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Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15 Tage

Mo, 15.Mai 2017, 14:34
Hallo Liebe Forumsgemeinde ich frage mich ob sich eigentlich niemand ernsthaft Gedanken darüber macht.
Es sind nur noch wenige Tage bis es in Kraft tritt und mit Ihm werden massive Änderungen auch die BDSM Studio Szene betreffen.
Aber zum allgemeinen erstaunen äussert sich dazu anscheinend niemand.
Oder für all jene die wirklich keine Ahnung haben hier an dieser Stelle mal etwas zum nachlesen.


https://www.prostituiertenschutzgesetz.info

Viele Grüsse Amber

http://www.le-salon-bizarre.com
lesalonbizarre@gmail.com
0202 / 76 999 17

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 16:21
Mylady Amber hat geschrieben:Hallo Liebe Forumsgemeinde ich frage mich ob sich eigentlich niemand ernsthaft Gedanken darüber macht.
Es sind nur noch wenige Tage bis es in Kraft tritt und mit Ihm werden massive Änderungen auch die BDSM Studio Szene betreffen.
Aber zum allgemeinen erstaunen äussert sich dazu anscheinend niemand.
Oder für all jene die wirklich keine Ahnung haben hier an dieser Stelle mal etwas zum nachlesen.
Ich hatte mal bei einigen Studiobesuchen die Damen darauf angesprochen, ob sie weiter machen oder aufhören, da diese dem Anschein nach die Sexwork als 2.Job ausüben.
Über die Antworten war ich doch überrascht. Denn alle sahen, meiner Meinung nach, das ganze sehr locker und machten sich keine großen Gedanken über die Auswirkungen wie zB. Registrierung.
Entweder macht sich wirklich keine(r) ernsthafte Gedanken drüber, oder es geht allen am Gesäß vorbei. Nach dem Motto abwarten und Tee trinken bzw. was soll´s.

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 16:50
In Bayern gibt es diese Anmeldepflicht schon und dennoch ist z. B. München weiterhin attraktiv für Gastdamen geblieben.

Die Kondompflicht ist für meine Praktiken (klassische Domina) nicht relevant, aber diese begrüße ich. Alles andere als der Einsatz von Kondomen ist Harakiri. Die Frage ist allerdings, ob sich in der Praxis diesbezüglich etwas ändert.

Befürchtungen habe ich nur bezüglich dieser "Gangbang"-Parties. Nicht, dass am Ende davon Parties betroffen sind, die eigentlich kein "Gangbang" sind.

Grüße

Meriten
Was du nicht willst, das man dir tu,
das füg auch keinem anderen zu
(es sei denn, dein Partner ist maso)

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 17:57
Es ist mit dem anmelden als Prostiuierte nicht getan.
Studio Besitzer müssen ihren Betrieb anmelden und eine Zuverlässigkeitsprüfung machen, die alle drei Jahre wiederholt werden muss ( bezahlt ).
Auch verlieren Studiobetreiber ihre Konzession sofern sie unangemeldete Prostituierte in ihrem Betrieb tätig werden lassen.
Auch wer nur einen Raum anmietet muss Konsessionieren, wer an eine weitere Person vermietet eine Zuverlässigkeitsprüfung machen.
Behörden verfügen auch über Internet und Telefon sollte man bedenken.
Wer sich nicht anmeldet könnte faktisch nicht mehr werben.
Es wäre naiv schätze ich zu glauben die Städte würden es nicht umsetzen.

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 18:14
Und Meriten
leider werden SM -Partys in Studios betroffen sein.
Weil jede einzelne Veranstaltung als Prostiutions Veranstaltung beantragt und erlaubt werden muss und bestimmt mit Gebühren belegt wird.
Da stellt sich für den Einzelnen dann die Frage steht der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis von Freude und Ertrag.
Nach dem bekannt wurde, dass dies der Fall sein wird haben wir unsrere After Work Events nicht mehr angeboten.
Schade

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 19:13
@ Mylady Amber, Lady Velvet Steel
Da ihr euch ja auch für eure Kolleginen und für die Berufsgruppe überhaupt einsetzt mal eine Frage:
Wie viele Kolleginnen und Studiobetreiber(innen) melden sich den bei euch um Infos zB. zu baurechtlichen Dingen zu bekommen.
Denn so wie ich die Diskusionen im OffTopic Bereich bisher verfolgte, ist dies auch ein wichtiger Punkt in dem Neuen Gesetzt.
Wenn Brandschutz (dazu gehören auch Fluchtwege und deren Kennzeichnung, griffbereite Feuerlöscher usw. ) nicht eingehalten wird bzw. aus baulicher Sicht nicht umgesetzt werden kann, kann das Studio ebenfalls dicht gemacht werden. ( so habe ich die Auszüge aus dem Gesetzt verstanden)
Ich glaube da sind Registrierung und Zuverlässigkeitsprüfung noch das geringste und kostengünstigste Übel was das neue Gesetz mit sich bringt.

