Stuttgart untersagt unter Anderem auch Prostitution seit dem 13.3.2020. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis auf Widerruf.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 13.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.
DomHunter
Re: Allgemeinverfügung Stadt Stuttgart
Mi, 13.Mai 2020, 08:42Prostitution ( Betriebe sowie die Ausübung an sich ) bleibt verboten bis 24.5.2020. Das gilt für das gesamte Baden-Württemberg.
DomHunter
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