Aus der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 20.8.2021, seit heute veröffentlicht) verstehe ich:
Positive Änderung:
Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs oder ähnliche Einrichtungen dürfen ihre Leistungen wieder (inzidenz-unabhängig) in ganz NRW anbieten.
Negative Änderung:
Personen, die weder genesen noch geimpft sind, brauchen künftig einen PZR-Test (nicht älter als 48 Stunden), ein Schnelltest reicht nicht mehr.
M(aso)
Werner
Studios in NRW: Neuregelungen ab 20.8.2021 (Freitag)
Di, 17.Aug 2021, 16:53masochistischer Rollenspielgenießer und Blitzableiter für weiblich-dominante Launen






