BennyHarding hat geschrieben: ↑Fr, 06.Jan 2023, 11:07
Mal zurück zum Thema und dem eigentlichen Problem mit einer Anzahlung.
Wenn die Session zustande kommt, ist alles in Butter. Nur was, wenn nicht.
Nicht ohne Grund schließt man einen Vertrag auch nicht für die Schönwetterphase ab, sondern für den Fall, dass Schwierigkeiten auftauchen.
Dazu mal ein Beispiel zu den Regeln von der HP einer bekannten Berliner Domina:
Bei neuen Gästen nehme ich grundsätzlich eine Anzahlung, wenn der Termin innerhalb von 24 Std. abgesagt wird, verfällt die Anzahlung.
Wenn du unseren Termin verschieben musst, dann mindestens 24 Stunden im voraus Kontakt aufnehmen und die Anzahlung kann auf diese neu terminierte Sitzung innerhalb von 3 Monaten angewendet werden.
Wenn du mehr als 15 Minuten zu spät kommst, ohne dich zu melden, gehe ich davon aus das du nicht erscheinst und die Sitzung wird mit einbehaltener Anzahlung beendet.
Denke, so oder so ähnlich dürfte sich das bei den meisten Damen verhalten.
Also, was passiert beispielsweise in folgenden Fällen:
1. Man merkt vor Ort, dass man keine Session mit ihr will, was dann, Anzahlung futsch? Ging mir zumindestens so.
Beispielsweise wenn Frau nicht so aussieht, wie die Bilder suggerieren, was heute nicht so selten ist, wenn da ein guter Fotograf und eine begnadete MuA am Werk waren. Nicht alle Damen sind Naturschönheiten, man muss nur mal die Bilder eines angesagten Fotografen aus Leipzig mit unbearbeiteten Twitterselfies derselben Person vergleichen.
Oder der Funke springt nicht über und die viel beschworene Chemie will sich nicht einstellen, was bei dem heute bevorzugten Weg der Terminvereinbarung über WA oder Mail schon mal vorkommen kann.
Früher konnte man in so einem Fall gehen, man musste sich vielleicht ein dummen Spruch anhören, aber das wars dann auch.
2. Er (oder sie) muss aus welchen Gründen auch immer den Termin stornieren. Wenn kürzer als 24h, Pech gehabt. Wenn Absage früher, Ersatztermin. Sollte möglich sein, wenn er und sie am selben Ort wohnen/agieren. Interessant wird es, wenn er auf Geschäftreise vor Ort ist und sie am Ort gastiert. Dann mal gutes Gelingen :-)
Ich kann jetzt nur von mir und nicht für alle Kolleginnen und Kollegen sprechen. Meine Herangehensweise ist ähnlich, aber nicht gleich. Es gibt drei mögliche Varianten anzuzahlen (wenn man die persönliche Übergabe mal weglässt, denn sie kommt eher selten vor). Wie man anzahlen kann und wann ich eine Anzahlung zurück erstatte, steht sehr ausführlich auf meiner Homepage beschrieben. Auch, und darauf weise ich jedes Mal
explizit hin, weil nicht immer alles so sorgfältig gelesen wird wie ich es mir wünschen würde, dass eine Anzahlungsform, nämlich Gutscheine, nicht zurückerstattet wird.
Das sieht bei mir wie folgt aus: Anzahlung via Kreditkarte oder Überweisung, wird ohne Fragen zurück erstattet, wenn man den Termin mind. 24 Stunden vorher absagt. Zwei Ausnahmen davon gibt es:
1.) der Gast sagt nicht ab und möchte nur verschieben. Dann kann die Anzahlung bis zu dem Termin (egal wann der stattfinden soll, das kann meinetwegen auch in einem Jahr sein) einfach stehen bleiben. Ich habe allerdings auch schon Anzahlungen zurück erstattet obwohl nur verschoben werden sollte, weil das dem Gast so lieber war. Kann ich respektieren, mache ich aber nur einmal. Überweisungs-PingPong habe ich ein paar Male gemacht, dann wars mir zu doof.
