LadyLia hat geschrieben: ↑So, 05.Jan 2025, 17:47
In Städten unter 50000 Einwohnern Prostitutionsstätten zu eröffnen ist schwierig, unter 20000 nicht möglich soweit ich weiß. Ist nochmal einzeln nach Bundesländern etwas abweichend.
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die Rechtsgrundlage für die konkreten Regelungen der Läder liefert
Artikel 297 im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. Darin heißt es grob umrissen.
- In Gemeinden über 50 000 Einwohnern kann es Sperrbezirke geben, ganz verbieten kann man die Prostitution aber nicht.
- In Gemeinden über 20 000 Einwohnern kann Prostitution entweder erlaubt sein (mit Sperrbezirken), kann aber auch komplett verboten werden
- Unter 20 000 Einwohner ist erlauben oder verbieten möglich.
Die Bundesländer handhaben das unterschiedlich. Grundsätzliche Mindestgrößen gibt es in drei Bundesländern.
- Baden Württemberg: Unter 35 000 grundsätzlich verboten. Bei Kommunen über 35 000 Einwohner legt das zuständige Regierungspräsidium Sperrbezirke fest. (Quelle)
- Bayern: Unter 30 000 Einwohnern verboten. Allerdings kann die Landesregierung einzelne Gemeinden von der Mindesteinwohnerzahl ausnehmen. (Quelle)
- Thüringen: Unter 30 000 Einwohnern verboten. Gemeinden können davon ausgenommen werden. Dafür ist im Gegensatz zu Bayern sowohl die Zustimmung des Landes, als auch die der Gemeinde notwendig. Sperrbezirke erlässt das Landesverwaltungsamt, (in einer Übergangszeit das Innenministerium). (Quelle)
In allen anderen Bundesländern gibt es keine grundsätzliche Mindesteinwohnerzahl. Das heißt ein Dominastudio auf einem Resthof in einem norddeutschen Dorf mit weniger als 1000 Einwohndern wäre zumindest nicht ausgeschlossen.
Trotzdem hätte der ländliche Raum einen riesigen Nachteil für eine Domina. Auf Grund der geringen Bevölkerungsdichte, ist weniger Kundschaft im Bereich der Kurzanreise. Das heißt, es mag funktionieren sich auf Ganztagesgäste zu fokussieren. Gäste, die nur eine Stunde kommen dürften dagegen weniger oft den Weg auf den speziellen Teil des flachen Landes finden. Außer man ist zufällig gerade direkt an einer Ausfahrt einer großen Durchgangsautobahn.
Deshalb dürfte sich ein Großteil des Angebots in Metropolregionen konzentrieren, unabhängig vo der Rechtslage.