Re: 2G+ auf der Stahlstraße
Sa, 15.Jan 2022, 14:422G+ Demnächst 2G++ Dann 2G+++....einfach nur noch unfassbar, unglaublich und absolut traurig das Ganze!
Moderator: DomHunter
Guckst Du in die CoronaschutzVO für NRW. 2G+ bedeutet 2 mal gültig geimpft - dass bist Du 14 Tage nach der 2ten Impfung - und ein aktuell zertifizierter negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden ODER gültig geboostert - also 14 Tage nach der dritten Impfung.sh83 hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 13:43Hallo Kollegen, die Corona schutzverirdnung haz sich ja am 16.ten Januar geändert! Weiß jemand wie das ist wenn seine 2te Impfung 14 Tage her ist und nicht älter als 90 Tage alt ist! Laut neuer Coronaschutzverordnung bin ich mit geboosterten gleichgestellt! Brauch ich in der Stahl trotzdem einen negativen Test? In Restaurants brauche ich nämlich keinen!
Mfg. SH83
Liwber justav, da ich die aktuelle Verordnung vor mir liegen habe! Darin steht das Leute deren 2te Impfung älter als 14 Tage ist aber nicht älter als 90 Tage her ist, brauchen keinen Test! Diese Ausnahmen gelten für alle Anwendungsbeispiele von 2g+, also auch für den Sport in Innenräumen!justav hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 14:12Guckst Du in die CoronaschutzVO für NRW. 2G+ bedeutet 2 mal gültig geimpft - dass bist Du 14 Tage nach der 2ten Impfung - und ein aktuell zertifizierter negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden ODER gültig geboostert - also 14 Tage nach der dritten Impfung.sh83 hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 13:43Hallo Kollegen, die Corona schutzverirdnung haz sich ja am 16.ten Januar geändert! Weiß jemand wie das ist wenn seine 2te Impfung 14 Tage her ist und nicht älter als 90 Tage alt ist! Laut neuer Coronaschutzverordnung bin ich mit geboosterten gleichgestellt! Brauch ich in der Stahl trotzdem einen negativen Test? In Restaurants brauche ich nämlich keinen!
Mfg. SH83
Und wenn Dich das Restaurant im Lokal bewirtet hat, dann hast sowohl Du, als auch die Betreiber des Lokals gegen die CoronaschutzVO NRW verstoßen. Bedeutet bis zu 5000 Euro Bußgeld und für das Restaurant mitunter Entzug des Gewerbe.
Wenn Du außerhalb NRW in einem Restaurant warst, gelten die Regelungen der CoronaschutzVO NRW selbstverständlich nicht.
Kannste mal sehen. Gestern musste meine Begleitung für den Restaurantbesuch noch den Test vorzeigen, da der Booster grad 10 Tage alt ist. Weiß eh keiner mehr Bescheid.sh83 hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 14:55Liwber justav, da ich die aktuelle Verordnung vor mir liegen habe! Darin steht das Leute deren 2te Impfung älter als 14 Tage ist aber nicht älter als 90 Tage her ist, brauchen keinen Test! Diese Ausnahmen gelten für alle Anwendungsbeispiele von 2g+, also auch für den Sport in Innenräumen!justav hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 14:12Guckst Du in die CoronaschutzVO für NRW. 2G+ bedeutet 2 mal gültig geimpft - dass bist Du 14 Tage nach der 2ten Impfung - und ein aktuell zertifizierter negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden ODER gültig geboostert - also 14 Tage nach der dritten Impfung.sh83 hat geschrieben: ↑Fr, 21.Jan 2022, 13:43Hallo Kollegen, die Corona schutzverirdnung haz sich ja am 16.ten Januar geändert! Weiß jemand wie das ist wenn seine 2te Impfung 14 Tage her ist und nicht älter als 90 Tage alt ist! Laut neuer Coronaschutzverordnung bin ich mit geboosterten gleichgestellt! Brauch ich in der Stahl trotzdem einen negativen Test? In Restaurants brauche ich nämlich keinen!
Mfg. SH83
Und wenn Dich das Restaurant im Lokal bewirtet hat, dann hast sowohl Du, als auch die Betreiber des Lokals gegen die CoronaschutzVO NRW verstoßen. Bedeutet bis zu 5000 Euro Bußgeld und für das Restaurant mitunter Entzug des Gewerbe.
Wenn Du außerhalb NRW in einem Restaurant warst, gelten die Regelungen der CoronaschutzVO NRW selbstverständlich nicht.
Kannst du online nachlesen auf der Seite von der Corona Schutzverordnung von NRW! Finde es erschreckend das keiner mehr genau weiß was wo gilt, also durch neue Bestimmungen!
Mfg. Sh83