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Mo, 11.Apr 2011, 21:03
Am 15.04.2011 veranstalte ich im Fetisch X Studio in Dortmund
eine TV & Freunde Party

Dabei werden auch viele Dominas sein die auf TV Erziehung stehen.

Also schau mal vorbei und ich mach dich mit den Ladys bekannt ;-)

www.fetisch-x-studio.com

Für weitere infos oder PN
denn diejenigen werden glücklich sein, die ihre wahre Bestimmung erkennen.....

Re: Feminisierung inkl. Vorführung gesucht!

Di, 18.Dez 2012, 11:13
SUCHE EINE HERRIN/GELDHERRIN/BLACKMAILHERRIN....... GERNE AUCH EIN PAAR, EVTL. AUCH EIN EINZELNER HERR!!!


Der Sklave steht seiner Herrin uneingeschränkt zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von seiner Herrin zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.

Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen, in der BDSM - Szene, so genannten Blackmailvertrag.
Eindeutiger Zweck dieses Vertrages ist den Sklaven für die Herrin erpressbar zu machen, damit diese den Sklaven leichter gefügig und im Sinne dieses Vertrages besser zu Ihrem Leibeigenen abrichten kann.

Mit seiner Unterschrift erklärt der Sklave, dass er in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte ist, und das ihm bewusst ist, dass es sich bei diesem Vertrag um einen sittenwidrigen Vertrag handelt, und das dieser somit keinerlei rechtliche Gültigkeit besitzt. Dennoch bittet der Sklave die Herrin mit seiner Unterschrift um die gnadenlose und konsequente Umsetzung der in diesem Vertrag vereinbarten Regeln.

Der Sklave willigt mit seiner Unterschrift ein, alle aus diesem Vertrag entstehenden Konsequenzen selber zu verantworten.

Der Vertrag gilt ab dem Moment der Unterzeichnung zunächst einmal für ein Jahr. Während dieser Zeit hat einzig die Herrin hat das Recht diesen Vertrag jederzeit in Teilen oder als Ganzes zu ändern. Die Laufzeit ist hiervon nicht betroffen.

Wenn sich die Herrin und der Sklave nach einem Jahr erneut einigen, gilt der neue Vertrag unbefristet.

Die Herrin hat das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.

Der Sklave verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht.

Vertragszusätze

Blackmailfragebogen, Schuldschein, Blankodarlehensvertrag,

Ziele des Vertrages:

die totale Macht und Kontrolle der Herrin über den Sklaven.
die Abrichtung des Sklaven zum Gummifick- und Schluckobjekt sowie zur Lebendtoilette.
die totale materielle Ausbeutung des Sklaven.
die psychische und physische Brechung des Sklaven durch Bloßstellung, Folter und rohe Gewalt.

Der Sklave wird mit Unterzeichnung dieses Blackmailvertrages zu 100 % das Eigentum der Herrin. Zur konsequenten Umsetzung des Blackmailings gelten folgende Regeln:

Durch die folgenden Maßnahmen soll die Erpressbarkeit des Sklaven sowie die Einschränkung seines Handlungsspielraums gewährleistet werden.

Der Sklave hat keine Rechte.

Der Sklave besitzt nichts. Sämtliches Eigentum und Vermögen des Sklaven geht mit Unterschrift in den Besitz der Herrin über. Nach Vertragsabschluss, hat der Sklave eine ausführliche Liste mit Fotos von seinem Inventar zu machen. Die Herrin entscheidet dann, welche Gegenstände in der Wohnung bleiben dürfen und welche an Ihr zu senden sind. Gegenstände, die Eigentum der Freundin des Sklaven sind, sind von dieser Regelung unberührt.

Der Sklave wird von seiner Herrin in Armut gehalten. Zu diesem Zweck wird eine Inventar - und Vermögensliste des Sklaven erstellt. Bei Falschangaben erhält der Sklave eine Vertragsstrafe von 1500 €.

Der Sklave wird einen rechtsgültigen Schuldschein mit seiner Unterschrift anerkennen. Die Höhe des Schuldscheins wird so gewählt das faktisch nur Zinszahlungen und keine Tilgungen stattfinden.

Der Sklave unterschreibt einen Blankodarlehensvertrag, damit die Herrin später die Daten nach ihren Wünschen nachtragen kann.

Aus demselben Grund händigt der Sklave der Herrin zehn Blätter Papier mit seiner Unterschrift aus, damit die Herrin den von Ihr gewünschten Inhalt nachtragen kann.

Der Sklave gibt mit seiner Unterschrift der Herrin die Zustimmung, belastendes Film- und Fotomaterial anzufertigen um ihn damit zu erpressen.

Der Sklave händigt der Herrin Kontaktdaten von Verwandten, Freunden, Vermieter, Nachbarn und dem Arbeitgeber aus und er gibt der Herrin die ausdrückliche Erlaubnis diese Daten zu seiner Erpressung zu benutzen.





Zur Umsetzung der völligen Kontrolle gelten folgende Regeln:

Der Sklave ist für seine Herrin immer per Handy erreichbar.

Damit die Herrin jederzeit den Standort des Sklaven feststellen kann, meldet dieser sein Handy bei einem Handyortungsdienst an.

Der Sklave installiert auf seinem Computer Fernwartungssoftware, damit die Herrin jederzeit, ohne das der Sklave dies bemerkt, verfolgen kann was der Sklave gerade am Computer macht.

Der Sklave händigt der Herrin auf Ihren Wunsch hin Dokumente wie Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen (letzten 6 Monate), Handyvertrag, Telefonvertrag, Kontoauszüge (letzten 6 Monate), Reisepass, Personalausweis u.s.w aus.

