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Re: Künstlername für den " Hurenpass "

So, 08.Apr 2018, 19:35
Ich finde es offen gestanden furchtbar, dass in einigen Städten die Sexarbeiter/-innen ihre Ausweise oder Alias-Ausweise bezahlen müssen. Bei mir war das mit keiner Gebühr verbunden. Wenn ich mich als Rechtsanwaltsgehilfin, Zahnarzthelferin, Automechanikerin oder Laborantin irgendwo einstellen lassen möchte, muss ich mir i.d.R. auch keinen diffamierenden Ausweis ausstellen lassen, den ich dann bezahlen muss. Nur in diesem Gewerbe wird man dergestalt bloßgestellt; wenn man das mal auf die reguläre Gesellschaft überträgt, wäre das ja so, als müsste ich meinen Arbeitsvertrag bezahlen...
UnArtiger hat geschrieben:Auch wies das Amt drauf hin, dass es extrem Sinn machen würde wenn Aliasname und der Name unter welchem die Dame aktiv sind identisch sind um Probleme zu vermeiden.
Natürlich ergibt das für die Ämter Sinn, man ist leichter zu identifizieren, sollten diese auf die Idee kommen jemanden zu suchen, beispielsweise auf Inseratsseiten. Mir wärs auch lieber, wenn man meine Arbeit erleichtern würde und ich nur noch einen Stempel draufsetzen müsste, dann könnte ich mehr Zeit darauf verwenden das perfekte Verhältnis für Kakaopulver und Milch zu finden...
UnArtiger hat geschrieben:Nix ist unmöglich, jedoch sagt das Amt nicht umsonst, wenn Aliasname und der Name unter welchem die Dame nach aussen hin tätig ist nicht zusammen passen, dass es Probleme geben kann, denn die hat man damit schon als Betreiber in der Buchführung.
Dann ist der Betreiber offen gestanden zu blöd gewesen nebst dem Namen auch noch andere signifikante Daten des Ausweises abzuschreiben, welche zwei Alice Schwarzers im selben Bordellbetrieb auseinanderhalten.
Viel wichtiger ist, dass der Aliasname des Hurenpasses und der des Gesundheitsausweises übereinstimmen.
UnArtiger hat geschrieben:Wie ist denn ihr Infostand, verknüpft das Amt offiziell intern den Aliasnamen mit den Namen unter dem die Dame Werbung macht ? Anders kann es nicht funktionieren die Damen zuzuordnen.
Möglicherweise ist das ein betreiberspezifisches Problem, aber ich wurde gar nicht nach einem "Werbenamen" gefragt beim Amt.
Lana. hat geschrieben:Ich musste meinen Künslernamen angeben sowie auch die Städte, wo ich aktiv bin. Bei mir wurde Dortmund als Wirkungstätte eingetragen.
Das Ordnungsamt, bei dem ich mir den Ausweis hab ausstellen lassen, hat mein bereits ausgefülltes Formular in die Hand gedrückt bekommen (das konnte man sich online bereits runterladen vor dem 01.07.17), wo ich sämtliche Bundesländer eingetragen hab. Ich reise zwar nicht, aber ich möchte mir die Möglichkeit offenhalten, auch in anderen Städten zu arbeiten, wenn es sich mal ergibt.
"So where do you live, anyway?" - "Mostly in my head."
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