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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 06:35
Ich empfehle, bei allem, was man hier ausführt, besonders an die außenstehenden Leserinnen zu denken, die noch lange nicht so im Thema sind wie einige hier, nach übersichtlichen Infos suchen, um auf deren Gang zu den Behörden zwecks Ausstellen derer Erlaubnis vorbereitet zu sein.

Was hier passiert, ist Austausch in tiefergehender Ebene, ein Schlagabtausch weniger, die sich gegenseitig mit deren Kenntnissen befüllen ;-)
Nur was hat der Laie davon? Die verstehen nur Bahnhof und hören nach zwei Sätzen auf zu lesen, weil sie nicht mehr durchblicken.

Im Ergebnis erstellt die Galerie de Sade nunmehr eine gesonderte Webseite, eine Übersicht, wo prägnant aufgeführt ist, was Anmelderin erwartet, auch, um hierfür gewisse Ängste zu nehmen.

- Für mich Kern ist, dass vor dem Gang zum Gesundheitsamt eine Gewerbeanmeldung vorliegen muss
- das ohne Pass öffentliches Werben nicht mehr geht, weil mit Werbung auch der professionelle Status vorausgesetzt ist, es ohne Werbung oder Öffentlichkeit aber an Gästen und Umsatz fehlen wird und schon deshalb der Gang zur Behörde unerlässlich ist
- das nicht jede Frage auf einem Fragebogen zwingend beantwortet werden muss, es aber nicht bedeutsam sein dürfte, wenn man es doch durchführt ( das möge jede für sich entscheiden )
- das alles inhaltlich von Bundesland und Stadt zu Bundesland und Stadt ein wenig variert, z. B. alles Vorgängen in einem Termin oder halt noch den einen oder anderen Gang extra
- das man sich gemeinhin dort den Pass abholt, wo man überwiegend tätig ist und dies keinesfalls am eigenem Wohnsitz zu geschehen hat, die Daten aber dennoch weitergegeben werden.

Wenn ich was vergessen habe, trage ich es gerne nach.
Von allgemeinem Interesse sind originär Erfahrungen von Frauen bezogen auf die Städte zur Anmeldung - davon gerne viel mehr.



DomHunter
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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 09:34
Für mich Kern ist, dass vor dem Gang zum Gesundheitsamt eine Gewerbeanmeldung vorliegen muss
Nein. Für die Ausübung der Prostitution ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Als SW reicht es völlig aus, eine Steuernummer beim Fa zu beantragen / zu haben.

Gruß,
Lady Tanja
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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 09:46
Im Ergebnis erstellt die Galerie de Sade nunmehr eine gesonderte Webseite, eine Übersicht, wo prägnant aufgeführt ist, was Anmelderin erwartet, auch, um hierfür gewisse Ängste zu nehmen.
Halte ich nicht für sinnvoll.
Der Gesetzestext inklusive der beizufügenden Papiere und der Anmeldefristen ist im Internet abrufbar.
Das jeweilige Procedere ist abhängig von Bundesland/Kommune. Informationen darüber haben die meisten Behörden auf ihren HPs aufgeführt.



Gruß,
Lady Tanja
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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 11:22
DomHunter hat geschrieben: - Für mich Kern ist, dass vor dem Gang zum Gesundheitsamt eine Gewerbeanmeldung vorliegen muss
Falsch §6 GewO
Die Tätigkeit der Prostituierten ist ausgenommen.
Spätestens bei der REGISTRIERUNG auf der ORDNUNGSBEHÖRDE (also dort wo der HURENPASS) ausgestellt wird, werden die Meldedaten an das zuständige FINANZAMT weitergeleitet.
Also selbst wenn jemand noch nicht mal ne Steuernummer wegen der Selbständigkeit hat, kriegt er oder die spätestens dann automatisch. Und die Finanzbehörde wird in Kenntnis gesetzt, dass die Person der Prostitution nachgeht.
DomHunter hat geschrieben:- das ohne Pass öffentliches Werben nicht mehr geht, weil mit Werbung auch der professionelle Status vorausgesetzt ist, es ohne Werbung oder Öffentlichkeit aber an Gästen und Umsatz fehlen wird und schon deshalb der Gang zur Behörde unerlässlich ist
Bleibt fraglich, wie die Werbeplatzanbietenden das mit der Anmeldung handhaben. Ich warte ja schon darauf, dass die erste Person einen Nachweis sehen will. Das darf sie nämlich nicht einfach so (im ProstSchG nachlesen, wer den Hurenausweis sehgen darf).
Werbung ist auch als unangemeldete Person erst mal nicht verboten. Nur Werbung mit Schwangeren, ungeschützten Praktiken oder menschenunwürdigen Praktiken ist verboten.

