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Re: Meldepflicht beschlossen

Fr, 07.Okt 2016, 01:02
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Die Lobby der Betreiber darf sich da gerne so organisieren. Ich weise auf BSD und UEDG hin, beides Lobbyverbände von Betreibern.

Es ist ein Unterschied, ob sich Sexarbeitende zusammenschliessen oder Betreiber - sollte eigentlich auf der Hand liegen, auch haben Sexarbeitende mitunter andere Interessen als reine Betreiber. Beispiel Meldepflicht: Betreibern ist das völlig egal.
Es gibt ja auch die Fälle der kleineren Betreiber, bei denen Sexarbeitende und Betreiber ein und die selbe Person sind bzw. die Funktion des Betreibers aufgeteilt ist oder durch eine juristische Person besetzt ist, deren Gesellschafter die Sexarbeiterinnen sind.

Jedenfalls schätze ich die Situation so ein, dass hier nach der Verkündung Geld in die Hand genommen werden muss und dann der Rechtsweg durch die Interessensverbände gegangen werden sollte.
Ja und nun? Willst Du etwa andeuten, die Meldpflicht wird von den Ländern und Kommunen verbaselt, weil sie sich bis jetzt noch nichts genaues ausgedacht haben? Das halte ich mal für Unfug. Meldepflicht wird kommen, und die Finanzierung prophezeihe ich jetzt mal:
Ich wollte damit sagen, dass es noch an den zwischen Bund/Ländern/Kommunen abzustimmenden Durchführungsverordnungen mangelt. Ich habe diesbezüglich noch keine Entwürfe gesehen.
xxxxxx kostet dann halt- und zwar die Sexarbeitende.
Das ginge meines Erachtens nur über den Gebührenweg, der dann mit der Anmeldebestätigung fällig wird. Letztlich würde sich dann erbrachte Leistung für die Endkunden verteuern.
Schön, dass Du erkannt hast, was ich mit meinem Satz ausdrücken wollte ;)
OK - das hat sich dann überschnitten.

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 08.Okt 2016, 06:17
" Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Prostituierte sind erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt. Es ist darüber hinaus bekannt, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können. "

Das kann man auch auf viele Arbeitsbereiche münzen. Ber Begriff " viele " ist auch Wischiwaschi. Nichts genaues weiß man also und macht trotzdem ein Gesetz draus.

Ich fordere jährliche Beratungen für alle Leiharbeiter in unserem Land, uneingeschränktes Kontrollrecht behördlicherseits bei Firmen und Arbeitgebern sowie Konzessionen betreffend Eignung zur Führung von Mitarbeitern !

Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle.



DomHunter
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Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 08.Okt 2016, 11:47
Ja, aber die Leiharbeiter sind keine Frauen, deren selbstbestimmte Sexualität man regulieren muss, um sie vor sich selbst zu schützen.

Mich kotzt dieses inhärente Denken an, dass Sexualität etwas ist, dass bei Frauen nur dann wertvoll ist, wenn es brav unter Verschluss und Deckelchen gehalten wird. Und wenn die sche*** Nu**en nicht in der Lage sind, das zu kapieren, dann drücken wir ihnen das halt per Gesetz auf. *kotz*

Tut mir nicht leid. Musste mal sein.
Lady Velvet Steel

Erziehung für Anspruchsvolle
BDSM Studio LUX
0152 / 347 130 51

Re: Meldepflicht beschlossen

Sa, 08.Okt 2016, 17:20
DomHunter hat geschrieben:Ich fordere jährliche Beratungen für alle Leiharbeiter in unserem Land, uneingeschränktes Kontrollrecht behördlicherseits bei Firmen und Arbeitgebern sowie Konzessionen betreffend Eignung zur Führung von Mitarbeitern !
Das Ausufern mit Leiharbeitern haben wir in erster Linie einer liberalen Unternehmer-Partei zu verdanken.
Lady Velvet Steel hat geschrieben:Mich kotzt dieses inhärente Denken an, dass Sexualität etwas ist, dass bei Frauen nur dann wertvoll ist, wenn es brav unter Verschluss und Deckelchen gehalten wird. Und wenn die sche*** Nu**en nicht in der Lage sind, das zu kapieren, dann drücken wir ihnen das halt per Gesetz auf. *kotz*
Was mich irritiert ist, das jede Frau die sexuelle Dienstleistungen egal in welcher Form gegen Gegenleistung anbieten will ohnehin volljährig und voll geschäftsfähig sein muss. Die freie Berufsausübung ist auch grundgesetzlich geschützt.

