@ JimmyJimmy hat geschrieben:inmate
Ich habe in keiner Form eine Wertung vorgenommen, wer oder was krank ist. Nur, damit da keine Missverständnisse aufkommen. Wenn du allerdings das Gefühl hast, der Schuh könnte dir passen, so musst du ihn anziehen. Ansonsten habe ich meine Meinung kundgetan und dabei bleibe ich auch. Du schreibst,
SM, ob kommerziell oder privat, ist immer eine rechtliche Grauzone.
Das ist ausgemachter Blödsinn, ich bestreite nicht, das es Praktiken gibt, die sich in einer Rechtlichen Grauzone befinden, wie du uns ja hier anschaulich vor Augen führst.
Beste Grüsse Jimmy
Nur um hier im Forum keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: SM ist in jeder Form eine rechtliche Grauzone. Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz unterscheiden sich jedoch Antragsdelikte von Offizialdelikten. Schon die verbale Beschimpfung eines subs ist streng genommen eine Beleidigung und auf seinen Antrag hin zu verfolgen. Inwieweit so etwas dann wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, steht auf einem anderen Blatt. Interessant wird die Sache bei der Frage, welche Praktiken als Offizialdelikt eingeordnet werden, d.h. wann der Staatsanwalt nach Kenntniserlangung von Amts wegen ermitteln muss. Hierzu herrschen in der deutschen Justiz je nach Region sehr unterschiedliche Meinungen vor. In Hamburg zB ist bei Körperverletzung auf Verlangen die Grenze zwischen Antrags- und Offizialdelikt sehr weit gesteckt. Im Süden soll es enger ausgelegt werden.
Ach ja: Zivilrechtlich bewegen wir uns im kommerzielle SM-Bereich ohnehin in einer Grauzone. Erbracht wird die Dienstleistung im Rahmen eines (meist mündlichen) Vertrages, dessen Wirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden kann. Gerichte haben Gästen schon Recht gegeben, die nachträglich auf Nichtigkeit des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit geklagt haben. Und an dieser Rechtsprechung hat sich meines Wissens nach auch noch nichts geändert. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ....
Viele Grüße
inmate