Nun, einerseits hast du recht, aber die Baugenehmigung ist nur ein Bestandteil der Erlaubnis. Nur weil der Betrieb eine Bauerlaubnis hat bekommt er nicht zwangsläufig eine Konzession. ( Dies ist ein Problem des neuen Gesetzes).
Wenn du Wohnungen hast musst du sie auch Konsessionieren lassen und wenn du vermietest eine Betreiberzuverlässigkeitsprüfung machen.
Ein weiterer Punkt in dem du irrst ist, dass die meisten Betriebe eine gültige Bauerlaubnis haben.
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 17.Mai 2017, 07:44Mir stellt sich eine dringliche Frage, und vielleicht kann ja jemand ne Antwort geben:
Da ja eine Art "Prostituiertenausweispflicht" besteht und solche, die den nicht haben ab dem Juli illegal arbeiten, wie sieht es mit den Freiern aus, die eine Dame besuchen, die einen solchen Ausweis nicht besitzt? Werde ich dadurch auch zum Straftäter, oder darf ich im Vorfeld nach diesem Ausweis fragen um dies dann zu vermeiden?
Nur der spruch: "ja, ich hab einen" dürfte da ja nicht genügen.
wenn es eine Razzia geben sollte, stehe ich ja dann dumm da, denn sowas lässt sich ja nur durch ne aussage nicht beweisen. Also, wie finde ich zu 100% heraus, dass meine Dienstleiterin legal arbeitet?????
(mal ganz am rande: so wie amber das angeht finde ich äußerst vorbildlich! Da können sich einige ne scheibe von abschneiden!!!)
Da ja eine Art "Prostituiertenausweispflicht" besteht und solche, die den nicht haben ab dem Juli illegal arbeiten, wie sieht es mit den Freiern aus, die eine Dame besuchen, die einen solchen Ausweis nicht besitzt? Werde ich dadurch auch zum Straftäter, oder darf ich im Vorfeld nach diesem Ausweis fragen um dies dann zu vermeiden?
Nur der spruch: "ja, ich hab einen" dürfte da ja nicht genügen.
wenn es eine Razzia geben sollte, stehe ich ja dann dumm da, denn sowas lässt sich ja nur durch ne aussage nicht beweisen. Also, wie finde ich zu 100% heraus, dass meine Dienstleiterin legal arbeitet?????
(mal ganz am rande: so wie amber das angeht finde ich äußerst vorbildlich! Da können sich einige ne scheibe von abschneiden!!!)
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 17.Mai 2017, 09:56@rocknrollrocknroll2000 hat geschrieben:Mir stellt sich eine dringliche Frage, und vielleicht kann ja jemand ne Antwort geben:
Da ja eine Art "Prostituiertenausweispflicht" besteht und solche, die den nicht haben ab dem Juli illegal arbeiten, wie sieht es mit den Freiern aus, die eine Dame besuchen, die einen solchen Ausweis nicht besitzt? Werde ich dadurch auch zum Straftäter, oder darf ich im Vorfeld nach diesem Ausweis fragen um dies dann zu vermeiden?
Nur der spruch: "ja, ich hab einen" dürfte da ja nicht genügen.
wenn es eine Razzia geben sollte, stehe ich ja dann dumm da, denn sowas lässt sich ja nur durch ne aussage nicht beweisen. Also, wie finde ich zu 100% heraus, dass meine Dienstleiterin legal arbeitet?????
(mal ganz am rande: so wie amber das angeht finde ich äußerst vorbildlich! Da können sich einige ne scheibe von abschneiden!!!)
Gute Frage.
Wie ich das gelesen habe, geht aus dem Gesetz nicht hervor, dass der "Freier" in Pflcihten steht. Also hieße es, was das reine Prostituiertenschutzgesetz betrifft, bist Du als Freier raus.
Aber Du nutzt den Begriff des illegalen Arbeiten. Und da sind wir wieder in einem ganz anderen Bereich. Das ist wie auf dem Bau. Beschäftigst Du einen Handwerker, der "schwarz" bei Dir arbeitet, die Wände streicht, bla bla bla .... machst Du Dich strafbar, bzw. angreifbar.
Eine Dame, die die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes umgeht, umgeht bestimmt auch alle anderen rechtlichen Verpflichtungen. Da könnte es Dich möglicherweise dann tatsächlich treffen. Denn!!!!!
....wie sagt man: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!".
