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Öffntliche Vorführung

Verfasst: Fr, 15.Sep 2006, 19:32
von slaveo
Hallo Leute

Können wir bei der zur Schaustellung am Fenster Probleme bekommen zwecks Exhibitionismus ? In Essen in der Stahlstrasse liegt ein Fenster an der Strasse. Jeder kann ja schliesslich alles sehen sogar Kinder wenn diese vorbeigehen. Sollte dies der Fall sein dass man mit dem Gesetz in Konflikt kommt würde ich dieses am Fenster nicht mehr tun.
Wie sieht die rechtliche Seite aus wenn man nackt durch die Stahlstrasse geführt wird von seiner Herrin und bei dem Spaziergang Schwänze blasen muss ? Gibt es da Konflikte ?
%knast%
Danke für die Antworten

Slaveo

Verfasst: Fr, 15.Sep 2006, 20:21
von p
Damit ganz Du ganz leicht in Konflikte geraten, da es alles Straftaten laut § 183(a) StGB sind. Werden soweit ich weiß nur auf Antrag verfolgt, welcher aber bei Blowjobs auf der Straße recht schnell vorliegen könnte.

Verfasst: Fr, 02.Feb 2007, 21:47
von Jeanies
p hat geschrieben:Damit ganz Du ganz leicht in Konflikte geraten, da es alles Straftaten laut § 183(a) StGB sind. Werden soweit ich weiß nur auf Antrag verfolgt, welcher aber bei Blowjobs auf der Straße recht schnell vorliegen könnte.
Also ist es immer dann eine Straftat, wenn sich jemand belästigt fühlt? Zumindest wird es eine Prüfung und vielleicht ein Verfahren geben und das ist dann schon unangenehm genug. Aber wo fängt das öffentliche Ärgernis an? Beim Entblößen "sensibler" Körperteile? Zum Beispiel wenn man im Wald nackt an einen Baum gefesselt wurde? Oder kann es schon reichen, wenn man öffentlich gefesselt oder an der Schwanzleine geführt wird.

Herzliche Grüße
winke winke