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Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Fr, 12.Jan 2018, 15:32
Wollte ich ja eigentlich in unsere " Chat Corner Bizarr " schieben, ist aber leider kein Scherz. Bescheidenheit ist ja bekanntlich eine Zier, trifft aber nicht auf unseren Staat zu.
Und nun weiß jeder, der in NRW einen Betrieb anmelden will, was er erstmal an Geld in die Hand nehmen muss, bevor er seine Türen öffnen darf...

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Nach der Tarifstelle 12.19.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird die folgende Tarifstelle 12.20 eingefügt:

„12.20
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Hinweis:

Die nachfolgenden Amtshandlungen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36). Die Gebührenfestsetzung ist daher auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.


12.20.1
Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Wiederholungsprüfung (§ 12 Absatz 1 bis 4 ProstSchG in Verbindung mit § 14 Absatz 1 und 2, §§ 15, 16, 17, 18, 19 und 24 ProstSchG)

Gebühr: Euro 500 bis 2 500


12.20.2
Zuverlässigkeitsprüfung der Betriebsleitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und Wiederholungsprüfung (§ 12 Absatz 1 bis 4 ProstSchG in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und § 15 Absatz 3 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.3
Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bei Befristung (§ 12 Absatz 1 bis 4 ProstSchG in Verbindung mit §14 Absatz 1 und 2, §§ 15, 16,17, 18 und 19 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.4
Bearbeitung des Antrags auf Betrieb des Prostitutionsgewerbes durch Stellvertretung und Wiederholungsprüfung (§ 13 Absatz 1 und 2 ProstSchG in Verbindung mit §§ 14 und 15 Absatz 3 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.5
Bearbeitung des Antrags auf Verlängerung des Betriebs des Prostitutionsgewerbes bei Befristung durch Stellvertretung (§ 13 Absatz 1 und 2 ProstSchG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 und § 15 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.6
Zuverlässigkeitsprüfung inklusive eventuelles Beschäftigungsverbot sonstiger Beschäftigte je Person (§ 15 Absatz 3 ProstSchG in Verbindung mit § 25 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.7
Erteilung nachträglicher Auflagen beziehungsweise selbstständiger Anordnungen für Betreiber (§ 17 ProstSchG)

Gebühr: Euro 100 bis 1 000


12.20.8
Entgegennahme der Anzeige von Prostitutionsveranstaltungen, Prüfung und mögliche Untersagung (§ 20 Absatz 1 Satz 2 ProstSchG)

Gebühr: Euro 150 bis 500


12.20.9
Entgegennahme der Anzeige von Prostitutionsveranstaltungen in bisher nicht konzessionierten Prostitutionsstätten, Prüfung und mögliche Untersagung (§ 20 Absatz 1 Satz 2 ProstSchG)

Gebühr: Euro 150 bis 1 000


12.20.10
Erlass von Anordnungen bei Prostitutionsveranstaltungen (§ 20 Absatz 3 Satz 2 ProstSchG)

Gebühr: Euro 150


12.20.11
Entgegennahme der Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges, Prüfung und mögliche Untersagung (§ 21 Absatz 1 bis 3 ProstSchG)

Gebühr: Euro 150 bis 500


12.20.12
Erlass von Anordnungen bei Prostitutionsfahrzeugen (§ 21 Absatz 3 ProstSchG)

Gebühr: Euro 150


12.20.13
Verlängerung der Frist vor Erlöschen der Erlaubnis (§ 22 Satz 2 ProstSchG)

Gebühr: Euro 50


12.20.14
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes (§ 23 ProstSchG)

Gebühr: Euro 500 bis 1 500


12.20.15
Beschäftigungsverbote (außerhalb von Erlaubnisverfahren, § 25 Absatz 3 ProstSchG)

Gebühr: Euro 350 bis 1 000


12.20.16
Einmalige Betriebskontrolle sowie einmalige Nachkontrolle zur Überwachung der Einhaltung der Erlaubnis sowie der Betreiberpflichten in der Zeit zwischen Erlaubniserteilung und erneuter Zuverlässigkeitsprüfung (§ 29 ProstSchG in Verbindung mit §§ 12, 14, 24 bis 28 ProstSchG)

Gebühr: Euro 20


12.20.17
Kontrolle durch zwei Mitarbeiter im Zeitumfang bis zu 60 Minuten einschließlich Fahrzeiten (§ 29 ProstSchG in Verbindung mit §§ 12, 14, 24 bis 28 ProstSchG)

Gebühr: Euro 120 bis 160

12.20.18
Kontrolle durch zwei Mitarbeiter im Zeitumfang über 60 Minuten einschließlich Fahrzeiten (Abgerechnet wird jede angefangene Viertelstunde auf der Grundlage des vom Ministerium für Inneres jeweils veröffentlichten Stundensätze, § 29 ProstSchG in Verbindung mit §§ 12, 14, 24 bis 28 ProstSchG)

a) Für die ersten 60 Minuten

Gebühr: Euro 120 bis 160

b) Zuzüglich pro angefangener Viertelstunde

Gebühr: Euro 30 bis 40“.

