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Re: Rechtshilfe

Sa, 11.Okt 2014, 15:36
t.t hat geschrieben:
ksar hat geschrieben: Es würde mich schon sehr wundern wenn es Deutschland eine zweite Dame gäbe, deren Hobby offensichtlich die Ausgestaltung von AGBs darstellt und die auch nicht davor zurückschreckt Stalkingexzesse per Telefon oder SMS zu betreiben.
Eine Google-Suche ergibt genau zwei Ergebnisse. Zwei Webseiten, auf denen praktisch die selben "AGB" verwendet werden, die diesen omminösen Paragraphen 6 enthalten.

habs selber grade gegoogelt. ist das zufall das beide in bayern liegen ? ich sollte mich lieber wieder auf die hamburger dominas konzentrieren

Re: Rechtshilfe

Sa, 11.Okt 2014, 15:42
natürlich nicht zahlen sondern ignorieren.
Wenn sie weiteres von dir will, muss sie klagen. Und die Begründung dürfte ziemlich haltlos bzw. lächerlich sein.
Strafanzeige kann übrigens jeder stellen, also ggf auch du wegen z. B. Nötigung.
Aber ob sich dafür ein Staatsanwalt interessiert, wage ich mal sehr zu bezweifeln.

Re: Rechtshilfe

Sa, 11.Okt 2014, 17:01
Hier ist für mich der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Also ein Verstoß gegen § 240 STGB.

Danach sind versuchte und vollendete Nötigung Offizialdelikte und müssen(!!) sogar von Amts wegen verfolgt werden.

Ich würde eine "Gegenoffensive" starten und bei weiteren Versuchen mit einer Anzeige drohen. Vermutlich hast Du dann ganz schnell Ruhe.

Grüße
Lederfreak winke winke
Optimismus für Singles: "Mein Bett ist halb voll!"

Re: Rechtshilfe

Sa, 11.Okt 2014, 17:08
lederfreak hat geschrieben:Hier ist für mich der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Also ein Verstoß gegen § 240 STGB.

Danach sind versuchte und vollendete Nötigung Offizialdelikte und müssen(!!) sogar von Amts wegen verfolgt werden.

Ich würde eine "Gegenoffensive" starten und bei weiteren Versuchen mit einer Anzeige drohen. Vermutlich hast Du dann ganz schnell Ruhe.

Grüße
Lederfreak winke winke
Den oberen Teil unterschreibe ich ;-)
Allerdings, was soll solch eine Gegenoffensive bewirken? Davon hat doch niemand etwas. Einzig eine Anzeige würde Wirkung zeigen.
Schau dir die AGBs der Dame doch an, sie wird es woanders weiter versuchen, wenn nicht irgendwann jemand Einhalt gebietet.
Grüße
kandy4x

Re: Rechtshilfe

Sa, 11.Okt 2014, 17:17
paul49 hat geschrieben:Strafanzeige kann übrigens jeder stellen, also ggf auch du wegen z. B. Nötigung
Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut,. Da sie Geld von ihm haben will, wäre es wohl doch eine Erpressung und keine Nötigung. Das stimmt also was Lady Tanja sagt.

Gruß Paul
Zuletzt geändert von Gast 199 am Sa, 11.Okt 2014, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Rechtshilfe

Sa, 18.Okt 2014, 20:16
Leute ich danke euch allen, dass ihr mir geholfen habt. Ihr habt mir Mut gemacht. Ihr habt mich unterstützt. Naja ich Habe die Dame nicht angezeigt aber es ist auch nichts mehr gekommen obwohl die Frist am Montag abgelaufen ist.

Nochmal ein großes Danke

Re: Rechtshilfe

So, 19.Okt 2014, 09:45
t.t hat geschrieben:
Eine Google-Suche ergibt genau zwei Ergebnisse. Zwei Webseiten, auf denen praktisch die selben "AGB" verwendet werden, die diesen omminösen Paragraphen 6 enthalten.
Hab ich genauso recherchiert - und bei dem, was da sonst so an Forderungen in Sachen Vorherbezahlung und so weiter steht, sind beide Damen doch sofort ein NoGo; die würde ich komplett ignorieren.
Grüße

Latexus
Bild

Re: Rechtshilfe

Di, 21.Okt 2014, 18:01
Die Dame lässt nicht locker...

Heute bekam ich diese Mail

Guten Tag, guido,

nachdem bis heute keine Reaktion von deiner Seite aus auf mein Schreiben vom 14. Oktober 2014 erfolgte, habe ich heute einen Mahnbescheid gegen dich erwirkt.

Wollen wir doch einmal sehen, wie dir dann das Resultat - wenn es eine Verhandlung und einen Besuch vom Gerichtsvollzieher gibt - gefallen wird!

Domina ******

Re: Rechtshilfe

Di, 21.Okt 2014, 18:26
Ein Mahnbescheid wird häufig beantragt und erlassen, um eine feststehende Forderung abzusichern. Das geht also nur, wenn der Anspruch von Dir nicht bestritten wird. Das ist ja eindeutig nicht der Fall.

Hier müsste die Alte erst mal zivilrechtlich die Forderung einklagen und ihren Rechtsanspruch feststellen lassen. Erst wenn das geschehen ist und Du nicht zahlen kannst (willst), kann sie den Bescheid beantragen.

Dies solltest Du aber mit einem Anwalt ( oder Rechtspfleger) noch mal besprechen, da ich natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann.

Grüße vom Lederfreak winke winke
Optimismus für Singles: "Mein Bett ist halb voll!"

