Bayern untersagt unter Anderem auch Ausübung von Prostitution - in Betriebsstätten - per Erlass vom 16.3.2020. Diese Verfügung ist vorläufig gültig bis 19.4.2020.
Es versteht sich von selbst, dass SESSIONBERICHTE für diesen Zeitraum nicht möglich sind, da diese aktuell gehalten bleiben müssen.
Berichte zu Begegnungen - vor - dem 16.3.2020 müssen explizit kenntlich gemacht werden.
Quelle:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/ ... 52_uhr.pdf
Re: Allgemeinverfügung Bayern
Di, 04.Aug 2020, 10:42Hier nun das erfreuliche Update:
Betriebe und Locations öffnen seit 1.8.2020 eigentlich flächendeckend wieder. Voraussetzung war die Abnahme eines geeigneten Hygienekonzeptes, die liegen auch vor bei den zuständigen Ämtern.
Die neue Allgemeinverfügung von Bayern 27.7.2020 hebt die Re-Openings auch nicht auf.
Studios und Frauen freuen sich auf euren Besuch. Bitte beachten: Termin machen vorher!
DomHunter
Betriebe und Locations öffnen seit 1.8.2020 eigentlich flächendeckend wieder. Voraussetzung war die Abnahme eines geeigneten Hygienekonzeptes, die liegen auch vor bei den zuständigen Ämtern.
Die neue Allgemeinverfügung von Bayern 27.7.2020 hebt die Re-Openings auch nicht auf.
Studios und Frauen freuen sich auf euren Besuch. Bitte beachten: Termin machen vorher!
DomHunter