Hier droht aber bspw. "uneinsichtichen" Prositituierten (Verweigerung der Beratungsgespräche über Empfägnisverhütung etc.) ein mögliches Berufsverbot.

Die Beratungsgespräche sollen scheinbar auch "Wege zum Ausstieg" aufzeigen.

Dazu kommt, dass man organisierten Personen wie Lady VS abspricht im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gößere Gruppe von Sexarbeiterinnen zu sprechen, zumal es sich - so wird hier dargestellt - bei diesen Sexarbeiterinnen wie Lady VS um die "Elite" handelt...

Re: Meldepflicht beschlossen

So, 20.Nov 2016, 14:35
Der Bundespräsident hat das Gesetz am 21.10.2016 ausgefertigt. Es ist somit konform zum Grundgesetz zustande gekommen.

Das Gesetz wurde am 27.10.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.

*******
Zeitplan
*******

27.10.2016
- Verordnungen zur näheren Ausführung des Gesetzes können erlassen werden.
- Jetzt neu gegründete Bordelle müssen spätestens ab Anmeldung alle baulichen Auflagen ausnahmslos einhalten. Für Bestand (Klein-Bordelle vor dem 27.10.2016) sind Ausnahmen (Anzahl der Toiletten, Pausenräume etc.) vorgesehen.

01.07.2017
- Das Gesetz tritt in Kraft. Für alle bereits vor dem 01.07.2017 bestehenden Bordelle und Dienstleisterinnen gelten Übergangsregelungen.

01.10.2017
- Bestands-Bordelle müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz (mit Ausnahme der Erlaubnis und den Regeln die erst am 31.12.2017 in Kraft treten).

31.12.2017
- Bestands-Dienstleisterinnen müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz.
- Bestands-Bordelle müssen spätestens Erlaubnis beantragen und erhalten dann automatisch eine vorläufige Genehmigung.
- In Bordelle dürfen nur anmeldete Dienstleisterinnen tätig sein. Der Bordell-Betreiber muss dies kontrollieren und hat eine umfassende Aufzeichnungspflicht über die bei ihm tätigen Dienstleisterinnen.

Weiteres
Dienstleisterinen, die bei der ersten Anmeldung bis zum 31.12.2017 mind. 21 Jahre sind müssen zur erneuten Gesundheitsberatung erst nach zwei Jahren (danach dann jährlich) und die Anmeldung muss erst nach drei Jahren erneuert werden (dann alle zwei Jahre).

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... %2527%255D
Zuletzt geändert von Xipolis am So, 20.Nov 2016, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Meldepflicht beschlossen

Mo, 28.Nov 2016, 04:38
Hier nochmal die vom offensichtlich sehr gut informierten Xipolis eingereichten Informationen.
Einige Frauen und sogar Studioinhaber wissen noch gar nichts, viele sind nicht richtig informiert. Insofern gibt es Handlungsbedarf, also das Entscheidende in " GROß ".



01.07.2017
- Das Gesetz tritt in Kraft. Für alle bereits vor dem 01.07.2017 bestehenden Bordelle und Dienstleisterinnen gelten Übergangsregelungen.

01.10.2017
- Bestands-Bordelle müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz (mit Ausnahme der Erlaubnis und den Regeln die erst am 31.12.2017 in Kraft treten).

31.12.2017
- Bestands-Dienstleisterinnen müssen sich spätestens anmelden und unterliegen damit dem Gesetz.
- Bestands-Bordelle müssen spätestens Erlaubnis beantragen und erhalten dann automatisch eine vorläufige Genehmigung.
- In Bordelle dürfen nur anmeldete Dienstleisterinnen tätig sein. Der Bordell-Betreiber muss dies kontrollieren und hat eine umfassende Aufzeichnungspflicht über die bei ihm tätigen Dienstleisterinnen.

Weiteres
Dienstleisterinen, die bei der ersten Anmeldung bis zum 31.12.2017 mind. 21 Jahre sind müssen zur erneuten Gesundheitsberatung erst nach zwei Jahren (danach dann jährlich) und die Anmeldung muss erst nach drei Jahren erneuert werden (dann alle zwei Jahre).


http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... %2527%255D




Danke, Xipolis.



DomHunter
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