2.) der Gast sagt "behalte die Anzahlung".
Muss eine Person spontan verschieben, ruft mich also 2 Stunden vorher an, dass ihr kurzfristig etwas dazwischen gekommen ist, dann bleibt die Anzahlung natürlich auch stehen. Mir ist bewusst, dass unvorhergesehene Dinge passieren können. Sagt mir jedoch jemand so kurzfristig komplett ab, erstatte ich die Anzahlung in der Regel schon alleine deswegen nicht zurück, weil ich schon einen Raum reserviert habe, vielleicht schon unterwegs bin etc. Ich persönlich mache allerdings auch da Ausnahmen, wenn mein Gegenüber mir einen guten Grund gibt, warum ich von den Regelungen denen er zugestimmt hat, abweichen soll. Denn das ist ein durchaus relevanter Punkt - wer einen Termin zu meinen Konditionen mit mir vereinbart hat, stimmt meinen "AGB" zu. Wenn jemand einen spontanen Todesfall, einen Unfall oder andere gravierende Umstände glaubhaft anführt, die dazu führen, dass er auf nicht absehbare Zeit an allem Interesse hat, nur nicht an Schweinereien, dann bin ich auch nicht jemand, der sagt "Tja, Pech gehabt!"
Möchte jemand trotz separatem Hinweis unbedingt mit einem Gutschein anzahlen, dann bleibt diese Anzahlung in jedem Fall stehen, wenn er verschieben möchte. Auch, wenn er mir das erst ein paar Stunden vor dem Termin mitteilt. Das funktioniert allerdings nur einmal. Wenn ich gut gelaunt bin vielleicht auch noch ein zweites Mal. Kandidaten, die mehrfach Termine spontan verschieben möchten, kommen auch irgendwann an den Punkt bei mir an dem ich sage: "Reicht jetzt, ich behalte die Anzahlung ein, wenn Du nicht endlich einen Termin wahrnimmst." Eine Rückerstattung ist jedoch fast immer ausgeschlossen. Fast, weil es einen Grund gibt, weswegen ich sie zurück erstatte, und zwar wenn
ich verhindert bin. Kann ich überraschend einen Termin nicht wahrnehmen, dann biete ich zwar auch an einen neuen zu finden, aber wenn das nicht gewünscht wird, dann gehe ich auch los und besorge einen Amazongutschein. Ich halte das für fair.
Die 24 Stunden nehme ich allerdings auch nicht übergenau. Wenn jemand erst 22 Stunden vorher absagt, dann bin ich da auch nicht päpstlicher als der Papst.
Du schreibst: "
1. Man merkt vor Ort, dass man keine Session mit ihr will, was dann, Anzahlung futsch? Ging mir zumindestens so."
Ja, das ist ein Problem und eine Frage der Kommunikation. Ich weise öfter darauf hin, dass mir lieber ist, ein neuer Gast sagt im Vorgespräch "Ich glaube die Chemie stimmt nicht, ich möchte von einer Session absehen." als etwas auf Teufel komm raus durchzuziehen, was uns beide am Ende frustriert.