Aber dem Gefahren außerhalb des Prostituiertenschutzgesetzes bist Du als Freier möglicherweise sowieso schon heute, also auch in Zukunft ausgesetzt. Bis auf vielleicht wenige Ausnahmen, bleibt für das Außenverhältnis also grundsätzlich alles beim alten. Die Frage stellt sich allerdings, wenn Du z.B. die Dienstleisterin mehrfach bittest und aufforderst, den Geschlechtsverkehrs doch ohne Kondom auszuüben. Das z.B. ist nicht hinreichend bestimmt. Grundsätzlich könnte allein die Frage danach für den Freier eine rechtlich nachteilige Bewertung finden.
Ich persönlich finde das Prostituiertenschutzgesetz grundsätzlich gut.
Leider, wie es bei vielen Gesetzesneuschaffungen unsere Organe in letzter Zeit sehr häufig der Fall war und ist, sind diese vollkommen unausgegoren und hinreichend unbestimmt. Also genau das Gegenteil von dem was ein Gesetz bewirken soll. Ich könnte eine Reihe von Bespielen nennen, wo man sich sogar fragt, welche Hilfsschüler dort ein Mitbestimmungsrecht haben, weil jedes Mindestmaß an Demokratie bewusst missachtet wird.
Ich entschuldige mich an dieser Stelle bei jedem Hilfsschüler, dass ich ihn mit einem Politiker vergleiche. Es tut mir aufrichtig leid.
Ich persönlich glaube, das hinter solcher Gesetzgebung System steckt. Ist aber eine politische Diskussion und gehört nicht hier hin.
Ich weiß, geholfen habe ich dir nicht @rocknroll.
Kann man, wie gesagt, aber auch nicht.
Das Gesetz ist nicht hinreichend bestimmt und enthält, meines laienhaften Erachtens, deutliche Lücken. Aber wie gesagt. Das ist leider heute der Normalfall.
-j-
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 17.Mai 2017, 10:50und darin besteht meines Erachtens nach das ganze Problem für uns, wie justav treffend festgestellt hat, ist das Gesetz unzureichend.UnArtiger hat geschrieben:Das ist Job der Behörden und indirekt auch der Betreiber/Vermieter sich darum zu kümmern.
Aus Datenschutzgründen würden sicherlich viele dir garnicht ihren Ausweis zeigen wollen wenn z.B. kein Künstlername drinstehen.
nur nach äußeren Merkmalen zu gehen, die ganz eindeutig Illegalität ausweisen, ist mir nicht genug. und auch die Selbstbehauptung, dass es einen ausweis gibt, nicht. selbst in "seriösen" Häusern wird das ganze recht lapidar abgetan und da gehe ich ja eigentlich davon aus, dass die Damen alle angemeldet sind (hoffung stirbt ja bekanntlich zuletzt) und damit meine ich nicht mit scheintätigkeiten wie fotostudios, make-up Stylistinnen und was weiß ich noch alles. sollte ich in die Rädchen der Justiz geraten, nur weil die Dame zu faul oder zu fein war sich als prostituierte anzumelden oder der Betreiber sich darum zu kümmern, dass alles rechtens in seinem betrieb abläuft, habe ich ja nichts, was ich dagegen tun kann - siehe die von justav erwähnte Unwissenheit , die bekanntlich ja nicht vor strafe schützt.
Ich gehe jetzt ganz bewusst nicht auf die abgewrackten straßenstrich Mädels oder illegal zur Prostitution gezwungenen ein, denn da geh ich eh nicht hin, sondern ich rede hier über die hochgelobten Damen, die auch hier zum teil vertreten sind.
nur zum besseren Verständnis: ich bin absolut für legale Prostitution, denn sonst wäre ich nicht hier im Forum angemeldet. und es sollte für legale Damen/Herren in dem Gewerbe keine Nachteile in der Gesellschaft geben.
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 24.Mai 2017, 08:18Von ihm habe ich von mehreren Seiten Gutes gehört:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/
" Howard Chance " kommt zum einzelnen Betrieb und informiert sachkundig für dann tatsächlich faires, recht kleines Geld, und zwar individuell auf den einzelnen Betrieb bzw. die Frau bezogen. Buchautor, Publizist und, wie ich weiß, selber mal Betriebststätteninhaber gewesen.
Ich werfe mal einen Satz ( im Nachhinein von meinem RA bestätigt ) in den Raum:
" Jede konzessionierte Frau kann in der eigenen Wohnung ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie selber Mieterin ist ".
Eine weitere Untermieterin inklusive.
Das hier betrifft nicht wenige Frauen, auch kleine Studios.
Dann das Stichwort " Themenzimmervermietung ".
In dieser Richtung hat der Stichtag 1.7.17 Bedeutung.
Gemäß Link vom Unartigen ist die beschriebene Veranstaltung zahlenmäßig begrenzt, deshalb hier eine Alternative dazu für Beratung und " sich schlau machen ".