Ebenfalls erhält die Herrin sämtliche Passwörter, Pincodes, TANs, PINs und Vollmachten zu allen Bankkonten, Onlinebankingkonten, Paypal, u.s.w.

Die Herrin strebt eine reale Entmündigung des Sklaven, sowie die Vormundschaft über den Sklaven an.

Die Herrin regelt den gesamten Zahlungsverkehr des Sklaven und verwaltet dessen Geld zu 100%.

Der Sklave erhält von der Herrin ein äußerst geringes Haushaltsgeld mit dem er seine Bedürfnisse befriedigen kann. Er hat seiner Herrin jeden ausgegebenen Cent mit einer Quittung oder Rechnung zu belegen.

Anschaffungen die einen Wert von 20 € erreichen oder übersteigen sind vorher schriftlich bei der Herrin einzureichen und mit Begründung warum er diesen Gegenstand benötigt.

Geld das vom Sklaven nicht ausgegeben wurde ist am Monatsende an die Herrin abzuführen.

Der Sklave hat einmal im Monat ein Backup seiner Festplatten zu machen, diese werden dann der Herrin zugeschickt.

Die Herrin behält darüber hinaus sämtliche Einnahmen, die Sie mit dem Sklaven erwirtschaftet. Dazu zählen Zusatzjobs, Verleih und Vermietung des Sklaven zu Arbeits- oder sexuellen Diensten an Dritten. Einnahmen aus Film und Fotorechten u.s.w.

Der Sklave sendet seine ungeöffnete Post einmal die Woche an die Adresse der Herrin, damit die Herrin die Post kontrollieren kann.

Die Herrin bestimmt jeden Kontakt zu Dritten. Dies schließt Freunde und Familie ein.

Der Sklave hat seine Herrin grundsätzlich vorher um Besuchserlaubnis schriftlich und mit Begründung bei Dritten zu bitten.

Der Sklave teilt seiner Herrin stets den genauen Aufenthaltsort mindestens 24 Stunden vorher mit.

Zur konsequenten Abrichtung gelten folgende Regeln

Der Sklave hat vorher bei der Herrin anzumelden, wenn er das Haus verlässt.

Der Sklave hat ein Tagebuch zu führen, worin er ausführlich schreibt, was er in der letzten Stunde alles gemacht hat.

Der Sklave wird auch seinen Urin messen, diese Angaben sind in ml anzugeben und ins Tagebuch einzutragen. Auch trinkt der Sklave dann davon die Hälfte sofort.

Auch hat der Sklave ständig einen Plug zu tragen, damit seine Vxxxe ständig gedehnt wird.

Der Sklave hat wenn er seine Wohnung verlässt nur Damenunterwäsche zu tragen.

Der Körper des Sklaven wird bis auf die Augenbrauen und Augenwimpern durch lasern komplett enthaart.

Der Sklave wird in der Sklaxxxxzentrxxx als Eigentum der Herrin registriert.

Die Registrierungsnummer der Sklaxxxxzentrxxx wird dem Sklaven mit dem Zusatz „Eigentum von Herrin ....“ eintätowiert.

Der Herrin ist es ebenfalls gestattet den Sklaven zum Beispiel durch den Einsatz von Hormonen, oder durch Operationen zu modifizieren.

Ein Safeword findet keine Verwendung.

Ein Verkauf oder eine Verschenkung des Sklaven kann nur an Frauen erfolgen.

Der Herrin ist es gestattet den Sklaven an Dritte (auch Männer) für Arbeits- und sexuelle Dienste, zu vermieten, oder zu verleihen.

Bei einem Besitzerinnenwechsel gehen die Rechte aus dem Vertrag an die neue Besitzerin über. Es bedarf keiner Zustimmung des Sklaven.

Die Herrin kann den Sklaven in jeder erdenklichen Art und Weise benutzen. Sie darf den Sklaven bestrafen, quälen und foltern - ganz wie die Herrin es für erforderlich hält.

Die Herrin kann im Leben des Sklaven alles bestimmen. Dazu zählen z.B. Schlafzeiten, das Essen, Orgasmuskontrolle, der Kontakt zu Dritten, die Höhe des Haushaltsgeldes, Fernseh- u. Internetzeiten, Kleidung, u.s.w.

Dem Sklaven ist eine Grundversorgung mit Wasser, Brot und Vitaminpräperaten garantiert.

Ansonsten bestimmt die Herrin aus Kostengründen und zum Ekeltraining was, z.B. Hundefutter, Fingernägel, Hornhaut, Spucke, weiße mayo, Rotze, Kotze, NS, KV e.t.c., der Sklave essen und trinken darf.

Der Sklave wird auf ausdrücklichen eigenen Wunsch, durch die Herrin, den Rest seines Lebens konsequent in Gummi gehalten und unter Zwang zur Toilette abgerichtet.

Sollte die Herrin den Sklaven wieder in die Freiheit entlassen, so verbleibt alles belastende Material bei der Herrin, damit Sie jederzeit die Versklavung des Sklaven wieder aufnehmen kann.


Auf Wunsch der Herrin muss der Sklave in die Nähe der Herrin ziehen. Er bekommt eine kleine Wohnung. Als Möbel bekommt der Sklave eine Matratze auf dem Fußboden, einen einfachen Schrank, sowie einen Schreibtisch mit einem einfachen Holzstuhl als Arbeitsplatz. Ansonsten wird die Wohnung mit SM-Möbeln eingerichtet, zum Beispiel einem Käfig, oder in den den Fußboden und Wänden eingelassenen Ösen, damit der Sklave angekettet werden kann.
Geboren um zu dienen!
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