DomHunter hat geschrieben:- das nicht jede Frage auf einem Fragebogen zwingend beantwortet werden muss, es aber nicht bedeutsam sein dürfte, wenn man es doch durchführt ( das möge jede für sich entscheiden )
Fragebögen sind nicht zulässig in der Gesundheitsberatung. Schon gar nicht das Abfragen diverser Gesundheitszustände. Ich werde das beim Ministerium ansprechen.
DomHunter hat geschrieben:- das alles inhaltlich von Bundesland und Stadt zu Bundesland und Stadt ein wenig variert, z. B. alles Vorgängen in einem Termin oder halt noch den einen oder anderen Gang extra
"Ein wenig variiert" Oder komplett unterschiedlich abläuft, inklusive Preisgestaltung, räumlicher Verortung, etc.

DomHunter hat geschrieben:- das man sich gemeinhin dort den Pass abholt, wo man überwiegend tätig ist und dies keinesfalls am eigenem Wohnsitz zu geschehen hat, die Daten aber dennoch weitergegeben werden.
Die Daten werden nicht zwingend an diverse Gemeinden oder Kommunen weitergegeben, nur unter bestimmten Vorraussetzungen.
Die Daten werden aber weitergegeben, zum Beispiel ans Finanzamt.

Wenn man das Pech hat, in einem Bundesland zu wohnen, dass nur 1 oder 2 Meldestellen zur Verfügung stellt und man dann auch noch dort in dieser Stadt wohnt, sieht es schon mau aus. Vor allem, wenn man in diesem Bundesland auch noch überwiegend, oder fast ausschliesslich arbeitet. Wie das aber genau verfolgt wird, bleibt abzuwarten. NOCH GIBT ES JA NOCH NICHT MAL ÜBERALL MELDEMÖGLICHKEITEN.

Funfact: Die gewählte Meldebehörde bleibt für die Dauer der Tätigkeit für alle Angelegenheiten diesbezüglich zuständig. Sollte man wissen, wenn man nicht ständig ein paar Hundert Kilometer weit reisen will.

Ich empfehle dringend die Lektüre http://www.berufsverband-sexarbeit.de oder den Besuch einer Infoveranstaltung.
Zuletzt geändert von Lady Velvet Steel am Do, 12.Okt 2017, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
Lady Velvet Steel

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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 12:28
Einen Punkt zu Tanja:

Du magst es nicht für sinnvoll halten, wir hier aber schon - denn Gesetzestexte gehören in eine allgemeine Übersicht auch gar nicht rein.
Und wenn sich darüber hinaus eine Anbieterin näher informieren möchte, was ich grundsätzlich anrate, dann steht es ihr frei, das auch zu tun.

Ein weiterer zu Velvet Steel:

Praktisch zählen Frauen, die werben, beim FA und auch woanders erstmal als professionelle Anbieterinnen, die mit Prostitution Geld verdienen mit allen sich daraus möglicherweise ergebenen Folge-Erscheinungen.
Theoretisch mag ja alles stimmen, was du ausführst, ich bin mir aber sicher, dass ein sauberes Gewerbe einem langfristig sorgenfreiem Arbeiten auch in dieser Hinsicht sehr zum Vorteil gereicht.
Hieraus resultiert der Tip oder Ratschlag - was die Einzelne dann tatsächlich macht, bleibt ihr überlassen.


DomHunter
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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 12:46
Argh. Die Gewerbeordnung gilt nicht für selbständig tätige Prostituierte.

§6 GewO
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__6.html

"(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare, der nach § 16 des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater, das Seelotswesen und die Tätigkeit der Prostituierten."

(Sorry, §14 war falsch vorher, ich korrigiere das im Anschluss).

Praktisch werden übrigens in Zukunft ganz viele Dinge zu ganz vielen Dingen zählen, aber darüber wissen wir jetzt noch nichts.

Faktisch ist aber, dass das WERBEN AN SICH nicht verboten ist und auch UNABHÄNGIG von einer Anmeldung passieren darf.

Faktisch ist auch, dass Werbetreibende erst mal KEIN RECHT haben, sich über den Stand der Anmeldung zu informieren. BETREIBER VON PROSTITUTIONSSTÄTTEN haben jedoch die PFLICHT die Gültigkeit der Anmeldung zu überprüfen.

Wahrscheinlich werden übereifrige Werbetreibende versuchen, sich gültige Hurenausweise vorlegen zu lassen. Davon rate ich aber ab, sowohl das zeigen lassen, als auch das Vorzeigen des Hurenausweises an irgendwelche Leute, die nicht BERECHTIGT sind das Ding zu sehen.

Natürlich wird eine hauptberufliche Sexarbeiterin sich womöglich lieber anmelden. Das Vorhandensein einer Werbeanzeige irgendwo ist aber per se erst mal nicht aussagekräftig genug.

Natürlich wird eine Diskrepanz zwischen einer Nichtanmeldung und umfangreicher (kostenpflichtiger) breit gestreuter Werbung und auch mangelnden Einkünften dem Finanzamt auffallen und womöglich zu einer Prüfung führen.

Es ist mir wichtig, NOCHMAL zu betonen, dass WERBETREIBENDE KEIN RECHT auf Vorlage des Hurenausweises haben und auch sonst nicht überprüfen können, ob die Werbende legitimiert arbeitet.