Zu neuen Prost-Gesetz ist ja alles schon hinlänglich gesagt - und doch ist Detailinformation und sich weiteres Wissen verschaffen angezeigt und auch nachgefragt.
Und ich hätte nicht gedacht und finde es sehr erfreulich, dass sich die allermeisten so aktiv auseinandersetzen und gründlich aufstellen, wie ich es landläufig mitbekomme.
In Bayern z. B. läuft es praktisch immer schon so, außer, dass man sich jetzt extra noch Papiere holt. Weder Panik, noch zu viel Gelassenheit ist angesagt - die goldene Mitte macht es.
DomHunter
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/
" Howard Chance " kommt zum einzelnen Betrieb und informiert sachkundig für dann tatsächlich faires, recht kleines Geld, und zwar individuell auf den einzelnen Betrieb bzw. die Frau bezogen. Buchautor, Publizist und, wie ich weiß, selber mal Betriebststätteninhaber gewesen.
Ich werfe mal einen Satz ( im Nachhinein von meinem RA bestätigt ) in den Raum:
" Jede konzessionierte Frau kann in der eigenen Wohnung ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie selber Mieterin ist ".
Eine weitere Untermieterin inklusive.
Das hier betrifft nicht wenige Frauen, auch kleine Studios.
Dann das Stichwort " Themenzimmervermietung ".
In dieser Richtung hat der Stichtag 1.7.17 Bedeutung.
Gemäß Link vom Unartigen ist die beschriebene Veranstaltung zahlenmäßig begrenzt, deshalb hier eine Alternative dazu für Beratung und " sich schlau machen ".
Zu neuen Prost-Gesetz ist ja alles schon hinlänglich gesagt - und doch ist Detailinformation und sich weiteres Wissen verschaffen angezeigt und auch nachgefragt.
Und ich hätte nicht gedacht und finde es sehr erfreulich, dass sich die allermeisten so aktiv auseinandersetzen und gründlich aufstellen, wie ich es landläufig mitbekomme.
In Bayern z. B. läuft es praktisch immer schon so, außer, dass man sich jetzt extra noch Papiere holt. Weder Panik, noch zu viel Gelassenheit ist angesagt - die goldene Mitte macht es.
DomHunter
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 24.Mai 2017, 09:41Von Howard Chance kann ich nur abraten.
Empfehle aber jedem, sich das mal live anzutun, dann eruebrigt sich jede Begruendung.
Empfehle aber jedem, sich das mal live anzutun, dann eruebrigt sich jede Begruendung.
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 24.Mai 2017, 10:38Howard Chance erwähnte ich erst, nachdem ich nunmehr drei verschiedene und allesamt positive Rückmeldungen erhalten hatte.
Seine Homepage gibt noch dazu einiges her nach meiner Meinung, ein Bild kann sich jede(r) selber machen.
Persönlich kenn ich ihn nicht.
Von mir aus lediglich als weitere Informationsquelle gedacht und, zusammengefasst, " Wissen " ist hier vorweg in jedem Fall wichtig. Bei den Ämtern " wissen " auch heute noch nicht alle wirklich, neutrale kompetente Anlaufstellen erscheinen mir da vorteilhaft - wer und wo auch immer.
Vielleicht können auch weitere Infoveranstaltungen beigesteuert werden, das nutzt jedem.
DomHunter
Seine Homepage gibt noch dazu einiges her nach meiner Meinung, ein Bild kann sich jede(r) selber machen.
Persönlich kenn ich ihn nicht.
Von mir aus lediglich als weitere Informationsquelle gedacht und, zusammengefasst, " Wissen " ist hier vorweg in jedem Fall wichtig. Bei den Ämtern " wissen " auch heute noch nicht alle wirklich, neutrale kompetente Anlaufstellen erscheinen mir da vorteilhaft - wer und wo auch immer.
Vielleicht können auch weitere Infoveranstaltungen beigesteuert werden, das nutzt jedem.
DomHunter
Re: Prostituiertenschutzgesetz 01.07.2017 noch 1 Monat + 15
Mi, 24.Mai 2017, 11:17@DomHunter:
Ich sag ja, treffen und eigene Meinung machen.
Ich kann nur dringend abraten, VOR ALLEM wenn es um die bezahlte Dienstleistung geht.
Ich sag ja, treffen und eigene Meinung machen.
Ich kann nur dringend abraten, VOR ALLEM wenn es um die bezahlte Dienstleistung geht.
Zuletzt geändert von Lady Velvet Steel am Mi, 24.Mai 2017, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.