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Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Sa, 03.Jun 2017, 07:15
Wir müssen uns ja ab sofort als "Prostituierte" registrieren lassen und zwar an dem Ort, an dem wir hauptsächlich tätig sind.

Ich z.B. reise sehr viel. Wie wird das da gehandhabt?

Muss ich mich dann an jedem Ort registrieren lassen, an dem ich meine Tätigkeit ausübe oder nur da, wo ich am meisten bin?

Mir ist das etwas unklar. Freue mich auf geistreichen Austausch.

Beste Grüße
Noa

Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Sa, 03.Jun 2017, 12:27
Hallo Noa,

das ProstSchG gilt zwar ab dem 1.7.17, aber für Personen, die schon vor dem 1.7. in der Prostitution tätig sind, gilt eine Frist bis zum 1.1.18.

Du darfst Dir also getrost noch Zeit lassen.
Die meisten Bundesländer sind auch noch gar nicht so weit, irgendwelche Registrierungen vorzunehmen.

Dann wird es wohl so sein, dass Du bei einer Behörde in einem Bundesland Deiner Wahl die Registrierung vornehmen lassen kannst, dort aber auch alle Kommunen angeben kannst, in denen eine Tätigkeit geplant ist. Bei der Auswahl der Registrierungsstelle würde ich empfehlen besondere Vorsicht walten zu lassen, denn diese Stelle wird auch weiterhin für Dich zuständig sein.

Ob und wie einige Bundesländer bestimmte Sonderanforderungen haben werden, ist noch unklar.

Also: Vorerst brauchst Du noch nichts tun.

Falls Du weitere Fragen hast (und das gilt übrigens für alle Kolleg*innen) darfst Du mich gerne anrufen.

Kollegiale Grüße
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
0152 / 347 130 51

Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Sa, 03.Jun 2017, 13:26
Also kann Domina aus Hamburg nach Frankfurt fahren, zum passenden Amt gehen und sich auch für andere Städte konzessionieren lassen.
Genau hier herrscht viel Unsicherheit, einige leben ländlich bzw. sie hätten Nachteile, wenn sich " Prostitution " in ihrem Umfeld rumsprechen würde.
Wenn es dabei bleibt, wäre das ja positiv.

Gerade dazu gefunden:
http://www.fr.de/politik/prostitutionsg ... -a-1290146
" Künstlername Alice Schwarzer und für alle 11000 Gemeinden anmelden gleichzeitig " ---> :-)



DomHunter
( ...Strap-it-On... )
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http://www.flash-emotions.com
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http://www.domina-portrait.com

Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Sa, 03.Jun 2017, 14:01
So ganz 100% klar ist das noch nicht - ich warte zum Beispiel gerade auf 2 Kommentare zum ProstSchG, die hoffentlich ein wenig Klärung bringen.

Die meisten Bundesländer sind noch gar nicht sortiert.

Aber ich vermute sehr stark, dass man sich tatsächlich auch woanders anmelden kann, zumindest was die Kommune betrifft. Ob man tatsächlich auch ein anderes Bundesland "benutzen" kann ist noch ungeklärt.

Das mit den 11000 Komunen eintragen zu lassen ist eine nette Idee. Tatsächlich kann man aber Kommunen ODER Bundesländer eintragen lassen.

Tatsächlich werde ich aber auch mit dieser Liste hinspazieren zur Anmeldung. Mal sehen, ob das nicht gestatten eine Klage vor dem verwaltungsgericht rechtfertigt.
Vorher werde ich mich aber tatsächlich noch mal juristisch rückversichern, ob das Angeben einer Kommune im Sperrbezirk völlig rechtlich unproblematisch ist. Manchmal schiesst da DC nämlich mit "guten Ideen" über das Ziel hinaus.

Ich denke auch, dass bei dieser Aktion nicht sehr viele mitmachen werden. Zu gross ist die Angst, nicht arbeiten zu dürfen. das ist für viele Kolleg*innen dann tatsächlich existenzgefährdent.

Was ich aber alle Nicht-Sexarbeitenden bitten möchte:

MELDET EUCH AUS SOLIDARITÄT AN!
Oder zumindest: durchlauft den Anmeldeprozess, um euch dann in letzter Minute GEGEN die Tätigkeit zu entscheiden.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
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Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Sa, 03.Jun 2017, 17:48
Neueste Erkenntnisse.

Kurzkommentar des ProstSchG von Manfred Büttner (ein Diplomfinanzwirt, der wohl vollständig auf den Opferdiskurs heraingefallen ist, und am Gesetz mitgearbeitet hat).

"Es steht Prostituierten nicht frei, eine beliebige Behörde [...] zu wählen. Vielmehr ist die Behörde nach Landesrecht örtlich zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit (zunächst) vorwiegend ausgeübt werden soll. [...]"

Ich lese das so: wenn Du überwiegend in Niedersachsen arbeitest, musst Du Dich dort anmelden. Du musst dann der Behörde auch jede Änderung an deinem Arbeitsort mitteilen, und zwar der Behörde in Niedersachsen. Die Gesundheitsberatung muss auch dort erfolgen.

zu beachten ist auch:

"Abweichende landesrechtliche Vorschriften können ggf. neben der Anmeldung bei der zentral zuständigen Behörde[...] eine zusätzliche persönliche Anmeldung in den jeweiligen Tätigkeitsländern erforderlich machen."

Du wirst Dich also schn mal darauf einstellen könne, dass Du dann in Bayern schon mal extra zur Anmeldung dackeln darfst.

Es kann sogar auch sein, dass Bundesländer beschliessen, dass die Anmeldung räumlich beschränkt ist (also nur in ihrem Bundesland gilt).
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
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Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Mo, 05.Jun 2017, 11:03
Damit bist Du in ausgezeichneter Gesellschaft, denn in den meisten Bundesländern ist das ebenfalls nicht klar.

Bayern ist natürlich schon fertig, und zumindest in München soll man sich ab dem 1.7. schon beraten und anmelden lassen können.

In den anderen Bundesländern wird gerade fieberhaft gearbeitet. Oft wird es beim Ordnungs- oder Gewerbeamt angesiedelt sein, aber durchaus nicht überall.

Sobald informationen freigegeben werden, pflegen wir sie in unsere Karte ein:
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/deutschland
Du brauchst dann nur die Stadt eingeben, in der Du arbeiten willst und schon werden dir alle relevanten adressen angezeigt.

Achtung! Vorerst ist nur München mit der Meldestelle vertreten, der Rest weiss noch nicht, wo und wie sie es umsetzen werden.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
0152 / 347 130 51

Re: Registrierungspflicht für Prostituierte | Frage

Mo, 05.Jun 2017, 11:53
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Damit bist Du in ausgezeichneter Gesellschaft, denn in den meisten Bundesländern ist das ebenfalls nicht klar.

Bayern ist natürlich schon fertig, und zumindest in München soll man sich ab dem 1.7. schon beraten und anmelden lassen können.

In den anderen Bundesländern wird gerade fieberhaft gearbeitet. Oft wird es beim Ordnungs- oder Gewerbeamt angesiedelt sein, aber durchaus nicht überall.

Sobald informationen freigegeben werden, pflegen wir sie in unsere Karte ein:
https://www.berufsverband-sexarbeit.de/deutschland
Du brauchst dann nur die Stadt eingeben, in der Du arbeiten willst und schon werden dir alle relevanten adressen angezeigt.

Achtung! Vorerst ist nur München mit der Meldestelle vertreten, der Rest weiss noch nicht, wo und wie sie es umsetzen werden.
Vielen Dank :)
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