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Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 28.Nov 2016, 20:36
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Nur richtig, solange sie in ihrer Meldewohnung alleine arbeiten.
Sobald auch nur eine Kollegin mitarbeitet oder das Studio nicht gleichzeitig die Wohnadresse ist, gilt es als Prostitutionsstätte.
Um Dich nicht falsch zu verstehen:

Unzweifelhaft darf keine weitere Person mitarbeiten.

Meines Erachtens liegt dann keine Prostitutionsstätte vor, wenn nur der Inhaberin der/des Wohnung/Studios sexuelle Dienstleistungen anbietet. Die Inhaberin darf ihr Studio eben nicht anderen Dominas etc. zur Verfügung stellen.

Wobei die Wohnadresse nicht zwingend die Hauptwohnung sein muss.

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Dafür wurde Table Dance wie im Pure Platinum nicht erfasst.

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Ich habe den Verband, für den Du, Lady VS, tätig bist, allerdings auch nicht in der parlamentarischen Lobbyliste gesehen.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 28.Nov 2016, 21:30
Die Ausnahme bezüglich der Konzessionierung besteht nur, wenn die Sexarbeitende in der Wohnung arbeitet. Solch Spezialfälle wir Einzelstudios, etc., versteht der Gesetzgeber (noch) nicht und Klagen sind zu erwarten. Ich würde mich aber gleichmal von irgendwelchen Hoffnungen auf Kulanz verabschieden.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass privatwohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen werden, nicht konzessioniert werden müssen, angemietete Gewerberäume jedoch schon. Um den Menschandel zu bekämpfen, du verstehst.

In der Lobbyliste stehen auch nur die Gruppierungen drin, die so regelmässig eingeladen werden, dass sie einen Hausausweis bekommen. Da sind wir meilenweit davon entfernt ;)
Lady Velvet Steel

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Re: Meldepflicht beschlossen

Di, 29.Nov 2016, 12:56
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Die Ausnahme bezüglich der Konzessionierung besteht nur, wenn die Sexarbeitende in der Wohnung arbeitet.
Da bin ich komplett bei Dir.
Solch Spezialfälle wir Einzelstudios, etc., versteht der Gesetzgeber (noch) nicht und Klagen sind zu erwarten. Ich würde mich aber gleichmal von irgendwelchen Hoffnungen auf Kulanz verabschieden.
Letzlich müsste man die entsprechenden Verordnungen abwarten.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass privatwohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen werden, nicht konzessioniert werden müssen, angemietete Gewerberäume jedoch schon.
Kann sein, dass der gewerbliche Vermieter in dem Fall zum Betreiber wird und eine Konzession braucht. Üblicherweise ist Vermietung aber kein Gewerbebetrieb.
Um den Menschandel zu bekämpfen, du verstehst.
Ging es nicht auch darum Frauen wie Dich zu schützen...?
In der Lobbyliste stehen auch nur die Gruppierungen drin, die so regelmässig eingeladen werden, dass sie einen Hausausweis bekommen. Da sind wir meilenweit davon entfernt ;)
OK. Ich kenne Eure Verbands-Strukturen letztlich nicht und auch nicht den Fokus Eurer Tätigkeit zumal es mehrere Verbände gibt. Soweit ich das auf dem ersten Blick sehe, erfolgt das alles im Wesentlichen ehrenamtlich - es gibt also keinen Profit-Bereich innerhalb des Verbandes.
UnArtiger hat geschrieben:Ich hatte heute mein Gewerbe abgemeldet zur Vermietung. Interessant war das man mir geraten hat die Räumlichkeit selber nicht aus der Liste streichen zu lassen um sich die Tür offen zu behalten da man so unter die Bestandsregelung fallen würde, auf dem Amt scheint man gut informiert.
Hinsichtlich der Vorschriften über Räumlichkeiten für neue Prostitutionsstätten sicher nicht verkehrt, denn das würde einem Betreiber erhebliche Umbaukosten ersparen.
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Man beachte, dass die Begriffsbestimmung des Referentenentwurfes nicht als offizieller Kommentar zum ProstSchG zu verstehen ist.
Es gibt auch noch keinen Kommentar.
DomHunter hat geschrieben:Agiert die Person im Studio oder in der privaten Wohnung alleine, entfällt jede Betriebststättenkonzessionspflicht. Die Räumlichkeiten sind als privat anzusehen.
Die Personenkonzessionspflicht bleibt.
Das sehe ich auch so.
- Sobald eine zweite Dame hinzukommt, also eine Vermietung stattfindet, wird es eine Betriebsstätte mit Betriebsstättenkonzessionierung.
Sehe ich auch so. Wobei es keine Rolle spielt, ob die weitere Person das Studio mietet oder anderweitig bei der Betreiberin mitarbeitet.
Es geht also um den Fakt der Vermietung an sich, deshalb muss eben auch dann eine Konzession her, sofern derselbe Vermieter jeweils eine Frau in verschiedenen Appartments unterbringt.
Ich sehe das so, dass es eben nicht nur auf (Unter-)Vermietung beschränkt ist, sondern auch bei selbstständiger Mitarbeit oder in einem möglichen Anstellungsverhältnis zum Tragen kommt.

Was den Vermieter betrifft, so muss dann tatsächlich die Vorraussetzung vorliegen, dass er Prostituierte gezielt unterbringt.

