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Re: Rechtshilfe

Do, 27.Nov 2014, 19:50
Man darf wohl ein Zwischenfazit ziehen: Es geht dieser Frau gar nicht darum, die Bezahlung einer tatsächlich erbrachten Dienstleistung auf juristischem Wege einzufordern. Statt dessen betreibt sie eine besonders perfide Art von Erpressung, indem sie ständig suggeriert, sie werde den Arbeitgeber oder Geschäftspartner ihres Opfers kontaktieren.

Es mag zahlreiche Leute geben, die sich beruflich eine solche Bloßstellung nicht leisten können - und die werden dann vermutlich zahlen.

Was für eine abscheuliche Methode! Ich hoffe, daß diese Frau sich mal irgendwann das falsche Opfer aussucht und dann so richtig baden geht.
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"In 1969 I gave up women and alcohol. It was the worst 20 minutes of my life." - George Best

"The big difference between sex for money and sex for free is that sex for money usually costs a lot less." - Brendan Behan

Re: Rechtshilfe

Do, 27.Nov 2014, 19:58
ich glaube auch nicht wirklich, dass sie meinen lehrbetrieb kontaktiert. das sind leere worte. grade als sie angeblich den rechtsanwalt kontaktiert.... völliger schwachsinn sie hat keine adresse von mir und mein ex chef wird sie auch nicht rausgeben falls sie es doch wagt ihn anzuschreiben was ich nicht glaube. ich bekomme ca 1 mail pro woche von ihr. mich fertig zu machen bis ich klein bei gebe, das ist ihr ziel denn sie hat nix gegen mich in der hand.

Re: Rechtshilfe

Fr, 28.Nov 2014, 13:23
Du hast völlig Recht, die wird höchstwahrscheinlich keinen Mahnbescheid versenden (auch wenn sie Deine Adresse rausbekommen sollte) und an Deiner Stelle würde ich ihre Mails einfach "blocken" bzw. als "Email not delivered / Email unknown" zurücksenden.

Das schlimme bei solchen Menschen ist, dass sie sich absolut im Recht fühlen (wie sie in ihrem Blog schreibt - siehe unten) und erstens glaubt, Anrecht auf das Geld zu haben, und Dich zusätzlich damit bestrafen/belästigen will. Das sie nicht unterscheiden kann zwischen jemand, der eine normale, simple Anfrage sendet und bzw. jemand, der Termine vereinbart und nicht wahrnimmt oder z.B. einem Stalker, zeigt, dass ihr Geisteszustand nicht gerade gut ist ..... und auch im zweiten Fall, wenn jemand nicht zum Termin kommt, würde jemand mit Vernunft, dies fallenlassen (in diesem Gewerbe muss man anscheinend damit leben oder man vereinbart Vorauszahlung).


"Ich verlange von ihm meinen Arbeitsausfall und hoffe, dass er so anständig sein wird, diesem zu entsprechen. Falls nicht, muss ich leider andere Maßnahmen ergreifen, derartiges Verhalten muss und kann ich mir – besonders ALS DOMINA – nicht bieten lassen!"

Re: Rechtshilfe

So, 21.Dez 2014, 21:56
Ich habe mir eben mal diesen Fall genauer angesehen. Spätestens in dem Moment, in dem sie mit der Einschaltung / Information des Arbeitgebers droht bzw. diese auch nur als mögliches Druckmittel erwähnt, hat sie meines Wissens die Grenze zur versuchten Nötigung (= versuchte Erpressung) überschritten. Eine Strafanzeige bei der Polizei gegen diese "Dame" ist kostenlos - allerdings müsstest du dich dafür outen.

Es gibt da Urteile, die selbst bei einer nachweislich berechtigten Forderung derartige Drohungen als Nötigung werten. Denn wenn die Forderug berechtigt ist, lautet der rechtlich korrekte Weg: Mahnbescheid - Säuminsurteil oder Verhandlung - evtl. Titel - Pfändung / Lohnpfändung. Jede "Abkürzung" ist unzulässig.

Andererseits - falls du den Weg der Strafanzeige weiterhin nicht gehen willst, hast du meines Erachtens jetzt erst recht gute Argumente. Also würde ich mir da keine Gedanken mehr machen.

Eine andere Frage geht mir in dem Zusammenhang auch durch den Kopf. Es gibt genau zwei google-Treffer bei der Abfrage nach diesen dubiosen "AGB". Ergo gibt es wieder genau zwei Möglichkeiten: entweder die erschaffende Dame hat der anderen die Nutzung genehmigt oder eine der beiden hat von der anderen schamlos abgekupfert und damit vermutlich gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen. Was würde wohl die ursprünglich kreative Kollegin zu solch dreistem Diebstahl geistigen Eigentums sagen? Vielleicht sollte man sie ja mal dezent darauf hinweisen?

Über die Gültigkeit derartiger "AGB" kann man übrigens auch noch diskutieren - ich würde vermuten, dass diese "AGB" einer rechtlichen Überpüfung sowieso nicht standhalten würden (überraschende Inhalte, fehlendes Widerrufsrecht usw.).

Wirklich genaues kann dazu natürlich nur ein Anwalt sagen, ich habe gerade nur einmal kreativ nachgedacht und will und darf selbstverständlich keine Rechtsberatung betreiben :-).

Re: Rechtshilfe

Do, 19.Mär 2015, 18:18
Krasse Geschichte. Kam noch mal was oder gibt sie mittlerweile Ruhe?
Ich glaube nicht, dass sie tatsächlich diese ganze Geschichte einem Staatsanwalt übergeben würde, da das, aufgrund ihrer eigenen Strafbarkeit in dieser Sache, vermutlich ein Eigentor wäre, das wird sie wissen.

Aber ich habe so etwas noch nie gesehen. Werde mal auf den Homepages meiner Studios nach AGBs suchen. Wirksam dürften sie aber ohnehin nicht sein.

Re: Rechtshilfe

Fr, 27.Mär 2015, 17:44
Ich bin zutiefst erschüttert!
Wie kann man nur auf solche Ideen kommen und dich dann auch noch online ausspionieren?!
Sie hätte rechtliche Konsequenzen wirklich verdient...
Ich hoffe, du lässt dich dadurch nicht beeinflussen (ganz unabhängig von professionellen).
Es kommt ja nun nicht selten vor, dass jemand lange wartet bis er bereit ist, sich seinen Neigungen hinzugeben, da ist diese Androhung des "Outing" nicht wirklich förderlich.
Suzie

http://www.lady-suzie.de

Studio Hart oder Herzlich
Moosrosenstr. 22
12347 Berlin
http://www.hartoderherzlich.de
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