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Re: Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Fr, 12.Jan 2018, 16:50
Interessant auch die näheren Spezifizierungen - neu ist, dass eine Konzession auch befristet ausgestellt werden kann. Am Besten immer monatlich, dann muss ja verlängert werden und dazu nachkontrolliert.
Ne Tasse Kaffee ist dann aber nicht mehr drin, dann kommt man ja schnell auf über 60 Minuten und die kosten extra.
Und wenn man dann noch einen redseligen Kontroleur im Haus hat, zahlt man seinen Wortschwall noch dazu wegen angebrochener Viertelstunde.

Dazu gibt es nur einen einzigen zutreffenden Begriff: Abzocke!
( Und nun spätestens wissen wir, warum das Gesetz in Wahrheit da ist )



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Re: Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Sa, 13.Jan 2018, 11:37
Moin Moin,
UnArtiger hat geschrieben:Ich habe eine Gebührenordnung erhalten die sich z.B. bei Neuanmeldungen wie folgt aufschlüsselt:

Prüfungsaufwand bis 5 Stunden: 500€
Prüfungsaufwand 6 - 10 Stunden: 1000€
Prüfungsaufwand 11-20 Stunden: 1500€
Prüfungsaufwand 21-28 Stunden: 2000€
Prüfungsaufwand ab 29 Stunden: Max. 2500€
Da kommt was auf die Studios zu!
Manchem Mitarbeiter/-in muss wohl verdammt viel Zeit zur Überprüfung verbringen, wenn man sich bis zu 24 Std. in einem Studio verbringt. %lach% %lach%
MFG
Slave50_01
_______________________
Keep the Dream Alive

Re: Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Sa, 13.Jan 2018, 16:08
UnArtiger hat geschrieben:
Slave50_01 hat geschrieben:Moin Moin,
UnArtiger hat geschrieben:Ich habe eine Gebührenordnung erhalten die sich z.B. bei Neuanmeldungen wie folgt aufschlüsselt:

Prüfungsaufwand bis 5 Stunden: 500€
Prüfungsaufwand 6 - 10 Stunden: 1000€
Prüfungsaufwand 11-20 Stunden: 1500€
Prüfungsaufwand 21-28 Stunden: 2000€
Prüfungsaufwand ab 29 Stunden: Max. 2500€
Da kommt was auf die Studios zu!
Manchem Mitarbeiter/-in muss wohl verdammt viel Zeit zur Überprüfung verbringen, wenn man sich bis zu 24 Std. in einem Studio verbringt. %lach% %lach%
Das sind Gebühren zur Prüfung eines Neuantrages (!) im Amt, ein evtl. Besuch wird anders abgerechnet.
Dies bezieht sich auf Punkt 12.20.1 der Verwaltungsgebührenordnung und ist eine kommunale Konkretisierung des dort genannten Gebührenrahmens, das kann in einer anderen Stadt schon wieder abweichend gehandhabt werden.

In Bayern sieht das alles noch schlimmer aus - in Nürnberg geht es um € 500,- Grundgebühr zuzüglich € 400,- pro Zimmer ... Bayern lässt einen Gebührenrahmen von bis zu € 50.000,- zu - das ist kein Scherz, für München hier nachzulesen: https://www.muenchen.de/dienstleistungs ... /10223521/

Hinzu kommt ein nicht unerheblicher Aufwand an vorzulegenden Unterlagen und wenn der Antrag dann abgelehnt wird, muss die vorab verauslagte Gebühr quasi als Existenzvernichtungsgebühr auch noch abgeschrieben werden ...

https://www.nuernberg.de/imperia/md/ord ... stschg.pdf

Re: Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Sa, 13.Jan 2018, 17:48
UnArtiger hat geschrieben:Zahlen zu München, auch dort geht man von durchschnittlich 500€ aus:

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK ... 623182.pdf

Seite 37
Sehr schön detaillierter Link! Da werden ja sogar schon Planungsvorgaben für Bussgelder und Auflagenbescheide aufgeführt ...

€ 500,- ist aber nur die Grundgebühr für 200 Betriebe, hinzu kommen 2000 Zimmer zu je € 400,- in der Folgezeile, also im Schnitt zehn Zimmer pro Betrieb.

Dementsprechend dann auch durchschnittlich € 4.500,- pro Folgekonzession alle vier Jahre ...

Re: Was kostet eine Betriebs-Konzession in NRW?

Sa, 13.Jan 2018, 22:53
UnArtiger hat geschrieben:Ja, wobei ich die Zimmerpreise in München nicht kenne, in Dortmund zahlt die Dame durchschnittlich 850-1600€ Miete pro Zimmer / Monat je nach Lage, Ausstattung, Modernisierung, etc., 400€ Gebühr pro Zimmer sind, wenn man es auf ein Jahr umlegt 33,34€ pro Zimmer.

In der Tat lustig mit den Bussgeldern, sind bereits einkalkuliert genau wie Tempoverstöße auch oder Falschparker und wenn dann die Quote nicht stimmt...
Genau, bei 4 Jahren Genehmigungszeit sind es dann irgendwo noch gut € 8,- pro Monat und Zimmer - allerdings benachteiligt das Dominastudios wieder überproportional weil der Tarif von 1 Zimmer = 1 Bett = 1 Dame und diese noch im Schichtbetrieb ausgeht und nicht berücksichtigt, dass ein Bett nicht gerade eine ausreichende Ausstattung für ein Studio ist ...

winke winke
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