Es gibt ja auch die Fälle der kleineren Betreiber, bei denen Sexarbeitende und Betreiber ein und die selbe Person sind bzw. die Funktion des Betreibers aufgeteilt ist oder durch eine juristische Person besetzt ist, deren Gesellschafter die Sexarbeiterinnen sind.Lady Velvet Steel hat geschrieben:Die Lobby der Betreiber darf sich da gerne so organisieren. Ich weise auf BSD und UEDG hin, beides Lobbyverbände von Betreibern.
Es ist ein Unterschied, ob sich Sexarbeitende zusammenschliessen oder Betreiber - sollte eigentlich auf der Hand liegen, auch haben Sexarbeitende mitunter andere Interessen als reine Betreiber. Beispiel Meldepflicht: Betreibern ist das völlig egal.
Jedenfalls schätze ich die Situation so ein, dass hier nach der Verkündung Geld in die Hand genommen werden muss und dann der Rechtsweg durch die Interessensverbände gegangen werden sollte.
Ich wollte damit sagen, dass es noch an den zwischen Bund/Ländern/Kommunen abzustimmenden Durchführungsverordnungen mangelt. Ich habe diesbezüglich noch keine Entwürfe gesehen.Ja und nun? Willst Du etwa andeuten, die Meldpflicht wird von den Ländern und Kommunen verbaselt, weil sie sich bis jetzt noch nichts genaues ausgedacht haben? Das halte ich mal für Unfug. Meldepflicht wird kommen, und die Finanzierung prophezeihe ich jetzt mal:
Das ginge meines Erachtens nur über den Gebührenweg, der dann mit der Anmeldebestätigung fällig wird. Letztlich würde sich dann erbrachte Leistung für die Endkunden verteuern.xxxxxx kostet dann halt- und zwar die Sexarbeitende.
OK - das hat sich dann überschnitten.Schön, dass Du erkannt hast, was ich mit meinem Satz ausdrücken wollte ;)