ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein prob
Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 15:16
Hallo liebe gemeinde, ich habe mir vor einiger zeit bei kinkstore diese ta zapper bestellt
http://thekinkshop.com/product/tazapper/
die lieferung aus usa hat schon ewig gedauert und irgendwann bekam ich nachricht zur abholung beim hauptzollamt. ich mußte dann das paket öffnen was mir schon etwas ungehagen verursachte bei vollem publikumsverkehr und doofen nachfragen was das den sei. ich erklärte der dame vom zoll, dass es sich um batteriebetriebene sextoys handele, ähnlich reizstrom oder elektr. fliegenklatsche. damit gab sich die dame nicht zufrieden und sie verbrachte die lieferung zu ihren vorgesetzen, die im net recherchierten, meine laune war auf dem tiefpunkt.
nach 30min kam dann die dame gab mir ein formular in die hand worauf stand das die teile eingezogen würden zur überprüfung und ich nachricht gekommen würde.
nach ca. 3 wochen kam dann auch ne nachricht in form eine anhörungsbogen vom ordnungsamt wegen verstoß gegen das waffengesetz §53 abs. 1, nr.2 waffg i.v. m. anlage 2 abs. 1 nr. 1.3.6 gegen androhung eines bußgeldes.
ich kontaktierte kinkshop und die konnten sich den stress auch nicht erklären weil normalerweise diese zapper zwar beim zoll landen, aber gegen zahlung der entsprechenden zöllen ausgehändigt werden. ich erklärte im anhörungsbogen meine und die sachlage des shops, aber das nutze nichts.
vorgestern flatterte mir dann ein bußgeldbescheid in höhe von 328,50 euro ins haus zahlbar innerhalb 14 tagen oder einspruch erheben.
was soll ich jetzt tun?
Einspruch mit anwalt einlegen mit allen peinichkeiten oder zähneknirschend zahlem?
gruß
analyst
http://thekinkshop.com/product/tazapper/
die lieferung aus usa hat schon ewig gedauert und irgendwann bekam ich nachricht zur abholung beim hauptzollamt. ich mußte dann das paket öffnen was mir schon etwas ungehagen verursachte bei vollem publikumsverkehr und doofen nachfragen was das den sei. ich erklärte der dame vom zoll, dass es sich um batteriebetriebene sextoys handele, ähnlich reizstrom oder elektr. fliegenklatsche. damit gab sich die dame nicht zufrieden und sie verbrachte die lieferung zu ihren vorgesetzen, die im net recherchierten, meine laune war auf dem tiefpunkt.
nach 30min kam dann die dame gab mir ein formular in die hand worauf stand das die teile eingezogen würden zur überprüfung und ich nachricht gekommen würde.
nach ca. 3 wochen kam dann auch ne nachricht in form eine anhörungsbogen vom ordnungsamt wegen verstoß gegen das waffengesetz §53 abs. 1, nr.2 waffg i.v. m. anlage 2 abs. 1 nr. 1.3.6 gegen androhung eines bußgeldes.
ich kontaktierte kinkshop und die konnten sich den stress auch nicht erklären weil normalerweise diese zapper zwar beim zoll landen, aber gegen zahlung der entsprechenden zöllen ausgehändigt werden. ich erklärte im anhörungsbogen meine und die sachlage des shops, aber das nutze nichts.
vorgestern flatterte mir dann ein bußgeldbescheid in höhe von 328,50 euro ins haus zahlbar innerhalb 14 tagen oder einspruch erheben.
was soll ich jetzt tun?
Einspruch mit anwalt einlegen mit allen peinichkeiten oder zähneknirschend zahlem?
gruß
analyst