Re: Rechtshilfe

Di, 21.Okt 2014, 18:26
Sie spekuliert darauf, dass du Angst vor Öffentlichkeit hast, die sie nun bewusst herstellen will, keine Lust auf Stress zu Hause besitzt und dann zahlst, damit da bloß nichts zu Hause ankommt bei dir.

Ein ähnlicher Sachverhalt ist mir geläufig - der hat dann von selber Anwalt eingeschaltet und heute muss sich diese Frau sehr warm anziehen.
Ich glaube nicht an tatsächliche Ausführung, doch falls da wirklich ein Schreiben bei dir eintrudelt, kann ich die Anwaltsadresse gerne an dich weitergeben.
Womöglich handelt es sich sogar um dieselbe Anbieterin...

Eigentlich kannst du dir diese Kosten bis zu einem gewissem Punkt aber sparen, denn es ist doch offenkundig, dass die Tante nicht mehr alle Latten am Zaun hat.

Hier bin ich denn auch der Überzeugung, dass Outing zu derartigen Anbietern absolut Sinn macht als Warnung, an wen man sich keinesfalls wenden sollte, um SM zu leben.

Die Frau hat rechtlich natürlich keine Chance auf Durchsetzung ihrer obskuren Forderungen - bei einem Mahnbescheid reicht bereits ein Widerspruch und sie bleibt auf den Kosten sitzen.



DomHunter
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Re: Rechtshilfe

Di, 21.Okt 2014, 18:27
Hallo Guido,

ich kenne jetzt nicht die Einzelheiten, aber so wie du es schilderst, da würde ich ganz cool bleiben ob da überhaupt was kommt. Die Kosten für Mahn - bzw. dann auch Vollstreckungsbescheid trägt ja erstmal sie.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Dame das womöglich bei hunderten Kunden so macht und auf diese Weise vielleicht den einen oder anderen Kunden zur Zahlung erpresst. Würde sich dann durchaus rechnen.
Insofern wäre eine Anzeige gegen sie nicht verkehrt, um auch andere Kunden vor solchen Machenschaften zu bewahren.

Gruß Paul

Re: Rechtshilfe

Di, 21.Okt 2014, 19:14
Hallo Guido,

ich finde, dieser "feinen" Dame müsste jetzt aber das Handwerk gelegt werden!
Du solltest jetzt einen Riegel vorschieben und Anzeige erstatten!
Rechtliche Gründe dazu gibt es nach dem was ich hier gelesen habe wohl genügend!

Vg
Sub5

Re: Rechtshilfe

Mi, 22.Okt 2014, 18:16
Hallo Guido,
einen Mahnbescheid kann jeder Depp ohne Begründung beantragen.
Wenn du wirklich einen bekommst ist es wichtig das du dagegen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegst.
Dann geht die Sache ans Gericht und auch erst dann muss die "Dame" Ihr Zahlungsbegehren begründen, ich denke das wird Ihr schwer fallen.
Wenn dann wirklich was vom Gericht kommt ist es Zeit für einen Anwalt.

Nachzulesen:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... besch.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Ich Denke wenn du Widerspruch einlegst hat sich die Sache erledigt, da die Tussi dann einen Anwalt beauftragen muss, der die Klageschrift, in der die Forderung gegen dich begründet sein muss, beauftragen muss, den und die Gerichtskosten muss Sie zahlen wenn sie verliert, deinen Anwalt natürlich dann auch.

Wenn du eine Rechtsschutz hast, würde ich nach Erhalt des Mahnbescheide die Fragen ob die dann schon die Anwaltskosten für einen Widerspruch übernehmen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg gegen die ....

Re: Rechtshilfe

Do, 27.Nov 2014, 15:08
Hast Du Mahnbescheid schon erhalten?

Brösel hat völlig Recht. Lass Dich bloss nicht einschüchtern, den es reicht einfach Widerspruch gegen den potentiellen Mahnbescheid einzulegen, da solche AGBs rechtlich nie durchsetzbar sind. Erstens hast Du mit Deiner Anfrage den AGBs sicherlich nicht zugestimmt (auch wenn es auf der Webseite so steht, ist es bei ABGs nur der Fall, wenn ein Vertrag zustande kommt). Zweitens ist sowieso nie ein Vertrag zustandegekommen und drittens sind solche AGBs sittenwidrig.

Habe auch kurz gegoogelt und diese Frau ist ja wirklich völlig unverfroren und dumm. Ironischerweise nennt sie sich noch "MEISTERIN DEINES VERTRAUENS" ..... Man kann mal Ihren Blog kurz lesen und findet dann schnell raus, dass sie gewisse Probleme hat ....

"Ich verlange von ihm meinen Arbeitsausfall und hoffe, dass er so anständig sein wird, diesem zu entsprechen. Falls nicht, muss ich leider andere Maßnahmen ergreifen, derartiges Verhalten muss und kann ich mir – besonders ALS DOMINA – nicht bieten lassen!"

Re: Rechtshilfe

Do, 27.Nov 2014, 17:05
Nein ich habe noch keinen Mahnbescheid bekommen. Aber noch weitere Mails von der "Dame"...

In der einen ein Foto diesmal mit mein Namen auf den Bescheid den ich angeblich kriegen soll. In der zweiten hat Sie sich etwas mehr mühe gegeben und mal gegoogelt. Sie weiß wo ich mal gearbeitet habe das geht nur aus einer von meinen social media seiten hervor, wo ich angemeldet bin. mit der aussage darüber hat sie sich aber verraten... der mahnbescheid sei angeblich den an anwalt meiner ex firma gegangen sogar mit namen... leider kennt sie den anwalt doch nicht wirklich. diesmal habe ich gegoogelt. den mann gibt es gar nicht und zweitens kenne ich den anwalt meiner ex firma
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