Bei einer reinen gewerblichen Vermietung, wo dem Mieter die Nutzung der Immobilie überlassen wird, sehe ich das so nicht. Und schon gar nicht, wenn der Vermieter nichts von der Tätigkeit seiner Mieterin weis.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mi, 30.Nov 2016, 15:44
UnArtiger hat geschrieben:Gibt es denn viele Vermittlungsplattformen für Dominas ? Mit fällt da jetzt keine direkt so ein. Es mag sein, daß es ein paar Escortagenturen gibt die auch Dominas vermitteln.
Ich habe auch an die Escortagenturen gedacht, die als Betreiber darunter fallen werden.

Werbeplattformen werden nicht betroffen sein.
Zum Thema Table Dance, das wird wohl wie jetzt auch weiterhin gehandhabt, nämlich nicht als Prostitutionsstätte bei reinen Table Dance Bars, da keine sexuellen Handlungen an Dritten stattfinden, ergo selbe Einstufung wie die Webcamgirls.
Bei den Camshows ist der Zuschauer nicht unmittelbar dabei, deswegen fällt das nicht darunter.

Und Table Dance sowie alle erotischen Aufführungen sind nicht betroffen. Wobei es da sicher schwierig ist die Grenze eindeutig zu ziehen.
UnArtiger hat geschrieben:Ich hatte zuletzt eine Begehung im Oktober, laut den Leuten von div. Ämtern ändert sich mit dem neuen Gesetz im Prinzip für mich so gut wie garnichts, ausser daß dann eine Notrufeinrichtung verpflichtend ist, alles Andere musste ich ja schon jetzt erfüllen wie Aufenthaltsraum, Duschen, WCs etc., halt das was jeder andere Gewerbebetrieb auch stellen bzw. machen muss und Aussage war auch nach deren Kenntnisstand, daß Betreiber die jetzt eine Genehmigung haben und ein Umbau räumlich nicht machbar ist oder nicht zumutbar ist, daß so wie gehabt weiterführen zu können.
Das ist eine Kann-Bestimmung bei der die Behörde entscheidet (im Zweifel müsste der Betreiber klagen und trägt dabei das Kostenrisiko). Normalerweise sollte man aber annehmen dürfen, dass es so ist, wie Du schreibst.

Das Gesetz sieht aber das Notrufsystem eben ausdrücklich für den Bestand als NICHT verpflichtend vor (§§ 37 V iVm 18 II Nr. 2 ProstSchG), die für Dich zuständigen Behörden sehen das aber bei Dir als möglich und zumutbar an.
Knackpunkt warum man mir riet es eigentlich nicht abzumelden war, daß durch die zu erwartende Flut und wohl zunächst auch Unklarheiten Neuanträge mehrere Monate dauern würden und man quasi etwas anmietet und dann monatelang Miete zahlen kann bevor man überhaupt die Genehmigung bekommt um loslegen zu können.
Kann passieren. Wobei Du in dem Fall spätestens am 01.10.2017 auch eine Erlaubnis beantragen müsstest - nur dass Du dann automatisch eine vorläufige Erlaubnis bekommst, die so lange gültig ist, bis über Deinen Antrag entschieden wurde.

Re: Meldepflicht beschlossen

Do, 01.Dez 2016, 11:37
UnArtiger hat geschrieben:Bisher konnte noch keiner sagen wie es in Dortmund genau sein wird, Dortmund arbeitet ja anders als andere Städte mit dem Dortmunder Modell und hier sind bereits alle Betriebe registriert verpflichtend seit Jahren und überprüft und überwacht.

Ein Notrufsystem habe ich, die Sache ist halt nur das es keine Ausführungen gibt wie es ausgestaltet sein muss. Problem eine Dienstleisterin alleine wer wird alarmiert bzw. wie schnell muss Hilfe eintreffen.
Da musst Du noch warten bis das BMFSFJ die entsprechenden Verordnungen über die Mindestanforderungen (§ 36 I Nr. 1) und die Sicherheitsauflagen (§ 36 I Nr. 3) verabschiedet hat. Die entsprechende Ermächtigung dazu ist bereits am 28. Oktober in Kraft getreten (Art. 7 I).

Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 05.Dez 2016, 14:22
backbone hat geschrieben:In diesem Zusammenhang ein informativer Beitrag (ab 1:19) von Undine:

http://www.tidenet.de/tv/sendungen/wahn ... nt?id=3738
Interessantes Statement.

Da jedes Kind einen Namen braucht und insbesondere bei Gesetzen nicht jeder diese auch tatsächlich liest, ist die Namensgebung sehr wichtig.

Wer kommt schon darauf, dass das 1935 verabschiedete Gesetz, welches erst 2008 außer Kraft getreten ist und ursprünglich "Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung" hieß, es in erster Linie Juden unmöglich machen sollte juristische Tätigkeiten auszuführen.

Re: Meldepflicht beschlossen

Di, 06.Dez 2016, 13:08
Das neue Gesetz heißt "Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" (kurz Prostituiertenschutzgesetz; ProstSchG).

Das andere Gesetz wurde nach 1945 natürlich von der Formulierung her angepasst und die Passagen, die Juden betreffen, aufgehoben. 1958 wurde es endgültig in den Canon des Bundesrechts (BGBl. Teil III) aufgenommen, 2008 wurde es abgelöst.

Re: Meldepflicht beschlossen

Di, 06.Dez 2016, 14:12
Lesen wir doch einfach im Gesetz selbst nach:

ProstSchG §2 Begriffsbestimmungen
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Da steht nichst von irgendwelchen Ausnahmen bezüglich Personen, die Sexualbegleitung anbieten.
Lady Velvet Steel

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