Selbständige Tätigkeit als Prostituierte ist von der Gewerbeordnung ausgeschlossen, ist also KEIN GEWERBE.

(Das muss ich wohl echt öfter betonen, bis man dass versteht.)
Lady Velvet Steel

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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 20:45
Du magst es nicht für sinnvoll halten, wir hier aber schon - denn Gesetzestexte gehören in eine allgemeine Übersicht auch gar nicht rein.
Und wenn sich darüber hinaus eine Anbieterin näher informieren möchte, was ich grundsätzlich anrate, dann steht es ihr frei, das auch zu tun.
Bleibt zu hoffen, daß in der GdS dann die Begrifflichkeiten von Registrierung, Anmeldepflicht, Gewerbeanmeldung, Konzessionierung usw korrekt erklärt werden, und nicht - wie hier - ständig durcheinandergewürfelt werden.

Gruß,
Lady Tanja
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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Do, 12.Okt 2017, 22:16
Lady Velvet Steel schrieb:
(Das muss ich wohl echt öfter betonen, bis man dass versteht.)
Alles verständlich! Auch Tanja und Lady Jill sind zumindest bei mir angekommen.
Die Herren dagegen scheinen sich grade eher zu brüsten und völlig aneinander vorbei zu diskutieren. Ich brauch eine Aspirin. duz
+++Was du in anderen entzünden willst, muss in dir selbst brennen+++

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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Fr, 13.Okt 2017, 23:01
@ LadyVelvet
Es ist mir wichtig, NOCHMAL zu betonen, dass WERBETREIBENDE KEIN RECHT auf Vorlage des Hurenausweises haben und auch sonst nicht überprüfen können, ob die Werbende legitimiert arbeitet.
Ist sicherlich richtig aber ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber wie sieht es den aus eine Werbung ist ein Vertrag kann nicht ein Werbentreibender vor eingehen des Vertrages verlangen entweder zeigst du mir den Hurenausweis oder ich gehe den Vertrag nicht ein?
Andere Frage kann der eine Klausel in den Werdevertrag einbringen die den(die) Inserenten/in fuer Folgekosten Regresspflichtig macht. Weil diese Gedankengaenge warden Werbetreibende auch haben plus sie warden ihre Anwaelte zu Rat ziehen.

Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Sa, 14.Okt 2017, 07:21
Was uns angeht als Werbetreibende, und das betrifft auch sicherlich die anderen gängigen Portale, besteht überhaupt kein Anlass, sich da irgend etwas zeigen lassen zu wollen. Zum einen gar kein Recht, zum Anderen überhaupt kein Interesse.
Dahingehend evtl. zu spekulieren, ist von Vorneherein überflüssig. Insofern bin ich dankbar, dass Reisender das klargestellt hat.

Mein Fazit zu allem:

- §§, Richtlinien und Datenschutz lesen sich gut auf dem Papier.
Ich halte aber Datenübermittlungen für wahrscheinlicher.
- Absichern und mehr zu machen, als unbedingt nötig, ist besser, als naiv zu sein und sich darauf zu verlassen, dass eben keine Weitergaben erfolgen.
- wer wirbt, gilt als professionelle Anbieterin. Das Gegenteil kann man immer behaupten im Ereignisfall, würde aber bedeuten, teuer gegen Windmühlen kämpfen zu müssen.

Macht lieber mehr, als zu wenig, dazu gehört für mich alles, was eine professionelle Anbieterin kennzeichnet: Gewerbeschein, Einkommensteuererklärungen und nun die Erlaubnis. - Ich - würde den Gang zum Amt wegen derselben niemals machen ohne eingetragenem Gewerbe, wenn ich zuvor offensiv mit meinem Service geworben habe und ich vorher weiß, dass die Frage zur eigenen Steuerentrichtung gestellt wird.

Kurze Info zu Hamburg Stand ca eine Woche zurück: 13 Frauen haben sich die Erlaubnis eingeholt, 150 Termine wurden vergeben.

Und auch weiterhin sind Erfahrungen von Frauen betreffend derer Erlaubniseinholungen sehr von Interesse. Damit helft ihr anderen.



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Re: Realer Ablauf einer Registrierung beim Gesundheitsamt

Sa, 14.Okt 2017, 08:36
Kurze Info zu Hamburg Stand ca eine Woche zurück: 13 Frauen haben sich die Erlaubnis eingeholt, 150 Termine wurden vergeben.
Berichtigend dazu: Dies sind Zahlen bezüglich der Gesundheitsberatung. Eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde (Fabea Pro) zur Erlangung des Hurenausweises ist in Hamburg noch nicht möglich (Start ab 16.10.17).

Ich verweise dazu gerne auf: http://www.hamburg.de/prostitution/

Und nochmal: Eine Gewerbeanmeldung ist für SW nicht notwendig. Es langt eine Steuernummer.

Gruß,
Lady Tanja
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