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Mo, 15.Mai 2017, 22:14
Das Ganze ist zwar aegerlich. Aber aergerlich fuer wen? Klar 1. fuer unangemeldete Prostituierte 2. fuer Kunden weil sich das Angebot verknappen somit eventuell der Preis erhoehen wird.
Weiter? Es werden Auflagen gemacht fuer Studios. Etablierte Studios werden dies einfach loesen auch wenn es eventuell(aergerliche) Kosten fordert.
Auch Oralverkehr AO wird verboten sein. Im SM Bereich eh nur mit Subs relevant. Was in der Session passiert kontrolliert eh niemand, einziges manko wenn eine Domme wirklich damit geworben hat geht DAS jetzt nicht mehr.

Das war nur eine grobe Aufzeichnung. Aber wirklich? Ja mir misfaellt diese Gesetz auch. Aber ich glaube fuer mich als Kunde zumal einer der hauptsaechlich in Laufhaeuser selten in Wohnungsbordelle nie in Studios geht das Problem nicht so arg sein wird. Reelle Damen werden zwar Probleme haben aber auch den Vorteil das viele unreelle Damen ploetzlich als Konkurenz wegfallen.

Insofern werd ich der Sache recht entspannt entgegen sehen.

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Di, 16.Mai 2017, 04:12
Danke, Mylady Amber für das Aufmerksammachen auf dieses Thema.

Ich habe das hier auch schon mal in einem anderen Unerforum gesehen. Aber wer tut sich schon 26 Seiten an.

Für die Interessieren hier der Link zu dem Gesetzestext der am 1.7. in Kraft tritt:

https://www.bmfsfj.de/blob/80776/fff465 ... f-data.pdf

Ist schon bekannt was die Gemeinden der Zunft für eine Registrieung oder eine Party-Anmaldung an Euro abverlangen dürfen?

Viellicht ist das ja garnicht so viel und der Unostenbeitrag für eine Party steigt nicht mehr als 5 bis 10 Euro.

Ansonsten schätze ich mal das zumindest Studios wie das Le Salon Bizarre nicht allzuviel Geld in die Umsetzung stecken müssen.

Da dürfte es vorrangig die Hinterhof-Bordelle und Hinterhof-Studios finaziell und in der personellen Besetzung treffen.

Hoffen wir das das nicht einen Schuß nach hinten gibt und die Zwangsprosstitution dann nicht komplett in das sexuelle Darknet abdriftet. Toi, toi, toi!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist im Sinne des Art. 5 GG geschrieben und auch als solcher zu verstehen.

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Di, 16.Mai 2017, 15:06
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Ich habe jetzt in diesem Thread keine Fragen entdeckt, die nicht im Thread zur Meldepflicht schon ausreichend beantwortet wurden.

Dort kann man das nachlesen.

Leider habe ich nicht wirklich die Zeit mich hier extra nochmal zu wiederholen.
Ich verlinke an dieser Stelle für den interessierten Leser zu LVs Thread:
topic41600.html
Mylady Amber hat geschrieben:Und Meriten
leider werden SM -Partys in Studios betroffen sein.
Weil jede einzelne Veranstaltung als Prostiutions Veranstaltung beantragt und erlaubt werden muss und bestimmt mit Gebühren belegt wird.
Da stellt sich für den Einzelnen dann die Frage steht der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis von Freude und Ertrag.
Nach dem bekannt wurde, dass dies der Fall sein wird haben wir unsrere After Work Events nicht mehr angeboten.
Schade
Danke für diese Info. Das ist dann in der Tat sehr schade.

Gruß
Meriten
Was du nicht willst, das man dir tu,
das füg auch keinem anderen zu
(es sei denn, dein Partner ist maso)

Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15

Di, 16.Mai 2017, 16:12
Bestandschutz hat nur wer Bestand hat, bedeutet eine Genehmigung vom Bauamt hat. Wer dies nicht hat kann sich nicht darauf berüfen wir sind hier ja schon seid xyz ... Jahren. Dies wäre so als ob man sagt wir haben hier seid 10 Jahren eine illegale Autoschrauberrei und warum regt man sich jetzt auf.
Die Bauerlaubnis ist nur einer von vielen Vorraussetzungen, die man benötigt für eine Konzession.


Auch unterscheiden die Kosten sich nicht groß weil die Behörden nach Aufwand abrechnen werden nicht nach Größe.
Die Unterschiede zwischen 1 Zimmer und 150 Zimmer sind nicht so groß wie sie sein sollten.

ZB.
Eine Stunde Arbeit werden mit 68 € berechnet
Erlaubnisantrag und Wiederholungsprüfung nach 3 Jahren je 500€ - 2500 €
Zuverlässigkeitsprüfung beschäftigte Person inclusive etwaiger Beschäftungsverbote 350 € - 1000€
Nachträgliche Auflagen 100€ - 1000€
Rücknahme, Erlaubniswideruf 500€ - 1500 €

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