Do, 31.Mär 2022, 19:12
von DomHunter
Ab 2.4.2022:
Hotspot-Regelungen in den Bundesländern - lediglich 2 Bundesländer mit Hotspot-Verordnungen!
Von den 16 Bundesländern haben lediglich 2 Bundesländer eine Verlängerung von Maßnahmen über die Landesparlamente beschlossen. 14 Bundesländer haben keine neuen Verordnungen auf den Weg gebracht.
Mecklenburg-Vorpommern hat das gesamte Bundesland bis zum 27.4. zum Hotspot erklärt.
Die Abstandspflicht, die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bleiben weiterhin bestehen.
Hamburg hat ebenfalls eine Hotspot-Regelung beschlossen: Mit der Hotspot-Regel soll die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel in Hamburg für die kommenden vier Wochen beibehalten werden und auch die 2 G-Plus Regel für Tanzveranstaltungen wird fortgesetzt.
Es laufen aber bereits erfolgversprechende Klagen.
In Thüringen scheiterte heute ein Antrag der Landesregierung im Parlament und so wird es dort keine Verlängerung der Maßnahmen geben.
Was bedeutet das konkret für die Prostitutionsbranche? - Weitestgehend Freedom!
In allen Bundesländern, außer eben Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, entfallen die zugangsbeschränkungen für Bordellbetriebe. Kein 3 G, kein 2 G und erst recht kein 2 G plus. Kontakte müssen nicht nachverfolgt werden und eine verordnete Maskenpflicht gibt es auch nicht mehr. Allerdings können die Betriebe eine solche in Form des Hausrechts beibehalten. Verordnungen, die es nicht mehr gibt, müssen natürlich nicht mehr beachtet werden.
(+++Quelle und Dank an Howard Chance+++)
Genießt die Zeit.
DomHunter