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ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein prob

Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 15:16
von analyst
Hallo liebe gemeinde, ich habe mir vor einiger zeit bei kinkstore diese ta zapper bestellt
http://thekinkshop.com/product/tazapper/

die lieferung aus usa hat schon ewig gedauert und irgendwann bekam ich nachricht zur abholung beim hauptzollamt. ich mußte dann das paket öffnen was mir schon etwas ungehagen verursachte bei vollem publikumsverkehr und doofen nachfragen was das den sei. ich erklärte der dame vom zoll, dass es sich um batteriebetriebene sextoys handele, ähnlich reizstrom oder elektr. fliegenklatsche. damit gab sich die dame nicht zufrieden und sie verbrachte die lieferung zu ihren vorgesetzen, die im net recherchierten, meine laune war auf dem tiefpunkt.

nach 30min kam dann die dame gab mir ein formular in die hand worauf stand das die teile eingezogen würden zur überprüfung und ich nachricht gekommen würde.

nach ca. 3 wochen kam dann auch ne nachricht in form eine anhörungsbogen vom ordnungsamt wegen verstoß gegen das waffengesetz §53 abs. 1, nr.2 waffg i.v. m. anlage 2 abs. 1 nr. 1.3.6 gegen androhung eines bußgeldes.

ich kontaktierte kinkshop und die konnten sich den stress auch nicht erklären weil normalerweise diese zapper zwar beim zoll landen, aber gegen zahlung der entsprechenden zöllen ausgehändigt werden. ich erklärte im anhörungsbogen meine und die sachlage des shops, aber das nutze nichts.

vorgestern flatterte mir dann ein bußgeldbescheid in höhe von 328,50 euro ins haus zahlbar innerhalb 14 tagen oder einspruch erheben.

was soll ich jetzt tun?
Einspruch mit anwalt einlegen mit allen peinichkeiten oder zähneknirschend zahlem?
gruß
analyst

Re: ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein

Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 17:16
von Ts-Lena
Kommt drauf an was du mit einem Widerspruch erreichen willst.
Aus eigener Erfahrung weiss Ich das die Behörden bei Waffensachen absolut keinen Spass verstehen.
Ob ein Widerspruch sinnvoll ist kann dir wohl nur ein Anwalt sagen.
wenn es dir zu peinlich ist bleibt dir wohl nur zahlen übrig.
Ob du eine Chance siehst das der bestellte Zapper nicht zu den verbotenen Gegenständen gehört kannst du aus dem nachfolgenden Gesetzestext sehen. Rechtlich bist du der Importeur und ab dem Moment wo der Gegenstand der Post oder dem Versandunternehmen übergangen ist auch der Besitzer sofern nichts andres vereinbart wurde.
Waffengesetz (WaffG)
§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,
2.
entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen

Re: ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein

Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 17:35
von DomHunter
Aus Übersee bestell ich deshalb nichts, zu unterschiedlich sind die Gesetze und der Zoll hat gerade hier sein permanentes Auge drauf.

Einfach drauf achten, dass der Versand von Europa aus erfolgt, da hast du diese Probleme nicht. Deine Ware würde ich abschreiben - vermeidet Kosten und stattdessen lieber neu bestellen inner- europäisch.

Da gibt es bestimmt etwas Vergleichbares.



DomHunter

Re: ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein

Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 20:22
von Helmut
Es kann durchaus sein, dass du noch eine Rechnung für die fachgerechte Entsorgung bekommst.

Re: ta zapper fallen unters waffengesetz, jetzt hab ich ein

Verfasst: Mi, 06.Apr 2016, 23:26
von Xipolis
analyst hat geschrieben:was soll ich jetzt tun?
Einspruch mit anwalt einlegen mit allen peinichkeiten oder zähneknirschend zahlem?
gruß
analyst
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch nicht berechtigt bist für Beratungsbeihilfe wird Dich eine anwaltliche Beratung geschätzt auch 150.- € kosten.

Ob ein Einspruch erfolgversprechend ist, hängt auch davon ab, was Du als Beschuldigter in dem Anhörungsbogen ausgesagt hast. Möglicherweise hast Du dort indirekt die Schuld dort bereits eingestanden.

Besser wäre es gewesen den Anhörungsbogen überhaupt nicht zurück zu senden (es sei denn Deine Personalien wären falsch gewesen) und dann anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.