Zwar hat der Gast wie oben geschrieben meinen Bedingungen zugestimmt, und keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Da ich jedoch meine eigenen Regeln mache, kann ich sie auch brechen, wenn ich es für sinnvoll halte. Passt es so gar nicht zwischen uns und mein Gegenüber fragt höflich, ob er die Anzahlung zurück haben könne, dann kommen ein paar Faktoren ins Spiel. Habe ich bereits Miete für den Raum bezahlt? Musste ich besonderes Equipment besorgen? Wie hoch waren meine Fahrtkosten? Wenn die Punkte eins und zwei nicht zutreffen, dann behalte ich mindestens meine Fahrtkosten ein, wenn ich nur für diese Begegnung ins Studio gefahren bin. In Hamburg wären das unter 10€, in Köln knapp 20€. Habe ich bereits Miete bezahlt (die in der Regel höher ist als eine 50€ Anzahlung), dann behalte ich die Anzahlung komplett oder in Höhe meiner Ausgaben. Habe ich keine Miete bezahlt und nicht spezielles Equipment gekauft, behalte ich zwar durchaus weniger, aber nie mehr als 50€. Auch dann nicht, wenn ein Gast für eine längere Session mehr als 100€ angezahlt hat. Warum nicht? Weil ich es honoriere, wenn Personen ehrlich sind und so auf sich aufpassen, dass sie nichts mit einem Menschen anfangen, mit dem sie nicht zurecht kommen. Ich bin selber privat seit einem Vierteljahrhundert BDSMerin und einer der wichtigsten Punkte die ich gelernt habe ist - wenn die Chemie absolut nicht stimmt, wird es fast immer schief gehen. Ich muss allerdings sagen, dass ich noch nicht einmal einen Gast hatte, der nicht gesagt hat "behalte die Anzahlung als Aufwandsentschädigung". Obwohl das vielleicht eher daran liegt, dass ich bisher erst zwei Personen hatte, die wieder gegangen sind, weil sie meine Tabus nicht richtig gelesen hatten und sich anderes erhofft haben als ich anbiete. ;)
Ich finde es ist immer möglich in einem respektvollen Gespräch darüber zu sprechen, ob ich nicht die Anzahlung ganz oder teilweise zurückerstatten würde. Wir sind Menschen, Dinge passieren. Jedoch mit der Haltung an mich heran zu treten, dass es darauf einen Anspruch gibt, das führt dazu, dass ich sie nicht zurück erstatte, wenn es sich nicht um eine der Situationen handelt, die ich in meinen Regelungen zur Rückerstattung angeführt habe. Wie bereits geschrieben - ich weise meine Gäste immer vorher auf meine Bedingungen und Regeln hin, denen sie zustimmen, wenn sie einen Termin vereinbaren und eine Anzahlung machen.
Mir ist bewusst, dass ich da deutlich lockerer mit meinen vorhandenen Regeln umgehe als manche andere Kollegin, aber auch um ein vielfaches "strenger", als Kolleginnen, die gar keine Anzahlung nehmen von neuen Gästen. Und da wir keine einheitliche Regelung haben, hilft immer nur Kommunikation. Wenn jemand nicht viel mehr zu den Modalitäten einer Anzahlung auf der Homepage hat außer "Ich verlange eine Anzahlung", dann empfiehlt es sich vorab einmal nachzufragen, was in Fall x,y oder z passiert. Den Anspruch darf man als Kunde schon haben. Es gibt ja auch Menschen, die Anzahlungen grundsätzlich nicht zurückerstatten, völlig unabhängig davon, weswegen es nicht zu einem Termin kommt. Ich sehe darin auch absolut kein Problem, wenn das vorab und
deutlich kommuniziert wird und potentieller Kundschaft so gut informiert die Möglichkeit lässt, sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
Und wie bereits mehrfach gesagt: wer sich Anzahlungen gar nicht vorstellen kann, der muss auch nicht. Die meisten von uns haben Verständnis dafür und es gibt noch genug Kolleginnen, die ohne Anzahlung arbeiten. Nur ein Termin bei denjenigen Damen die sie verlangen, der wird halt nicht zu Stande kommen. Mich persönlich stört es überhaupt nicht, wenn Menschen sich gegen das Zahlen einer Anzahlung entscheiden. Mich stört nur, wenn sie sich darüber beschweren, dass manche von uns eine verlangen. Wir machen für unser Angebot unsere sehr spezifischen Regeln und es gibt keinen Anspruch auf unsere Dienstleistungen oder gar darauf, dass wir unsere Regeln verändern, nur weil es potentieller Kundschaft nicht passt ;)