Hallo,
im Auftrag meiner Herrin habe ich mich mit der Thematik zu beschäftigen, was in SM Filmen gezeigt werden darf (welche Praktiken, wie weit kann man gehen, was ist erlaubt, was ist verboten), damit man sie in Deutschland veröffentlichen darf und wie man bestimmte restriktionen umgehen kann (z.B. Versandhandel über das europäische Ausland o.ä.). Gibt es Webseiten, auf denen man entsprechende Hinweise findet? Kann mir jemand weiterhelfen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Bjoern
Fr, 03.Feb 2006, 00:08
Siehe hier
http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html
und hier
http://www.alm.de/index.php?id=128
und hier
http://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche ... b-inh.html
13. Abschnitt § 184; 17. Abschnitt, 18. Abschnitt
Das wärs im Groben. Eine Bedienungsanleitung für dieses heikle Thema wirst du hier kaum erhalten, sind doch die rechtlichen Querbezüge und Abhängigkeiten selbst für manchen Juristen zu vielfältig und die Rechtsvorschriften zu schwammig, um eine eindeutige Aussage zu treffen.
Also wie in jedem Metier: Lerne dein Handwerkszeug. In deinem Fall: Willst du sexuelle Videos vermarkten, dann mach die kundig über alle Vorschriften, die diese Profession betreffen.
Dazu gehört als Offensichtlichstes, dass du als Deutscher beim Versand einfacher Pornografie 100 %ig sicherstellen musst, dass die von dir versendete Ware nicht von unter 18-jährigen empfangen werden kann, dazu gehört, dass die Grenze zwischen einfacher Pornografie und Gewaltpornografie nicht definiert ist, dass du als Deutsche eine Straftat begehst, wenn du mit Gewaltpornografie zu tun hast, dazu gehört, dass z.B. die Einwilligung in Körperverletzung, wie sie ein Auspeitschung darstellt, rechtlich zumindest umstritten ist etc.
Wenn du nun noch Lust hast, das Thema weiter zu verfolgen, dann mach es wie gesagt richtig, das ist kein Spaß, den man mal eben in die Wege leitet, da geht es gleich um echte Straftaten.
Marfa
http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html
und hier
http://www.alm.de/index.php?id=128
und hier
http://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche ... b-inh.html
13. Abschnitt § 184; 17. Abschnitt, 18. Abschnitt
Das wärs im Groben. Eine Bedienungsanleitung für dieses heikle Thema wirst du hier kaum erhalten, sind doch die rechtlichen Querbezüge und Abhängigkeiten selbst für manchen Juristen zu vielfältig und die Rechtsvorschriften zu schwammig, um eine eindeutige Aussage zu treffen.
Also wie in jedem Metier: Lerne dein Handwerkszeug. In deinem Fall: Willst du sexuelle Videos vermarkten, dann mach die kundig über alle Vorschriften, die diese Profession betreffen.
Dazu gehört als Offensichtlichstes, dass du als Deutscher beim Versand einfacher Pornografie 100 %ig sicherstellen musst, dass die von dir versendete Ware nicht von unter 18-jährigen empfangen werden kann, dazu gehört, dass die Grenze zwischen einfacher Pornografie und Gewaltpornografie nicht definiert ist, dass du als Deutsche eine Straftat begehst, wenn du mit Gewaltpornografie zu tun hast, dazu gehört, dass z.B. die Einwilligung in Körperverletzung, wie sie ein Auspeitschung darstellt, rechtlich zumindest umstritten ist etc.
Wenn du nun noch Lust hast, das Thema weiter zu verfolgen, dann mach es wie gesagt richtig, das ist kein Spaß, den man mal eben in die Wege leitet, da geht es gleich um echte Straftaten.
Marfa
klassische Domina http://www.la-marfa.com
Aus- und Fortbildungen und Coachings http://www.bdsm-akademie.com
Aus- und Fortbildungen und Coachings http://www.bdsm-akademie.com
Fr, 10.Feb 2006, 18:37
Hallo,
herzlichen Dank für die Antworten. Würde gerne wissen, ob jemand Videostores kennt, über die Filme produziert/ vertriben werden. Links wären sehr hilfreich.
Bjoern
herzlichen Dank für die Antworten. Würde gerne wissen, ob jemand Videostores kennt, über die Filme produziert/ vertriben werden. Links wären sehr hilfreich.
Bjoern
Sa, 11.Feb 2006, 10:01
Zuerst solltest du dir mal darüber klar sein, dass Produktion und Vetrieb zwei vollkommen getrennte Geschäftszweige sind.
Herr Müller-Milch hat ja auch nicht seine eigenen Supermärkte, sonder verkauft seinen Kram ganz brav bei Aldi und Konsorten.
Genauso ist es im Film- Musik und Kunstbetrieb.
Ausnahme sind die großen Modelabels, die eigene Stores betreiben....
Gruss aus berlin
Lady MacLaine
Herr Müller-Milch hat ja auch nicht seine eigenen Supermärkte, sonder verkauft seinen Kram ganz brav bei Aldi und Konsorten.
Genauso ist es im Film- Musik und Kunstbetrieb.
Ausnahme sind die großen Modelabels, die eigene Stores betreiben....
Gruss aus berlin
Lady MacLaine
Sa, 11.Feb 2006, 10:14
über wenn, bzw. welchen guten videostore könnte man entspr. filme vertreiben?
Sa, 11.Feb 2006, 11:25
Sei dir klar, dass auch der Vertrieb übers Ausland für einen Deutschen illegal ist, wenn er auf deine Veranlassung geschieht und zu dir zurückverfolgt werden kann, z.B. durch irgendwelchen Geldfluß vom ausländischen Versender auf dein Konto.
Und selbst das Versenden deiner Videos an den ausländischen Versender ist illegal, wenn es ohne die bisher gültige Praktik des Post-Ident-Verfahrens geschieht, es sei denn, du hast einen sicheren Beleg dafür, dass der Versender Gewerbetreibender und keine Privatperson ist.
Marfa
Und selbst das Versenden deiner Videos an den ausländischen Versender ist illegal, wenn es ohne die bisher gültige Praktik des Post-Ident-Verfahrens geschieht, es sei denn, du hast einen sicheren Beleg dafür, dass der Versender Gewerbetreibender und keine Privatperson ist.
Marfa
klassische Domina http://www.la-marfa.com
Aus- und Fortbildungen und Coachings http://www.bdsm-akademie.com
Aus- und Fortbildungen und Coachings http://www.bdsm-akademie.com
Sa, 11.Feb 2006, 11:39
diese garantie hätte ichLady Marfa hat geschrieben:Sei dir klar, dass auch der Vertrieb übers Ausland für einen Deutschen illegal ist, wenn er auf deine Veranlassung geschieht und zu dir zurückverfolgt werden kann, z.B. durch irgendwelchen Geldfluß vom ausländischen Versender auf dein Konto.
Und selbst das Versenden deiner Videos an den ausländischen Versender ist illegal, wenn es ohne die bisher gültige Praktik des Post-Ident-Verfahrens geschieht, es sei denn, du hast einen sicheren Beleg dafür, dass der Versender Gewerbetreibender und keine Privatperson ist.
Marfa
kennen sie gute videostores?



