So, 14.Sep 2014, 06:12
von Tattoo
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es hauptsächlich zwei Arten der Abrechnung zwischen der Dame und dem Studio gibt.
Zum einen ist es eine Tagespauschale. In diesem Fall ist es egal, ob die Dame einen Gast hat oder nicht bzw. Außendienst verrichtet. Die Kosten sind die selben. Die Fahrkosten entstehen zusätzlich.
Zum anderen wird die Nutzung des Raumes und der Gerätschaften prozentual zur Einnahme der Dame berechnet. Werkelt die Dame außer Haus, muss sie entsprechendes Gerät aus dem Studio entleihen und dafür einen Tribut leisten, da diese nicht für eine andere Dame nutzbar sind. Hinzu kommen wieder die Fahrkosten.
Es könnte sein, dass eine Vermittlungsprovision in der prozentuallen Berechnung enthalten ist. Dies darf dann zu den Leihgebühren für die Gerätschaften gezahlt werden.
Der direkte Zeitaufwand mit dem Gast ist der gleiche, ob nun im Studio oder in dessen Wohnung oder Hotelzimmer, die Fahrzeiten kommen aber dazu. In der Zeit könnte die Dame zumindest das Vor- und Nachgespräch mit einem anderen Gast führen, wenn nicht sogar einen Teil der Session abdecken.
Demzufolge kann eine Session in der Wohnung oder Hotelzimmer nicht billiger sein, im Gegenteil, sie muss teurer sein, um den Aufwand zu rechtfertigen.
Mag die Leidenschaft, die Leiden schafft.
Nicht, weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
Die Schmerzen und Qualen des Sklaven sind zur Ergötzung und Freude der Herrin,
die Spuren sind sein Lohn