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Mo, 26.Sep 2011, 21:42
also eine Bekannte von mir ist übermorgen drin und ich glaub nicht, dass eine Schlagzeile oder dergleichen Einfluss auf das Tagesgeschäft oder nach aussen hat . . . deswegen auch mein Unverständnis über die Begeisterung zu dem Thema hier.

@ma69: bei mir gehen beide Seiten.
( . . . da muss man durch ;-)

Mi, 28.Sep 2011, 13:15
Beide Seiten sind erreichbar und es gibt ja auch noch keinen Grund warum es anders sein sollte. Soweit erkennbar, liegen die nun im Prozess relevanten Vorgänge Jahre zurück und es ist darüber ja auch noch nichts entschieden.

Mi, 28.Sep 2011, 13:45
Bei mir gehen sie auch wieder, war anscheinend nur ein technisches Problem. das BIZ ist für mich das schönste Studio in München, hatte schon viele schöne Sessions dort.

Gruss MA69

Mi, 28.Sep 2011, 15:42
MA69 hat geschrieben:Bei mir gehen sie auch wieder, war anscheinend nur ein technisches Problem. das BIZ ist für mich das schönste Studio in München, hatte schon viele schöne Sessions dort.

Gruss MA69
Hallo MA69,

dem kann ich nur zustimmen, bei mir sind es genau 72 Sessions !!!!

Davon waren nur 3 Session (bin ich aber selber schuld wenn ich was Neues ausprobiere) welche nicht nach Vorstellungen verliefen !

Machter
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Mo, 03.Okt 2011, 11:49
An Lady Maclaine, du hast aber wohl auch keinen guten Steuerberater, den Steuerrecht ist Länderrecht und du bewierbst Damen auf deiner Seite??
Das ist leider ein zeichen von Scheinselbständigkeit, dies gilt für alle Studios oder Clubs in ganz Deutschland.
Hierzu gibt es ein Urteil.

Nach den Merkmalen wie Werbung, Präsentation im Internet ect. tritt der Club als Ganzes auf. Deshalb sind die Umsätze eines Bordellbetriebs, auch soweit sie nicht höchstpersönlich erbracht werden demjenigen zuzurechnen der sie im Außenverhälnis im eigenen Namen an die Leistungsempfänger erbringt (BFH v. 31.03.2006, VB 181/05)

Mit Urteil vom 12.02.2009 (16 K 1/08) hat das FG Niedersachsen entschieden, das Umsätze aus Prostitionsleistungen demjenigen anzurechnen sind, der gegenüber dem potentielen Kunden und dem Freier nach außen hin als Erbringer sämtlicher in einem derartingen Club erwarteten Dienstleistungen auftritt.
Unerheblich erschien hierbei dass die Prosttituierten die einzelnen Leistungen und das zu zahlende Entgelt aushandelten und den entsprechenden Geldbetrag vereinnahmten.
Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim BFH eingelegt, welche mit Beschluss vom 25.11.2009 (V B31/09) abgewiesen wurde.

Leider hat wohl Lady Zara wirklich einen schlechten Berater gehabt, Schichtpläne, und ihre Werbung für die Damen haben ihr wohl das Genick
gebrochen. Alles schlimm genug!

Mo, 03.Okt 2011, 13:22
Erst mal grundsätzlich und vorausgeschickt fühle ich mich nicht wirklich wohl, wenn wir hier im Forum, welches ja vorrangig dem Erfahrungsautausch SMer dient, Lady Zara und den Prozess zerpflücken bzw. kommentieren.

Letzten Endes liest man ja alles in den Zeitungen, wobei sachliche Infos eher aus Letztgenannten zu ziehen wären oder aber, man kann dem öffentlichem Prozess beiwohnen.

Zum Statement des Laryfirst wäre noch anzumerken, dass die vor Gericht relevanten Sachverhalte sich auf Geschehnisse Jahre zurück beziehen sollen gemäß eines Beitrages hier im Thread, da gabs das Urteil des Niedersachsen- Gerichtes noch nicht.

Insofern konnten Steuerberater und Zara DAMALS nur nach vergangenem Wissen gehen.

Und ob " Schichtplan " und " Werbung " allein ausreichen, um ihr die gesamte Steuerlast als Einzelperson aufzubürden und sie als Steuerhinterzieherin zu verurteilen, bleibt offen und darüber wird das Gericht letzten Endes befinden.

Die Anwälte der Lady Zara werden sicher was dagegen haben.


DomHunter
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