver und Milch zu finden...UnArtiger hat geschrieben:Auch wies das Amt drauf hin, dass es extrem Sinn machen würde wenn Aliasname und der Name unter welchem die Dame aktiv sind identisch sind um Probleme zu vermeiden.
Dann ist der Betreiber offen gestanden zu blöd gewesen nebst dem Namen auch noch andere signifikante Daten des Ausweises abzuschreiben, welche zwei Alice Schwarzers im selben Bordellbetrieb auseinanderhalten.UnArtiger hat geschrieben:Nix ist unmöglich, jedoch sagt das Amt nicht umsonst, wenn Aliasname und der Name unter welchem die Dame nach aussen hin tätig ist nicht zusammen passen, dass es Probleme geben kann, denn die hat man damit schon als Betreiber in der Buchführung.
Viel wichtiger ist, dass der Aliasname des Hurenpasses und der des Gesundheitsausweises übereinstimmen.
Möglicherweise ist das ein betreiberspezifisches Problem, aber ich wurde gar nicht nach einem "Werbenamen" gefragt beim Amt.UnArtiger hat geschrieben:Wie ist denn ihr Infostand, verknüpft das Amt offiziell intern den Aliasnamen mit den Namen unter dem die Dame Werbung macht ? Anders kann es nicht funktionieren die Damen zuzuordnen.
Das Ordnungsamt, bei dem ich mir den Ausweis hab ausstellen lassen, hat mein bereits ausgefülltes Formular in die Hand gedrückt bekommen (das konnte man sich online bereits runterladen vor dem 01.07.17), wo ich sämtliche Bundesländer eingetragen hab. Ich reise zwar nicht, aber ich möchte mir die Möglichkeit offenhalten, auch in anderen Städten zu arbeiten, wenn es sich mal ergibt.Lana. hat geschrieben:Ich musste meinen Künslernamen angeben sowie auch die Städte, wo ich aktiv bin. Bei mir wurde Dortmund als Wirkungstätte eingetragen.
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