Seite 1 von 1

SM-Recht und Gesetz und Urteil

Verfasst: Do, 20.Mai 2004, 00:35
von sausauger
Hallo Forumsgemeinde,
habe gerade Folgendes bei Yahoo gesichtet:

BGH prüft Bedeutung von Einwilligung bei sadomasochistischem Sex

Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch über die Frage verhandelt, welche Bedeutung einer generellen Einwilligung des Partners zukommt, wenn sadomasochistische Handlungen tödlich enden. Im konkreten Fall hatte ein zur Tatzeit 60-jähriger Mann bei Sexspielen seine drei Jahre jüngere Lebensgefährtin mit einem Metallrohr erwürgt. Das Landgericht Kassel verurteilte ihn im vergangenen September wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.
_______________________________________
Ist wohl schwer herauszufinden ob es "nur" ein Unfall war.
Aber so etwas könnte ja auch einmal in irgendeiner Form bei unseren Spielchen passieren, und dann, Schicksal? :shock:
MfG
sausauger

Re: SM-Recht und Gesetz und Urteil

Verfasst: Mi, 14.Jul 2004, 03:15
von werner
Hallo,

Sausauger schrieb,
Aber so etwas könnte ja auch einmal in irgendeiner Form bei unseren Spielchen passieren, und dann, Schicksal?
Das BGH Urteil gibt mEn jetzt schon eine gewisse Rechtssicherheit. Und mittlerweile steht auch der Volltext des betreffenden BGH-Urteils zur Verfügung. Näheres hiezu findet man unter
http://www.schlagzeilen.com/cgi-bin/SZO ... ws_ID=1358

Sound des urtei des BGH von 26.05.2004

Verfasst: Do, 18.Nov 2004, 22:46
von Lady Leoba
Einverständlich vorgenommene sado-maso-Praktiken, die zur Körperverletzung führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten". Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender obketiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird.

es grüßt Leoba