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Lady C. Winter zickige arrogante Dominanz

So, 28.Feb 2010, 18:21
Ich kenne eine US-Domina, die bisweilen mit Ihrem Berufsgepäck durch die Welt reist. Grundsätzlich ist es wohl erlaubt. Dennoch würde ich v.a. bei abschliessbaren Fesseln vorsichtig sein (Handschellen sind in Singapore z.B. definitiv verboten). Gewisse E-Toys gehen ja als Gesundheitsapparatur durch, Kleidung sollte ohnehin kein Problem sein. Aber: Bitte nichts davon im Handgepäck mitführen!
Wie nennt man das Sexualorgan des Sklaven? - Gehirn :-)

So, 28.Feb 2010, 18:31
Die ganzen Sicherheitsbestimmungen gelten doch nur für das Handgepäck
und nicht für aufgegebenes Gepäck! Da sollte es kaum Probleme geben

Etwas schwieriger ist die Zollkontrolle bei der Einreise, egal wo!
Auch der Deutsche Zoll bei der Wiedereinreise nach Deutschland
kann da Probleme machen. (Warenwert max 400 €) bei der Rückkehr
aus einen nicht EU-Land.

Auf einigen Flughafen (z.B. München, Frankfurt) macht der Zoll Röntgenkontrollen bevor der Koffer auf das Ausgabeband kommt.
Gruß von Helmut aus Berlin
Bild

So, 28.Feb 2010, 19:17
Helmut hat geschrieben:Die ganzen Sicherheitsbestimmungen gelten doch nur für das Handgepäck
und nicht für aufgegebenes Gepäck! Da sollte es kaum Probleme geben
So sieht es aus.

Direkt nach 9/11 konnte es vorkommen, dass du beim Aufgeben deines Gepäckes dieses den Zollbehörden "vorführen" musstest. Bei dem Flughafen wo ich das mitgekriegt habe, konnte da Hinz und Kunz auf deine Klamotten gucken.
Okay, das war vor Jahren. Normalerweise bringe ich mir immer Toys aus den Staaten mit und hatte noch nie Probleme. Nicht bei der Ausreise und auch nicht bei der Einreise.

Mo, 01.Mär 2010, 07:18
das Ganze ist doch recht einfach. Bei der Ausreise aus der Gemeinschaft (hier D.) wird die Ware dem Zoll zwecks Beschau vorgeführt. Vorführen hat in diesem Zusammenhang aber nichts mit "am Körper" zu tun. Die Ware wird deklariert und einer Nämlichkeitssicherung unterzogen. Das hat zur Folge, daß man mit diesem Dokument, und der dazu gehörenden Ware, wieder nach Vorlage beim Zoll unbeschadet und ohne zusätzliche Kosten einreisen darf. Vorraussetzung allerdings ist es, daß die Waren in der Zwischenzeit keiner Veränderung unterzogen worden sind.

Mein Gefühl sagt mir, daß die Abfertigungsleitung bei dieser Anmeldung mit der kompletten Mannschaft zugegen sein wird :-D

Mo, 01.Mär 2010, 17:24
Ich möchte mich für die hilfreichen Hinweise bedanken.
Eigentlich fürchtete ich eher die oftmals humorlosen amerikanischen Beamten, welche die Einreisenden gerne mal streng unter die Lupe nehmen.
So werde ich dann also der deutschen Zollmanschaft die Freude bereiten, den Inhalt meines Koffers mit der Liste abzugleichen, damit ich nachher keinen Einfuhrzoll zu zahlen habe. :-D
Besten Dank!
Nora

Di, 02.Mär 2010, 03:16


Grüß Euch,

also mit USA kann ich nicht dienen. Ich bin bis jetzt nur in Europa mit Spielzeug geflogen.
Da hab ich nie Probleme gehabt, obwohl ich doch etliche Spielsachen (Handfesseln/Schellen), Stromgeräte, Gerten, etc im Gepäck hatte.

Selbst in Ländern wie Kroatien hatte ich nie Probleme.

Wenn die Sachen nicht original verpackt sind, Verbrauchsspuren aufweisen, sollte es keine Probleme machen mit dem Zoll.

Lieben Gruß,
Katarina

PS: Spaß hat sich auch noch niemand daraus gemacht - selbst, als z.B: Batterien beanstandet wurden. Die Zöllner/Wachorgane sind mittlerweile doch einiges gewöhnt.

Länder, wo gewissse Teile verbotet sind, würde ich allerdings aufpassen!
+ + + Junge Dominanz aus Leidenschaft + + +

~ ~ ~ Ich kreiere meine eigene Welt, – unabhängig von den Klisches und Regeln anderer Dominas und Sklaven! ~ ~ ~

Di, 02.Mär 2010, 22:27
Also, Handgepäck geht gar nicht. Man muss davon ausgehen, dass Handschellen als Werkzeug gesehen werden, die arme Flugzeugbesatzung zu fesseln und den Flieger zu kapern. Die TSA öffnet stichprobenartig ( das ist derzeit eine ganze Menge ) aufgegebenes Gepäck. Sollte kein Problem darstellen, bei der Datensammelwut des Amis kann es aber sein, daß man sich auf irgendwelchen Listen wiederfindet. Dennoch ist aufgegebenes Gepäck eine akzeptable Möglichkeit.

Mi, 03.Mär 2010, 09:46
Was den deutschen Zoll angeht: Fotografiere dass, was du mit in die USA nimmst, vor der Abreise z.B. mit dem auf einer Tageszeitung erkennbaren Datum. So kannst du im Falle eines Falles (den ich in diesem Punkt für unwahrscheinlich halte) problemlos belegen, dass du schon im Besitz dieser Dinge warst, bevor du abgereist bist.

Mi, 03.Mär 2010, 18:14
Do - hat geschrieben:Was den deutschen Zoll angeht: Fotografiere dass, was du mit in die USA nimmst, vor der Abreise z.B. mit dem auf einer Tageszeitung erkennbaren Datum. So kannst du im Falle eines Falles (den ich in diesem Punkt für unwahrscheinlich halte) problemlos belegen, dass du schon im Besitz dieser Dinge warst, bevor du abgereist bist.
Was soll so ein Photo beweisen? Es ist ja beim Zeitpunkt der Rückreise (= Einreise) nach Deutschland die Photographie einer dann alten Zeitung, einer Zeitung, die man auch während des Fluges in die USA hätte lesen können und mit der man als Hintergrund dann dort die Bilder erstellte. Wenn man also nicht einen gesicherten Datumsnachweis über Zeit und Ort der Erstellung des Photos liefern kann, dann bringt das Photo auch nicht sehr viel...
Wie nennt man das Sexualorgan des Sklaven? - Gehirn :-)

Fr, 05.Mär 2010, 21:19
@noraprivat,
man wird beim Check Inn in den USA nach dem Grund des Aufenthaltes gefragt. Evtl. könnten auch Fragen bezüglich der mitgeführten Utensilien gestellt werden.

Gruss, Runpax
Antworten

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