Im Zweifel wird wohl jeder Richter davon ausgehen, dass die Domina nur das getan hat, was der Gast verlangt hat. (Man holt sich auch nicht bei jeder Autofahrt einen Zeugen, der einem bestätigt, dass man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält und nur bei Grün die Ampel passiert.)rubberbastian hat geschrieben:Na ja, bin neulich über eine semiprofessionelle Anzeige gestolpert, bei der die Dame eine schriftliche Einwilligungserklärung nach §228 StGB wollte, für den Fall, dass es heftiger gewünscht wird, mit dem Hinweis dass Insider schon wüssten, was damit gemeint sei.
Ist mir in den ganzen Jahren noch nicht untergekommen, aber man lernt nie aus...
Und wenn es ganz extrem heftig wird, verstößt man als Domina auch leicht gegen die guten Sitten und dann kann die schriftliche Erklärung vielleicht auch mal gegen sie verwendet werden.
M(aso)
Werner







